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Europäischer Gerichtshof
Deutschtests für Nachzügler unzulässig

Deutschland darf von türkischen Bürgern, die zu ihrem Ehepartner nach Deutschland ziehen wollen, keinen Sprachtest mehr verlangen. Der Europäische Gerichtshof hat eine entsprechende Regelung gekippt.

10.07.2014
    Deutschunterricht in Schwäbisch Gmünd
    Deutschunterricht in Schwäbisch Gmünd (dpa / picture-alliance / Franziska Kraufmann)
    Der Gerichtshof sah in der Erfordernis eines Sprachtests einen Verstoß gegen die sogenannte Stillhalteklausel zwischen EU und Türkei aus dem Jahr 1970. Diese Klausel verbietet die Einführung neuer Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit (AZ: C-138/13).
    Die Bundesrepublik verlangt von Ausländern aus Nicht-EU-Staaten, die zu ihrem Ehepartner nach Deutschland ziehen wollen, seit 2007 einen Nachweis "einfacher Deutschkenntnisse". Damit sollen Schein- und Zwangsehen erschwert und die Integration in Deutschland erleichtert werden. Die Deutsche Botschaft verlangte bisher von ausländischen Ehepartnern in der Regel ein Zertifikat des Goethe-Instituts über die Sprachprüfung A1 "Start Deutsch".
    Türkische Bürgerin klagte erfolgreich
    Der EuGH argumentierte, eine schnelle Familienzusammenführung verbessere die Lebensqualität der Einwanderer und fördere ihre Integration. Fehlende Sprachkenntnisse dürften nicht automatisch zur Ablehnung eines Visums führen. Deutschland müsse jeweils die besonderen Umstände des Einzelfalls berücksichtigen.
    In dem konkreten Fall hatte die Deutsche Botschaft in Ankara einer türkischen Bürgerin ein Visum verweigert, weil sie als Analphabetin nicht über einfache deutsche Sprachkenntnisse verfügt. Sie konnte damit nicht zu ihrem in Deutschland lebenden Mann ziehen. Das Verwaltungsgericht Berlin hatte das Dossier an den EuGH weitergereicht.