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Europolis
Professoren klagen gegen Bankenunion

Professor Markus C. Kerber von der wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der TU Berlin ist dieser Tage ein gefragter Mann. Er hat sich mit Kollegen zusammengetan und die Europolis-Gruppe gegründet. Sie hat zuletzt gegen das Anleihekaufprogramm der Europäischen Zentralbank geklagt. Nun geht es gegen die Bankenunion.

Von Michael Braun | 28.07.2014
    Das Frankfurter Bankenviertel
    Die Bankenunion ist der Dreiklang von gemeinsamer Bankenaufsicht, gemeinsamer Einlagensicherung und gemeinsamer Abwicklung von Banken. Davon ist die Bankenaufsicht am weitesten gediehen. (dpa / picture-alliance / Arne Dedert)
    Der Widerstand gegen den Euro mobilisiert immer wieder Menschen und Medien. Das bekam jetzt die Telefonanlage der TU Berlin zu spüren. Sie sendete zeitweise nur das Besetztsignal: Zeichen für einen Zusammenbruch. Alle Welt wollte Professor Markus C. Kerber sprechen, der an der wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät öffentliche Finanzwirtschaft lehrt. Er hat sich mit Kollegen zusammengetan und die Europolis-Gruppe gegründet. Sie hat vor vier Jahren gegen die Finanzhilfen für Griechenland und zuletzt gegen das Anleihekaufprogramm der Europäischen Zentralbank geklagt. Nun geht es gegen die Bankenunion. Und das Bundesverfassungsgericht, so Kerber, habe auf die Klage auch schon reagiert:
    "Uns ist von der Geschäftsstelle des Zweiten Senats auch bereits der Eingang bestätigt worden und ein Aktenzeichen zugeteilt worden."
    Die Bankenunion ist der Dreiklang von gemeinsamer Bankenaufsicht, gemeinsamer Einlagensicherung und gemeinsamer Abwicklung von Banken. Davon ist die Bankenaufsicht am weitesten gediehen. Die Europäische Zentralbank soll sie Anfang November über die 120 größten Banken des Euroraums übernehmen. Und EZB-Präsident Mario Draghi will die Bankenunion haben. Die EZB, sagte er etwa Anfang Februar, dürfe alle Instrumente nutzen, die dem Ziel dienten, Preisstabilität zu erreichen:
    "In our pursue of our mandate of maintaining price stability, all the instruments that are allowed by the treaty are eligible."
    Das stimme nicht, gehe zumindest nicht mit dem deutschen Grundgesetz überein, sagt Professor Kerber:
    "Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung judiziert, dass ein Unionsorgan auf gar keinen Fall durch die Union - auch nicht mit Zustimmung der Bundesregierung und des Bundestages - Befugnisse erhalten darf, die ihm von Vertrags wegen nicht zustehen."
    EZB ungeeignet für unparteiische Schadenaufsicht
    Außerdem gerate die EZB in Konflikte, wenn sie sich zu viele Aufgaben heranziehe, etwa in einen Konflikt zwischen Geldversorgung und Bankenaufsicht:
    "Die EZB gerade mit ihrer Politik der unbedingten Liquiditätszuteilung in den letzten Jahren hat innerhalb des Bankensektors große Risiken für '' und Klumpenrisiken geschaffen. Sie ist daher völlig ungeeignet, eine unparteiische Schadenaufsicht durchzuführen."
    In der Antwort auf die Frage, ob er seiner Klage eine Chance gebe, flicht Kerber jetzt schon eine politische Kritik ein:
    "Juristisch bin ich mir meiner Sache sicher. Sonst hätte ich nicht die Klage eingereicht. Über Fragen der politischen Opportunität möchte ich mich zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht äußern."
    Das Bundesfinanzministerium erklärte kurz, es halte die Bankenunion und die einheitliche europäische Bankenaufsicht für verfassungsgemäß. Der Vorsitzende der AfD, Bernd Lucke, sagte der Zeitung "Die Welt", Deutschland gehe mit der Bankenunion ein enormes Risiko zugunsten Irlands, Frankreichs oder Südeuropas ein. Könne man dies unterbinden, sei das "eine ausgezeichnete Nachricht für die deutschen Bürger, Sparer und Kreditnehmer".