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EuGH-Entscheidung
Wo Tofu drin ist, darf nicht Butter drauf stehen

Die Hersteller von Produkten, die eine Alternative zu Butter, Milch oder Käse sein sollen, müssen bei der Namensgebung weiter kreativ sein. Denn die Begriffe aus dem Milchsektor bleiben ihnen nach einem EuGH-Urteil weiter verwehrt. Hilfreich für die Verbraucher sei das nicht, sagen Branchenvertreter.

Von Mirjam Kid | 14.06.2017
    Ein Glas Haferdrink, Reisdrink und Sojadrink, umrundet von Getreidekörnern.
    Haferdrink, Reisdrink und Sojadrink bilden Alternativen zu Milch. (imago / Niehoff)
    Hafermilch, Soja-Butter oder Veggie-Käse, wer durch den Supermarkt geht, wird dort Produkte mit solchen Bezeichnungen auch in Zukunft nicht finden. Das hat heute der Europäische Gerichtshof beschlossen und damit das bereits bestehende EU-Recht in seiner Auslegung noch einmal unterstrichen. Denn neu ist die Regelung nicht. Bereits zuvor hieß es nach aktueller EU-Richtlinie, dass nur Produkte tierischen Ursprungs, die Wörter Butter, Käse oder Milch im Namen tragen dürfen.
    Das Urteil käme deswegen nicht überraschend, erklärt Felix Domke, Referent des deutschen Vegetarierbundes:
    "Wir empfinden das Urteil als bedauerlich, aber ehrlich gesagt auch recht erwartbar. Die Richter haben letztendlich die bestehende EU-Verordnung sehr strickt ausgelegt, die klar bestimmte Begrifflichkeiten aus dem Milchsektor verbietet, für vegetarische Alternativprodukte."
    Besondere Auswirkungen für Unternehmen, die vegetarische oder vegane Produkte etwa aus Tofu- oder Soja herstellten, gibt es nach seiner Prognose nicht:
    "Ich glaube nicht, dass das kurzfristig Auswirkungen hat, da die Begriffe ja schon verboten waren."
    Einstellung der Menschen hat sich grundlegend verändert
    Auch der Geschäftsführer von Tofutown, Bernd Drosihn, ist von seiner Niederlage in dem gerichtlichen Verfahren wenig überrascht, aber "wir sind so ein bisschen Sieger der Herzen", meint er überzeugt.
    Denn die Einstellung der Menschen zu vegetarischen Produkten wie Tofu oder Soja habe sich grundlegend verändert. Wer heutzutage in Geschäften einkauft, kennt den Unterschied zwischen einer Milch, die aus einem Kuheuter stammt und der, die aus Soja oder Hafer produziert wurde – so das Argument zusammengefasst, dass die Firma Tofutown für den Gerichtsprozess ins Feld führte.
    Mehr noch als das, erklärt Verbraucherschützerin Sophie Herr. Die Kunden seien sogar ausdrücklich auf der Suche nach Ersatzprodukten für Milch und Co. Hilfreich sei das Urteil daher nicht:
    "Das liegt daran, dass hier nicht wahrgenommen wird, dass der Hersteller keine Täuschung des Verbrauchers versucht. Sondern, dass er ja tatsächlich gewisse Kundengruppen anspricht. Es gibt ja Verbrauchergruppen, die gezielt diese Ersatzprodukte suchen."
    Verbraucher suchen Alternativen
    Es sei für den Verbraucher eben nicht verwirrend und erst recht handle es sich nicht um eine Täuschung, so hatte auch das beklagte Unternehmen Tofutown argumentiert. Denn schließlich stünde sowohl auf der Werbung als auch auf der Produktverpackung ganz klar, dass es sich hier um pflanzliche Produkte handelt. Wo Tofu-Butter drauf steht, ist eben auch Tofu drin – und keine Kuhmilch, so das Argument heruntergebrochen.
    Der EUGH war anderer Meinung. Auch durch beschreibende Zusätze könne eine Verwechslungsgefahr nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden. Das heißt: Wer die Vollmilch von der Kuh will, würde so vielleicht erst enttäuscht zu Hause realisieren, dass er oder sie zum Sojaprodukt gegriffen hat – und das will man vermeiden.
    Für die Bezeichnung vegetarischer Produkte, wie Butter, Milch oder Käse, sind nun also wie in der Vergangenheit so auch in Zukunft kreative Lösungen gefragt. Fleisch- oder Fischalternativprodukte sind von dem Urteil übrigens nicht betroffen. Die Tofuwurst darf auch in Zukunft die Tofuwurst bleiben.