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Fehlende Betreuungsplätze
Schadenersatz für Eltern

Eltern von Kleinkindern haben Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich, falls die Kommunen nicht genügend Betreuungsplätze zur Verfügung stellen. Das gilt allerdings nur unter bestimmten Bedingungen, entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe in einem Grundsatzurteil.

20.10.2016
    Sprachförderung in einer Kindertagesstätte.
    Wenn Kommunen nicht genügend Kitaplätze anbieten, kann das teuer werden (Imago / Joker / Petra Steuer)
    Wie der Vorsitzende Richter Ulrich Herrmann mitteilte, müssen die Kommunen nur dann zahlen, wenn sie den Mangel an Kita-Plätzen mitverschuldet haben. Im konkreten Fall hatten drei Frauen aus Leipzig geklagt. Sie hatten jeweils kurz nach der Geburt ihrer Kinder bei der Stadt Bedarf an einem Betreuungsplatz nach einem Jahr Elternzeit angemeldet. Nach Ablauf der Zeit stand ihnen jedoch kein Platz zur Verfügung, so dass sie erst Monate später als geplant ihre Arbeit aufnehmen konnten. Sie verlangen von der Stadt jetzt einen Ausgleich für den ihnen entgangenen Verdienst.
    Der Fall wurde an das Oberlandesgericht Dresden zurückverwiesen. Dort muss jetzt geklärt werden, ob die Stadt für die Verzögerungen verantwortlich war. Der BHG erklärte dazu, die Kommunen könnten sich nicht auf allgemeine finanzielle Engpässe berufen. Vielmehr müssten sie beweisen, dass der Mangel an Krippenplätzen trotz sorgfältiger Bedarfsplanung entstanden ist.
    Ministerin Schwesig für weiteren Ausbau
    Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) begrüßte die Entscheidung und betonte: "Das Urteil zeigt: Wir müssen weitermachen beim Ausbau von Kitaplätzen, aber auch bei der Betreuung von Grundschulkindern. Eine gute Kinderbetreuung ist maßgeblich dafür, dass Eltern die Herausforderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf bewältigen können." Die Grünen-Abgeordnete Franziska Brantner sprach von einem Urteil mit Signalwirkung.
    Der Städte- und Gemeindebund rechnet dennoch auch nach der Entscheidung nicht mit einer Klagewelle. Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg verwies darauf, dass in den vergangenen zehn Jahren 435.000 zusätzliche Plätze für unter Dreijährige geschaffen worden seien. Engpässe gebe es nur noch in einigen Groß- und Universitätsstädten.
    Hintergrund der Klage ist die Entscheidung der Politik, dass es seit dem 1. August 2013 für alle Kinder ab dem ersten Geburtstag einen Rechtsanspruch auf Betreuung in einer Kita oder bei einer Tagesmutter gibt. (AZ: III ZR 278/15, 302/15 und 303/15)
    (hg/hba)