Donnerstag, 18. April 2024

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FDP-Abgeordneter sieht "Notwendigkeit der Überprüfung"

Reiner Deutschmann befürwortet die Verlängerung der Stasi-Überprüfung im Öffentlichen Dienst. Das Bundeskabinett hatte sich dafür ausgesprochen, zunächst bis zum Jahr 2019 weiter zu kontrollieren, ob beispielsweise angehende Schulleiter für die den Staatssicherheitsdienst der DDR gearbeitet haben.

Reiner Deutschmann im Gespräch mit Martin Zagatta | 09.02.2011
    Martin Zagatta: Das Bundeskabinett hat gerade die Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes gebilligt, das heißt, auf Wunsch der schwarz-gelben Koalition sollen die Überprüfungen nicht in diesem Jahr auslaufen wie ursprünglich geplant, sondern weitere acht Jahre jetzt möglich sein.
    Mitgehört hat Reiner Deutschmann, der FDP-Bundestagsabgeordnete und Berichterstatter seiner Partei im zuständigen Ausschuss für Kultur und Medien, er ist in diesem Beitrag eben schon angesprochen worden und genau deshalb haben wir ihn jetzt auch angerufen. Herr Deutschmann, guten Tag erst mal!

    Reiner Deutschmann: Schönen guten Tag!

    Zagatta: Sie kommen in diesem Beitrag oder werden da zitiert, dass jetzt zwar die Akteneinsicht gar nicht zur Debatte steht, die soll es auch weiter geben, aber künftig soll jetzt im Laufe dieser Änderungen an diesem Stasi-Unterlagen-Gesetz die Überprüfung sogar noch ausgeweitet werden, beispielsweise auf Schulleiter. Ist das tatsächlich so, dass man jetzt, 20 Jahre nach der Deutschen Einheit, Überprüfungen noch ausweiten will?

    Deutschmann: Ja, das ist richtig. Bei der letzten Nivellierung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes ist der Personenkreis ja eingeengt worden und wir sind der Meinung, er sollte durchaus wieder ausgedehnt werden. Wie ja bekannte Fälle gezeigt haben sowohl im Bundesministerium wie auch gerade im brandenburgischen Landtag, dass es ein aktuelles Thema ist, und wir sind eben der Meinung, durchaus die Schwelle noch etwas niedriger anzusetzen, nämlich bei Leuten, die tatsächlich Verantwortung tragen, und da haben wir uns auf die A13 geeinigt.

    Zagatta: Heißt das jetzt in der Praxis, die werden generell überprüft, oder muss da ein konkreter Verdacht bestehen oder eine Anzeige vorliegen, oder wie soll das ablaufen?

    Deutschmann: Das obliegt eigentlich dem Dienstherrn. Wenn er der Meinung ist, dass eine Prüfung notwendig ist, kann er das dann tun, dann hat er die gesetzliche Grundlage.

    Zagatta: Das wäre dann wahrscheinlich aber nach Bundesländern wieder dann völlig verschieden geregelt, die einen werden das so machen, die anderen so?

    Deutschmann: Nein, das ist ein Bundesgesetz, demzufolge ist die gesetzliche Grundlage für alle erst einmal gleich, aber es entscheidet zum Schluss natürlich der Leiter, der auch für die Einstellung eines Mitarbeiters zuständig ist, dann darüber, ob er überprüfen will oder ob er nicht überprüfen will.

    Zagatta: Ach so, das heißt, die Verantwortung wird dann durchgereicht auch ganz nach unten auf lokale Ebene oder regionale Ebene zumindest?

    Deutschmann: Das ist richtig. Deshalb tragen ja auch gerade Mitarbeiter sowohl in Stadtverwaltungen oder auch in Landesämtern Mitverantwortung dafür, dass die Aufarbeitung weitergeht.

    Zagatta: Wie, was sagen da die Zahlen, wie sieht es da überhaupt aus, ist das jetzt überhaupt noch notwendig, dass man das ausweitet?

    Deutschmann: Ja genaue Zahlen kann man dafür natürlich jetzt nicht nennen, weil es ja die Einschränkung gegeben hat, das wird die Praxis zeigen, auf wie viele Zahlen das ansteigt. Aber im gleichen Falle zeigt ja, dass natürlich eine hohe Anzahl an Anträgen nach wie vor auf Akteneinsicht gestellt wird, und da kann man natürlich auch eine gewisse Parallelität herausleiten.

    Zagatta: Gut, gegen Akteneinsicht wird niemand etwas einwenden. Ist denn politisch absehbar, dass alle Parteien das unterstützen? Beziehungsweise die große Frage ist ja, die Linke hat da immer Bedenken, die Linkspartei. Wie geht die jetzt mit diesen Veränderungen um, wissen Sie das? Trägt sie das mit?

    Deutschmann: Ich glaube eher nicht, dass die Linkspartei das einfach mitträgt, und das ist ja gerade der Gegensatz, der sich immer darstellt: Die Linken stellen sich immer dar, als hätten sie ihre eigene Vergangenheit aufgearbeitet, aber in der Praxis vollziehen sie die Schritte tatsächlich nicht, was ja auch gerade die aktuellen Ereignisse um die Fraktion Die Linke wieder gezeigt haben.

    Zagatta: Sie spielen jetzt an auf den Mitarbeiter oder Büroleiter oder Mitarbeiter von Frau Lötzsch oder auf was?

    Deutschmann: Ja, eher auf die Mitarbeiterin von Frau Pau, wo ja zumindest nach Pressenotizen erwiesen ist, dass sie mehrere Jahre direkt für die Staatssicherheit gearbeitet hat.

    Zagatta: Ja. Die CSU hat zuletzt wieder Forderungen erhoben, alle Mitarbeiter der Linken-Bundestagsfraktion zu überprüfen. Steht das jetzt mit dieser Änderung des Gesetzes auch zur Debatte, oder wie stehen Sie dazu?

    Deutschmann: Das hängt immer davon ab, wer der Arbeitgeber erst mal ist. Und demzufolge kann man da denke ich keine pauschale Forderung erheben. Also die Forderung kann man schon erheben und es sollte ganz einfach auch so getan werden, aber rein arbeitsrechtlich ist die Sache natürlich anders.

    Zagatta: Das würde dann gegebenenfalls so aussehen, da ist der Arbeitgeber dann ein Bundestagsabgeordneter – wenn ich das jetzt als Laie richtig beurteile –, der wird dann unter Umständen, wenn der Arbeitgeber das dann nicht will, nicht überprüft, aber ein kleiner Schulleiter schon?

    Deutschmann: Das könnte der Fall sein.

    Zagatta: Damit hätten Sie keine Bedenken?

    Deutschmann: Bedenken habe ich schon, mir wäre es schon lieber, es wäre eine einheitliche Überprüfung da, aber das kann der Gesetzgeber so natürlich dann nicht festlegen.

    Zagatta: Wie stehen Sie generell zu den Forderungen, die gibt es ja vor allem auch aus dem Osten Deutschlands, dass es jetzt, 20 Jahre nach der Wiedervereinigung, nach der Deutschen Einheit auch mal Zeit wäre, einen Schlussstrich zu ziehen? Wie lange soll das noch weitergehen?

    Deutschmann: Ja erst einmal bis 2019, obwohl das keine Deckelung bedeutet, denn es muss dann immer noch entschieden werden, wie weiter verfahren wird, ob es eine weitere Verlängerung gibt oder ob beispielsweise die Übertragung der Akten dann an das Bundesarchiv erfolgt, aber das sind Dinge, die in den nächsten Monaten und Jahren geklärt werden müssen. Aber dass die Notwendigkeit der Überprüfung weitergeht, dafür stehe ich ein. Ich selbst stamme ja aus den neuen Bundesländern, habe sozusagen 36 Jahre Erfahrung mit der DDR gemacht und habe das auch in meinen Akten feststellen dürfen, dass ich auch mehrfach in der Zielrichtung der Stasi gewesen bin. Und ich finde, auch 20 Jahre nach der Wiedervereinigung ist das ein Thema, und gerade wenn ich sehe, wie die DDR verklärt wird in vielen Dingen, ist es wichtig, dass wir wirklich konsequent an der Aufarbeitung arbeiten und tatsächlich auch für die nachfolgenden Generationen klar ist, wie tatsächlich die politischen Gegebenheiten der DDR gewesen sind.

    Zagatta: Aber was versprechen Sie sich dann noch jetzt? Also wenn Sie selbst den eigenen Fall anschauen, da sind jetzt wahrscheinlich Namen drin, Menschen drin, die Sie damals überwacht haben. Wollen Sie, dass gegen die jetzt dann weiter noch vorgegangen wird? Oder was soll da jetzt konkret an Schlussfolgerungen da jetzt gezogen werden?

    Deutschmann: Ja für mich ist es eine Form der Geschichtsaufarbeitung zum einen, sowohl gesellschaftlich gesehen wie auch für die eigene Person, da muss jeder selbst sehen, wie er damit umgeht; und zum anderen wollen wir aber insbesondere verhindern, dass nicht wieder ehemalige Stasimitarbeiter in gehobenen oder herausgehobenen Stellungen sitzen und am Ende der Bürger, der vielleicht vor 25 Jahren schon mal zum Verhör oder zur Klärung eines Sachverhalts geholt wurde, wie es da so schön hieß, dann plötzlich wieder seinem ehemaligen Vernehmer beispielsweise gegenübersitzt. Das ist eigentlich der Punkt, den wir insbesondere im Blick haben, dass diese Leute nicht wieder Verantwortung irgendwo in einer gesellschaftlichen Position tragen können.

    Zagatta: Das war Reiner Deutschmann, der FDP-Bundestagsabgeordnete und Berichterstatter seiner Partei im Ausschuss für Kultur und Medien zu den geplanten Änderungen am Stasi-Unterlagen-Gesetz. Herr Deutschmann, danke schön für das Gespräch!