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100 Jahre Frauenwahlrecht
Der lange Kampf für die Emanzipation

Zu Beginn des letzten Jahrhunderts durften Frauen praktisch nirgendwo zur Wahl gehen. Deutschland gehörte seinerzeit zur Avantgarde, als es 1918 das Wahlrecht für Frauen einführte - noch vor Großbritannien, den USA und Frankreich. Stimmrecht bedeutete jedoch noch lange nicht Selbstbestimmung.

Von Christiane Florin | 12.11.2018
    Eine Gruppe von Demonstrantinnen für das Frauen-Wahlrecht im Mai 1912 in Berlin auf dem Weg zum Versammlungsort. | Foto Gebr. Haeckel / picture alliance; digital koloriert
    Demonstrantinnen für das Frauen-Wahlrecht im Mai 1912 in Berlin / Haeckel / picture alliance (akg-images)
    "Es weht durch die ganze Historie / ein Zug der Emanzipation. Vom Menschen bis zur Infusorie / überall will das Weib auf den Thron." (Claire Waldoff)
    Der Thron, den die Diseuse Claire Waldoff besingt, ist im November 1918 unbesetzt. Kaiser Wilhelm II. weilt im Exil. Die bis dahin tonangebenden Männer sind verstummt. Die Monarchie ist am Ende. Der SPD-Politiker Philipp Scheidemann gibt dem Neubeginn seine Stimme: "Der Kaiser hat abgedankt. Alles für das Volk, alles durch das Volk. Seid einig, treu und pflichtbewusst."
    Aber wer ist das Volk? Wessen Stimme zählt? Im Kaiserreich sind Männer ab 25 Jahren wahlberechtigt. Schweigend hingenommen wird das vom weiblichen Teil der Bevölkerung nicht. Es gibt seit Jahrzehnten Frauenvereine, doch die sind zerstritten. Liberale, sozialistische und kirchliche Frauengruppen wollen mehr Teilhabe am sozialen und wirtschaftlichen Leben, aber unter Konservativen gilt politische Beteiligung als unweiblich.
    Kurz bevor dem Ende des Ersten Weltkriegs am 11. November 1918 tun sich 58 deutsche Frauenorganisationen zusammen und fordern den damaligen Reichskanzler Max von Baden auf, Frauen endlich das Stimmrecht zu geben: "Das alte und morsche, die Monarchie ist zusammengebrochen. Es lebe das neue, es lebe die Deutsche Republik."
    Wahlaufruf 1918 für "männliche und weibliche Personen"
    Ein Rat der Volksbeauftragten regiert. Der veröffentlicht am 12. November 1918 einen Aufruf an die Deutschen. Darin heißt es kurz vor Schluss: "Alle Wahlen zu öffentlichen Körperschaften sind fortan nach dem gleichen, geheimen, direkten, allgemeinen Wahlrecht auf Grund des proportionalen Wahlsystems für alle mindestens 20 Jahre alten männlichen und weiblichen Personen zu vollziehen."
    "Männliche und weibliche Personen". Eine kleine Ergänzung, ein großer Schritt vor 100 Jahren. In Finnland, Norwegen und Dänemark dürfen Frauen seit einigen Jahren wählen und gewählt werden. Aktives und passives Wahlrecht gehen nicht selbstverständlich zusammen. Das Misstrauen gegenüber weiblichen Entscheidungen ist groß. In Parlamenten sind die Weibspersonen immerhin unter Beobachtung, in der der Wahlkabine nicht.
    Niederländerinnen etwa dürfen für politische Ämter kandidieren, an die Wahlurne dürfen sie erst später. Deutschland gehört 1918 mit der Einführung des allgemeinen Wahlrechts für Frauen und Männer zur Avantgarde. In den viel älteren Demokratien Großbritannien, den USA und Frankreich hat der weibliche Teil der Bevölkerung dieses Recht noch nicht.
    Dabei ist Frankreich, das Mutterland der Revolution, auch das Mutterland des Feminismus. 1791 konfrontierte die Schriftstellerin Olympe de Gouges die französische Nationalversammlung mit einer Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin.
    In Artikel 1 verkündete sie: "Die Frau wird frei geboren und bleibt dem Mann an Rechten gleich." Und in Artikel 10: "Die Frau hat das Recht, das Schafott zu besteigen; sie muss gleichermaßen das Recht haben, die Tribüne zu besteigen."
    Das Schafott bekam De Gouges zu spüren. Sie wurde 1793 nach einem Schauprozess hingerichtet. Erst nach dem Zweiten Weltkrieg zogen französische Bürgerinnen mit Bürgern gleich.
    Budget 2017. Embargoed to 2230 Tuesday March 7 File photo dated 11/10/1908 of Suffragette Emily Pankhurst auf einer Versammlung auf Londons Trafalgar Square am 11.Oktober 1908 | PA/PA Wire / URN:30441471
    Vorbild aus England: Suffragetten-Anführerin Emily Pankhurst 1908 in London (PA Wire / picture alliance)
    Englands Suffragetten mussten weniger Geduld aufbringen, aber mehr Kampfgeist. Sie gelangten 1928 ans Ziel.
    Suffragette - darin steckt suffrage, das englische Wort für Wahlrecht, aber auch die Assoziation zu suffering, also Leiden, passt. Die Bewegung entstand in den 1860er Jahren aus dem Protest gegen ein Gesetz, das Prostituierte zwingen sollte, sich auf Geschlechtskrankheiten untersuchen zu lassen. 1903 gründete Emmeline Pankhurst mit ihrer Tochter und weiteren Frauen die Women's Social and Political Union.
    1909 sollte ein entscheidendes Jahr im Kampf ums Wahlrecht werden, rief Emmelines Tochter Christabel Pankhurst. Als ein Hungerstreik nicht zum Ziel führte, griffen die Frauen zu den Waffen. 115 Suffragetten verhaftete die Polizei in London bei einer Kundgebung vor dem Unterhaus am 18. November 1918. Von militanten Weibsbildern sprach die Staatsgewalt, vom schwarzen Freitag die Frauenbewegung.
    Verglichen mit dem blutigen Kampf auf der Insel kommt der Fortschritt in Deutschland auf leisen Sohlen daher. En passant haben Deutschlands Feministinnen und Feministen - ja, auch Männer sind darunter - den Erfolg vom 12. November 1918 aber nicht erzielt. Auch hinter ihnen liegt ein weiter Weg.
    Frauenwahlrecht - das meistumkämpfte Recht vor 1900
    Das Historische Museum Frankfurt/Main erinnert gerade mit der Ausstellung "Damenwahl" an die wichtigsten Etappen.
    "Das meistumkämpfte Recht um 1900 war das Frauenwahlrecht", sagt Dorothee Linnemann, die Kuratorin der "Damenwahl". "Wenn man das Wahlrecht sich anguckt, gibt es vor 1800 - sowohl für Männer als auch für Frauen - kein Wahlrecht. Erst mit der Ausgrenzung der Frauen im 19. Jahrhundert in Wahlrechtsreformen, die nur Männer berücksichtigen, mussten Frauen sich darauf beziehen."
    Gründe für die Ausgrenzung fallen Psychologen, Medizinern und Kirchenvertretern im 19. Jahrhundert reichlich ein: Frauen seien zu emotional für die Politik, ihr Hirn sei zu klein, ihr Körper zu schwach. Mutterschaft und Haushalt entsprächen ihrer Natur. So steht es in Büchern, so tönt es von den Kanzeln und Kathedern, so zurren es Gesetze fest. Frauen wird jede politische Betätigung verboten. Und die Verbotslust steigt, je mehr sich Frauen organisieren. Das Preußische Vereinsrecht von 1850 verfügt in Paragraf 8:
    "Für Vereine, welche bezwecken politische Gegenstände in Versammlungen zu erörtern, gelten nachstehende Beschränkungen: Sie dürfen keine Frauenspersonen, Schüler, Lehrlinge als Mitglieder aufnehmen. Frauenspersonen, Schüler und Lehrlinge dürfen den Versammlungen und Sitzungen solcher politischen Vereine nicht beiwohnen. Werden dieselben auf Aufforderung des anwesenden Abgeordneten der Obrigkeit nicht entfernt, so ist Grund zur Auflösung der Versammlung oder der Sitzung vorhanden."
    "Die deutsche Frau, das immermüde Dornröschen"
    Es gibt Frauenspersonen, die sich weder von Paragrafen noch von Professorengerede abschrecken lassen.
    In Ihrem Buch "Der Frauen Natur und Recht" von 1876 lästert die Schriftstellerin Hedwig Dohm über ihre stillen deutschen Schwestern: "In jeder größeren Stadt Englands und der Vereinigten Staaten bestehen Stimmrechtsvereine der Frauen. Nicht so in Deutschland. […] Will die deutsche Frau, das immermüde Dornröschen, ewig schlafen? Erwachet, wenn Ihr Grimm genug habt, Eure Erniedrigung zu fühlen und Verstand genug, um die Quellen Eures Elends zu erkennen. Fordert das Stimmrecht, denn nur über das Stimmrecht geht der Weg zur Selbstständigkeit und Ebenbürtigkeit, zur Freiheit und zum Glück der Frau."
    "Die Männer haben alle Berufe, sind Schutzmann und sind Philosoph, sie klettern von Stufe zu Stufe, in der Küche stehen wir und sind doof." (Claire Waldoff)
    Durch das Bürgerliche Gesetzbuch aus dem Jahre 1900 weht kein Zug der Emanzipation. Es weist Frauen den Platz als Mutter und Gattin zu. Sie führen den Haushalt, wie der Volksmund behauptet, aber die wahre Führungskraft legt Paragraf 1354 fest: "Dem Manne steht die Entscheidung in allen das gemeinschaftliche eheliche Leben betreffenden Angelegenheiten zu."
    Politikerin und Frauenrechtlerin Clara Zetkin in einer Porträtaufnahme von 1912 Porträtaufnahme,  digital koloriert. | akg / picture alliance
    Politikerin und Frauenrechtlerin Clara Zetkin in einer Porträtaufnahme von 1912 (akg / picture alliance)
    Frauen wie Hedwig Dohm schreiben aufrührerische Bürger-Bücher, Arbeiterinnen verfassen Flugblätter. Es gibt nicht DIE eine deutsche Frauenbewegung. Damen der besseren Gesellschaft fordern Zugang zu akademischer Bildung, Frauen aus armen Verhältnissen menschenwürdige Lebens- und Arbeitsbedingungen.
    Die Volksschullehrerin Clara Zetkin propagiert auf dem Erfurter Parteitag der SPD 1891 Emanzipation als Teil des Kampfes der unterdrückten Klassen gegen die Herrschenden. Später organisiert Zetkin den Internationalen Frauentag. Das Plakat zeigt eine Kämpferin im langen schwarzen Kleid, die eine noch längere rote Fahne schwenkt - bis heute ein Symbolbild der Frauenbewegung.
    Historikerin Dorothee Linnemann arbeitet bei aller Differenzierung heraus: "Dass trotz der unterschiedlichen Schichten, der unterschiedlichen Progressivität doch Mindestgemeinsamkeiten entdeckt wurden, um gemeinsam auch Rechte durchzusetzen."
    Stimmrecht ist nicht gleich Selbstbestimmung
    Welche Rechte erstrebenswert sind, ist umstritten: Selbstbestimmung über den Körper - heißt das: Rauchen, Rad fahren, das Korsett ablegen dürfen? Oder meint das auch die Legalisierung von Abtreibung? Teilhabe an Bildung und Berufswelt - heißt das auch wirtschaftliche Unabhängigkeit vom Mann? Oder ist der Platz der Frau noch immer an der Seite des Gatten? Emanzipation - heißt das Überwindung des Patriarchats oder auch Überwindung des Kapitalismus?
    "Wenn wir zusammengehen, kämpfen wir auch für den Mann" (Brot und Rosen)
    Die SPD legt 1895 einen Gesetzentwurf für das Frauenstimmrecht vor. Eine Postkarte zeigt SPD-Legende August Bebel Seit an Seit mit Frankreichs Heldin Marianne, die ein rotes Banner schwenkt. Darauf der Spruch: "Wahlrecht für die Frauen".
    August Bebel, einer der ersten Feministen: "Wenn nur die Gruppe der Frauen aufgestanden wäre, hätte das sicherlich nicht zur Einführung des Frauenwahlrechts geführt."
    Die SPD schreibt sich Frauenrechte auf die rote Fahne, doch auch sie propagiert wie Konservative und Nationale ein Familienmodell mit männlichem Ernährer.
    Die amerikanische Soziologin Myra Marx Ferree schreibt in ihrem Buch "Feminismen": "Die SPD und parteinahe Gewerkschaften unterstützten zwar Frauen im Kampf für das Wahlrecht. Doch Versuche, sich unabhängig politisch zu organisieren, wurden vereitelt, weil dies dem Wohl der patriarchalisch strukturierten Familie abträglich sei."
    Stimmrecht heißt noch lange nicht Selbstbestimmung.
    "Frauen, Mitbuergerinnen, Muetter, Ehefrauen (...)"- Aufruf der DVP vor den Wahlen zur Verfassungsgebenden Deutschen Nationalversammlung am 19. Januar 1919 an wahlberechtigte Frauen, von ihrem Stimmrecht Gebrauch zu machen und in die Partei einzutreten. | Berlin, Slg.Archiv f.Kunst & Geschichte. | picture-alliance / akg-images
    Flubglatt der DVP zu den Wahlen der Nationalversammlung 1919 (picture-alliance / akg-images)
    Vor der Wahl am 19. Januar 1919 buhlen alle Parteien um die Gunst der Wählerinnen. Plakate appellieren an Muttergefühle und Opferbereitschaft, aber auch an Kampfgeist und weibliche Wut. Für die Verfassunggebende Nationalversammlung kandieren 308 Frauen, 37 von ihnen ziehen ins provisorische Parlament ein. Eine von ihnen ist die SPD-Politikerin Marie Juchacz, Begründerin der Arbeiterwohlfahrt. Die Sozialexpertin ist die erste Frau, die vor Abgeordneten eine Rede hält.
    "Meine Herren und Damen, wenn ich als Frau zu Ihnen spreche, so hoffe ich doch, dass recht viele Männer auf meine Worte achten werden. Die Frau ist vollberechtigte Staatsbürgerin. Es gibt viel mehr Frauen im wahlfähigen Alter als Männer."
    Das Protokoll verzeichnet Heiterkeit. Im Gelächter geht unter, was Marie Juchacz sonst noch sagt: Gleichberechtigung sei eine Selbstverständlichkeit. Am 14. August 1919 tritt die Weimarer Reichsverfassung in Kraft. Tatsächlich regelt dort wie selbstverständlich Artikel 109:
    "Männer und Frauen haben grundsätzlich dieselben staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten."
    Knapp neun Prozent der 423 Abgeordneten der Nationalversammlung sind weiblich. Erst 1983, als die Grünen zum ersten Mal in den Bundestag einziehen, wird dieser Wert wieder in einem deutschen Parlament erreicht.
    Fotos der weiblichen Abgeordneten aus den frühen 1920er Jahren zeigen Damen in dunklen, hochgeschlossenen Kleidern. Äußerlich ähneln sie einander, die politischen Ziele unterscheiden sich. Das Geschlecht allein bestimmt nicht die Gesinnung.
    Weimarer Frauenpolitik voller Widersprüche
    Was Frauenpolitik genannt wird, ist voller Widersprüche. Einerseits herrscht auch unter Politikerinnen die Vorstellung, Frauen müssten beschützt werden vor der Welt da draußen, andererseits sollen sie Männerdomänen erobern. Die frauenpolitischen Erfolge der Weimarer Republik sind rasch aufgezählt: 1922 - Jugendwohlfahrtsgesetz. Im selben Jahr – die Zulassung von Rechtsanwältinnen und Richterinnen. 1924 - Mindestlöhne und Sozialversicherung für Heimarbeiterinnen, 1927 - Erweiterung des Mutterschutzes. Außerdem stellt ein Reichsgesetz zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten nicht gewerbsmäßige Prostitution straffrei. Die Sittenpolizei wird abgeschafft - eine alte feministische Forderung, die an die Anfänge der Suffragetten erinnert.
    Bei den Wahlen vom 31. Juli 1932 erreicht die NSDAP 37 Prozent, sie ist damit Volkspartei. Frauen sind leicht unterrepräsentiert in der Wählerschaft, aber keineswegs so, dass von weiblicher Resilienz die Rede sein könnte. Traditionell eröffnet der Alterspräsident eine neue Legislaturperiode. In der konstituierenden Sitzung vom 30. August 1932 hat eine Alterspräsidentin das erste Wort. Clara Zetkin, die Ikone der linken Frauenbewegung, steht vor dem weit nach rechts gerückten Parlament.
    "Meine Damen und Herren, der Reichstag tritt in einer Situation zusammen, in der die Krise des zusammenbrechenden Kapitalismus große Schichten des werktätigen Volks auch in Deutschland mit einem Hagel furchtbarster Leiden überschüttet."
    Clara Zetkin stirbt im Juni 1933, da ist der Reichstag schon entmachtet. In einem Buch namens "ABC des Nationalsozialismus" von 1933 heißt es:
    "Die deutschen Frauen wollen[…] in der Hauptsache Gattin und Mutter, sie wollen nicht Genossin sein, wie die roten Volksbeglücker es sich und ihnen einzureden versuchen. Sie haben keine Sehnsucht nach der Fabrik, keine Sehnsucht nach dem Büro und auch keine Sehnsucht nach dem Parlament."
    Schnell wird eine wegweisende Errungenschaft der ersten Parlamentarierinnen - das Richterinnengesetz von 1922 - rückgängig gemacht. Juristinnen gelten den Nazis als "Einbruch in den altgeheiligten Grundsatz der Männlichkeit des Staates".
    Diktat des Ernährers auch nach 1945 - zumindest im Westen
    Nach dem Ende der Nazidiktatur, nach Massenmord und Weltkrieg muss wieder eine neue deutsche Staatsordnung ausgearbeitet werden. Oder exakter: zwei.
    In der DDR-Verfassung von 1949 behauptet Artikel 7: "Mann und Frau sind gleichberechtigt. Alle Gesetze und Bestimmungen, die der Gleichberechtigung der Frau entgegenstehen, sind aufgehoben."
    Im westdeutschen Grundgesetz setzt sich nach harten Diskussionen der schlichte Satz durch: "Männer und Frauen sind gleichberechtigt."
    Die Wahlen in der DDR sind nicht frei, aber allgemein. Die Mustersozialistin lebt zwar in einer Diktatur, aber nicht unter dem Diktat eines männlichen Ernährers. Anders in der Bundesrepublik.
    Elisabeth Selbert, Juristin, Mutter des Grundgesetzes und später SPD-Bundestagsabgeordnete, klärt in einer Radioansprache vor allem die verheirateten Hörerinnen auf: "Wissen überhaupt die meisten Frauen, wie rechtlos sie sind? Wissen sie, dass sie beispielsweise bei einem Rechtsgeschäft, was über die Schlüsselgewalt hinausgeht, die Genehmigung des Mannes auf jedem Fall brauchen, so wie Minderjährige?"
    Das Kreuzchen in der Wahlkabine dürfen sogar Ehefrauen unbeobachtet setzen, aber wollen sie in der Politik arbeiten, brauchten sie wie für jede Berufstätigkeit die Unterschrift des Gatten. Nach und nach wird das Bürgerliche Gesetzbuch dem Grundgesetz angepasst, der Gehorsamsparagraf wird 1958 gestrichen. Das wiedervereinigte Deutschland hat seit 2005 eine Kanzlerin mit DDR-Emanzipations-Sozialisation. Die spottet über den CDU-Nachwuchs: "Der geschäftsführende Bundesvorstand der Jungen Union, schön männlich - aber 50 Prozent des Volkes fehlen."
    Eine Besucherin der Ausstellung "Damenwahl" steht im Historischen Museum Frankfurt/Main vor einem Plakat, auf dem Frauen aufgefordert werden, von ihrem neu gewonnenen Wahlrecht Gebrauch zu machen. Foto: Frank Rumpenhorst/dpa | Verwendung weltweit
    Ausstellung "Damenwahl!" zu 100 Jahre Frauenwahlrecht (Frank Rumpenhorst / dpa )
    Die letzte Tafel der Damenwahl-Ausstellung im Historischen Museum Frankfurt zeigt die Entwicklung des Frauenanteils im Deutschen Bundestag. Bei 30,7 Prozent liegt er aktuell. Die Neue Rechte provoziert derzeit mit der Forderung, Frauen das Wahlrecht zu entziehen. Das ist ihre Rache am Feminismus.
    In der Frankfurter Ausstellung stehen Besucherinnen lachend vor einer Vitrine und betrachten gut 100 Jahre alte Karikaturen. Ein Baum steckt in einem Blumentopf, die Wurzeln drücken das Gefäß auseinander. So stellte man sich damals die Sprengkraft der weiblichen Stimmen vor. Heutige Erwartungen sind bescheidener.
    "Frauen sind ja immer noch nicht wirklich gleichberechtigt, warum sind die Führungspositionen in großen Firmen viel mehr Männern besetzt als von Frauen?"
    "Ich bin dankbar den Frauen von früher, dass sie dafür gekämpft haben. Und ich sehe jetzt heute bei meiner Tochter und meiner Schwiegertochter, dass es auch wieder ein bisschen einen anderen Kampf gibt. Frauen haben immer noch nicht wirklich die Wahl. Es wird immer geurteilt und verurteilt, wie sie sich entscheiden."
    "Was sich ändert? Vielleicht kleinste Schritte, aber die führen irgendwann zum Ziel. Wenn wir’s nicht tun, wer dann sonst?"
    Zum Weiterlesen:
    Dorothee Linnemann (Hrsg.): Damenwahl! 100 Jahre Frauenwahlrecht. Frankfurt, Societätsverlag 2018. 256 Seiten, 30 Euro.
    Myra Marx Ferree: Feminismen. Die deutsche Frauenbewegung in globaler Perspektive. Aus dem Englischen von Claudia Buchholtz, Bettina Seifried. 368 Seiten. 34,95 Euro.