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EuG-Urteil
EU-Sanktionen gegen ukrainische Politiker nichtig

Das erstinstanzliche Gericht der Europäischen Union hat Sanktionen gegen zwei ehemalige ukrainische Regierungschefs für nichtig erklärt. Die Beweise für die Vergehen, mit denen die EU die Strafmaßnahmen begründet hatten, seien nicht ausreichend, entschieden die Richter. Das Urteil hat Folgen für mögliche EU-Sanktionen gegen Einzelpersonen.

28.01.2016
    Der frühere ukrainische Ministerpräsident Mykola Asarow.
    Der frühere ukrainische Ministerpräsident Mykola Asarow hat erfolgreich gegen die EU-Sanktionen geklagt. (Imago / ITAR-TASS)
    Geklagt hatte unter anderem Mykola Asarow, der von 2010 bis Januar 2014 Ministerpräsident der Ukraine war. Der Rat der Europäischen Union hatte als Reaktion auf die im Winter 2013/14 ausgebrochene Krise in der Ukraine beschlossen, Gelder ukrainischer Politiker und Geschäftsleute einzufrieren, denen die Veruntreuung öffentlicher Mittel vorgeworfen wurde. Davon waren auch Asarow sowie der frühere kommissarische Regierungschef Sergej Arbusow betroffen.
    Das Luxemburger Gericht entschied, dass der Rat die Sanktionen allein aufgrund eines Schreibens der ukrainischen Generalstaatsanwaltschaft verhängt habe. Dieses habe jedoch keine genauen Angaben zu den Vergehen der Betroffenen enthalten. Eine Person könne nicht allein deshalb für die Veruntreuung von Vermögenswerten verantwortlich gemacht werden, weil gegen sie in einem Drittland eine Voruntersuchung stattfinde, urteilten die Richter.
    "Die Beweislage war einfach nicht ausreichend"
    Nach Einschätzung der Brüssel-Korrespondentin des Deutschlandfunks, Annette Riedel, gab es damals keinen Nachweis, dass Asarow mitverantwortlich war für die Angriffe auf Demonstranten auf dem Maidan-Platz in Kiew. Deshalb seien die Sanktionen damit begründet worden, dass es in der Ukraine Ermittlungen gegen ihn gebe. Das seien allerdings nur Voruntersuchungen gewesen, die zu nichts geführt hätten. 2015 hatte die EU deshalb die Sanktionen wieder aufgehoben.
    Trotzdem ging Asarow gerichtlich dagegen vor, um eine Grundsatzentscheidung zu erreichen. Die Richter seien eindeutig gewesen, sagt Riedel: "Die Beweislage war einfach nicht ausreichend." Das Urteil habe zudem weitreichende Folgen. Dadurch werde es schwieriger, Sanktionen gegen Einzelpersonen zu verhängen, weil die Begründungen dafür gerichtsfest sein müssten. Das sei nicht immer einfach, denn die EU selbst habe ja keine Ermittler, die in anderen Ländern nach Beweisen suchen könnten.
    Bereits vorher erfolgreiche Klagen gegen Sanktionen
    Deshalb verlängere sich der Prozess. "Solche Einreiseverbote und Kontosperrungen erfüllen aber nur dann ihren Zweck, wenn sie schnell kommen", betont DLF-Korrespondentin Riedel. Die Konsequenz: "Die Waffe Sanktionen gegen Einzelpersonen ist für die EU stumpfer geworden." Die Richter hätten damit aber auch klargestellt: Rechtsstaatlichkeit müsse auch für nicht rechtsstaatlich handelnde Personen gelten.
    Gegen die neuen Urteile kann der EU-Rat Rechtsmittel zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) einlegen. Bereits der frühere Berater des nach Russland geflohenen ukrainischen Ex-Präsidenten Viktor Janukowitsch, Andrej Portnow, hatte erfolgreich gegen EU-Sanktionen geklagt.
    (hba/cvo)