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EuGH
Extrakosten für Fluggepäck zulässig

Von Jörg Münchenberg | 18.09.2014
    Der Europäische Gerichtshof hat heute die Regelung in Spanien für nichtig erklärt, wonach Fluggesellschaften das Gepäck eines Passagiers ohne Zusatzkosten zu befördern haben. Die spanische Regelung verstoße gegen Unionsrecht, heißt es in dem Urteil - mit dem die Richter auch dem Gutachten des Generalstaatsanwalts folgen.
    Im August 2010 hatte eine Spanierin Beschwerde gegen die Fluggesellschaft Vueling Airlines eingelegt, weil sie neben dem Preis für das Flugticket auch eine Extragebühr von 40 Euro für den Transport von zwei Gepäckstücken verlangt hatte. Ihr Argument: es liege eine missbräuchliche Klausel vor. Daraufhin hatte das zuständige Verbraucherinstitut in Galizien gegen die Airline Sanktionen verhängt. Das spanische Verwaltungsgericht wiederum stellte daraufhin eine Rechtsauskunft beim EUGH, ob die spanischen Vorschriften mit dem in der EU verankerten Prinzip der Preisfreiheit vereinbar seien.
    Das sind sie nicht, erklärten die europäischen Richter. Denn der Preis für den Gepäcktransport sei kein Bestandteil des Ticketpreises für den Flug. Zumal gerade die Billigairlines ihr Geschäftsmodell darauf ausgerichtet hätten, Flugdienste möglichst preiswert anzubieten. Daher könnten sie auch für den Transport von Gepäck einen Zuschlag verlangen. Und manche Passagiere würden ganz ohne Zusatzkoffer fliegen - deren Beförderung sei also nicht obligatorisch. Letztlich werde also durch die spanische Regelung die freie Preisfestsetzung für die Beförderung von Fluggästen verhindert.
    Immerhin - aus Sicht der Passagiere gab es jedoch noch eine wichtige Klarstellung: Handgepäck, so der EuGH heute, sei als ein unverzichtbarer Bestandteil des Fluges anzusehen. Deshalb dürfen die Airlines für das Handgepäck keine zusätzlichen Gebühren verlangen, sofern Gewicht und Abmessung den vernünftigen Anforderungen sowie den Sicherheitsvorgaben entsprechen würden.