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Ex-Verfassungsrichter verteidigt gerichtliche Prüfung von Antikrisenpaket

Der Ex-Verfassungsrichter Winfried Hassemer hat Kritik an der gerichtlichen Prüfung von ESM und Fiskalpakt zurückgewiesen. Dass Deutschland nicht rechtzeitig liefere, sei "ein ziemlich bösartiges Argument", da man nur Rücksicht auf die Verfassung nehme.

Winfried Hassemer im Gespräch mit Silvia Engels | 10.07.2012
    Silvia Engels: Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verhandelt heute über Eilanträge. Sie haben zum Ziel, die Gesetze über den Europäischen Stabilitätsmechanismus - kurz ESM - und den Fiskalpakt per einstweiliger Anordnung zu stoppen. Die Kläger drängen darauf, dass der Bundespräsident die Gesetze nicht unterschreibt, bevor die Richter in der Sache entschieden haben. Daneben werfen die zugrunde liegenden Gesetze auch inhaltliche grundsätzliche Fragen über die Kompetenzaufteilung zwischen deutschem Parlament und europäischen Institutionen auf. Darüber wollen wir sprechen mit Professor Winfried Hassemer, er war lange Jahre Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts. Guten Morgen, Herr Professor Hassemer.

    Winfried Hassemer: Guten Morgen, Frau Engels.

    Engels: Schauen wir auf die Anhörung heute. Die Kläger wollen ja, dass Bundespräsident Gauck weiterhin das Gesetzespaket nicht unterschreibt. Sie argumentieren, die Unterschrift des Bundespräsidenten werde Deutschland bei ESM und Fiskalpakt völkerrechtlich binden. Weshalb ist dieser Aspekt so wichtig?

    Hassemer: Der ist wichtig, weil es diesmal der Form nach um eine einstweilige Anordnung geht, aber dass auf der anderen Seite das, was dort verhandelt wird, möglicherweise gar nicht so einstweilig sein wird. Auf Deutsch, dass dort Dinge verhandelt werden und dass die auch im Gesetz drinstehen, welche dann nach einiger Zeit nicht mehr zurückgenommen werden können, so dass die Einstweiligkeit der Anordnung eigentlich nur Schein ist.

    Engels: Das heißt, wenn das Bundesverfassungsgericht später, nach der Unterschrift des Bundespräsidenten, dieses Gesetzeswerk in der Sache als verfassungswidrig einstufen würde, dann müsste es aufgrund der völkerrechtlichen Verpflichtung in Kraft bleiben. Ist das die Argumentation und ist die schlüssig?

    Hassemer: Das haben Sie sehr präzise beschrieben, so ist es.

    Engels: Gibt es denn Beispiele, wo es genauso gelaufen ist, also das Verfassungsgericht hatte Zweifel, aber die völkerrechtliche Bindung war schon erfolgt?

    Hassemer: Das kann ich Ihnen jetzt nicht aus der Hand herzählen. Aber es gibt ein Strukturproblem und das deutet darauf hin, dass es so etwas nicht zum ersten Mal gäbe. Das Strukturproblem besteht darin, dass in dem Verhandlungssaal ja heute nicht nur der Senat sitzt und die Antragsteller und was weiß ich was alles, sondern es sitzt auch ein bisschen Brüssel da drin und es sitzt möglicherweise auch ein bisschen, was weiß ich, Griechenland oder was immer drin. Das heißt, dieses Rechtsproblem, um das es heute geht, das berührt sich mit anderen Interessen von anderen Institutionen, die möglicherweise ganz andere Vorstellungen haben als das, was in der Bundesrepublik dann zu gelten hat, und das ist eine Gemengelage, von der man sehr schwer nur beurteilen kann, was ist denn da eigentlich vorläufig und was wird am Ende endgültig sein.

    Engels: Aber muss das Bundesverfassungsgericht eigentlich schon aus Prinzip nicht den Eilanträgen stattgeben - schon allein deshalb, damit es für die Zukunft die eigene Handlungsfähigkeit wahrt?

    Hassemer: Das ist vielleicht doch ein ganz kleines bisschen zu radikal. Das Gericht will ja nicht blockieren und das Gericht will die Sache voranbringen im Rahmen des Grundgesetzes. Das Gericht will also hilfreich sein, davon bin ich ganz fest überzeugt, und deshalb muss es Lösungen anzielen, die pragmatisch sind. Und das heißt in diesem Fall zum Beispiel, dass das Gericht aufklären muss, und seine Agenda, die durchdiskutiert werden soll, die deutet auch darauf hin. Das Gericht muss herausfinden, was ist denn von den Inhalten der Gesetze möglicherweise am Ende gar nicht mehr revozierbar. Und juristisch? - Das Gericht wird im Rahmen dieser Prognose, wovon haben wir denn Gefahren zu erwarten, im Rahmen dieser Prognose wird es die Veränderbarkeit bestimmter Regelungen beurteilen.

    Engels: Die Veränderbarkeit bestimmter Regelungen - das heißt, wenn in dieser Eilentscheidung ein Urteil oder ein Spruch des Bundesverfassungsgerichtes fällt, dann kann man daraus durchaus schon ableiten, wie es dann auch später inhaltlich entscheiden wird?

    Hassemer: Man kann es eigentlich grundsätzlich immer, aber man muss in Rechnung stellen erstens: Zwischen der Entscheidung über die einstweilige Anordnung und der späteren Entscheidung in der Sache kann eine Menge passieren und die Richter können auf diese Weise, sagen wir mal, eine andere Sicht der Dinge kriegen. Oder es kann natürlich auch sein, dass die Richter durch ihre Diskussion, die vertieft über die Sache dann später zur Hauptsache stattfinden wird, anderer Meinung werden. Diese beiden Ausnahmen abgesehen, glaube ich, kann man Prognosen wagen.

    Engels: Die Argumente der Regierung sind ja bekannt: Eigentlich sollte gerade der ESM ja schon Anfang Juli in Kraft treten, schon jetzt sei ein deutscher Vertrauensverlust gegenüber europäischen Partnern eingetreten, weil Deutschland nicht liefere. Ist das auch ein schlüssiges Argument?

    Hassemer: Ich halte das für ein ziemlich bösartiges Argument am Ende. Es mag in der Sache ja gar nicht so falsch sein. Aber die Rücksicht auf die Verfassung in den Kontext zu stellen, dass hier in Deutschland die Bremser sitzen und dass diese Bremser vor allem in Karlsruhe sitzen, ist in meinen Augen nicht sehr förderlich für das Verhältnis von Exekutive und Justiz.

    Engels: Nun sind die Regelungen ja zum ESM und zum Fiskalpakt nicht mit einfacher, sondern jeweils mit Zwei-Drittel-Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat verabschiedet worden, das sind ja verfassungsändernde Mehrheiten. Inwieweit muss das Bundesverfassungsgericht das auch berücksichtigen?

    Hassemer: Das Bundesverfassungsgericht wird das berücksichtigen. Wenn es diese Mehrheiten nicht gegeben hätte, so würde die Sache sowieso keinen Fortgang bekommen. Aber Sie wissen, wir haben die sogenannte Ewigkeitsklausel in unserem Grundgesetz, den Artikel 79 Absatz drei. Dort werden beispielsweise Grundsätze des demokratischen Umgangs in der Bundesrepublik auf ewig gestellt. Das heißt, man muss an dieser Stelle besonders aufpassen, ob man nicht den Bereich des 79.3 erreicht und auf diese Weise Gefahr läuft, gewissermaßen Dinge zu akzeptieren, welche nach der Vorstellung unseres Grundgesetzes eigentlich unmöglich sind.

    Engels: Herr Hassemer, wagen Sie eine Prognose, in welche Richtung das Bundesverfassungsgericht tendiert?

    Hassemer: Ist schwer zu sagen. Bisher hätte ich, auch wenn Sie es mir nicht glauben, ungefähr das vorausgesagt, was das Gericht in dieser Hinsicht gemacht hat. Nur diesmal - und das ist ja auch gewissermaßen ein Indiz dafür, dass eine einstweilige Anordnung in mündlicher Verhandlung verhandelt wird, was wirklich ganz selten ist - scheint es so zu sein, dass das Gericht doch gezwungen sein wird, auf die Sache intensiv auch einzusteigen, und da ist schwer zu sagen, ob die am Ende der Meinung sind, das geht noch oder das geht jetzt nicht mehr.

    Engels: Sind wir also an der Grenze angekommen dessen, was das Grundgesetz an Kompetenzübertragung an Europa zulässt?

    Hassemer: Dafür gibt es gute Gründe. Die Gründe liegen insbesondere darin, dass - übrigens aus guten Gründen - Kontrollmöglichkeiten aufgebaut werden, welche es verhindern, dass eine Partei auf Kosten einer anderen Partei Schulden macht, ohne dass diese andere Partei das verhindern kann. Das ist grundsätzlich ein neues Problem und das ist nicht einfach zu lösen, und deshalb kann es immer sein, dass dem Gericht durchaus etwas Innovatives einfällt.

    Engels: Innovativ - könnte das auch sein, dass eine Empfehlung kommt, dass nun das Volk in einer eigenen Befragung abstimmen müsste?

    Hassemer: Das könnte theoretisch sein und das hört man ja auch immer mal wieder, aber ich glaube nicht, dass das Gericht so etwas macht. Das wäre vielleicht eine Nebenbemerkung oder, wie wir das nennen, eine Segelanweisung. Aber das wäre nebenbei. Das ist nicht gefragt heute, sondern gefragt ist eben, ist die Grenze erreicht, ja oder nein, und wenn sie überschritten ist, dann meine ich, die Konsequenzen, die muss man dann auch nicht mehr aussprechen.

    Engels: Sind Sie froh, dass Sie angesichts des Gewichts und der Folgewirkung dieser anstehenden Entscheidung nicht mehr in der Robe des Verfassungsrichters stecken?

    Hassemer: Nein, das bin ich nicht. Ich sehe schon, dass die Probleme schwierig sind, und ich sehe, dass die Lösungen folgenreich sein werden, aber das macht die Arbeit eines Bundesverfassungsrichters aus und so weit bin ich vom Gericht noch nicht entfernt, um mich auch davon entfernt zu haben.

    Engels: Professor Winfried Hassemer, früherer Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichtes. Vielen Dank für das Interview.

    Hassemer: Ja ich danke Ihnen auch.

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