Donnerstag, 28. März 2024

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Informationsfreiheitsgesetz
Gericht stärkt Auskunftsansprüche von Bürgern

Das Portal "Abgeordnetenwatch" wollte Akten der Bundestagsverwaltung einsehen, um die Kontrolle der Parteifinanzen in den Blick zu nehmen. Doch der Bundestag verweigerte die Herausgabe. Nun hat ein Gericht in dem Fall entschieden - und die Auskunftsansprüche von Bürgern und Medien gestärkt.

Philip Banse im Gespräch mit Stefan Fries | 26.04.2018
    Blick von einer Zuschauertribüne aus auf das Plenum des voll besetzten Bundestags. Am Rednerpult steht die SPD-Fraktionsvorsitzende Andrea Nahles.
    Der Verein Parlamentswatch bekommt nach einem Gerichtsurteil Einsicht in Bundestagsakten. (dpa/Michael Kappeler)
    Bundestagsparteien müssen regelmäßig Rechenschaftsberichte darüber vorlegen, von wem sie Geld bekommen haben - und wie viel. So soll sichergestellt werden, dass Parteien nicht gekauft werden können. Bevor diese Rechenschaftsberichte veröffentlicht werden, werden sie vom Bundestagspräsidenten und seiner Verwaltung geprüft, ob darin falsche Angaben gemacht wurden.
    Hier sieht Gregor Hackmack von "Abgeordnetenwatch.de" ein Problem, da der Bundestagspräsident von den Parteien im Bundestag gewählt wird:
    "Eigentlich kontrollieren die Parteien sich selber über die Bundestagsverwaltung. Und deswegen ist es umso wichtiger nachzuschauen, ob die Bundestagsverwaltung wirklich alles sorgfältig kontrolliert. Und das kann man nur sicherstellen, indem man sich den Verwaltungsvorgang anschaut und sämtlich Akten, Vermerke, Dienstanweisungen offenlegt und schaut: Machen die da wirklich ihren Job?"
    Bundestagsverwaltung verweigert Einsicht in Akten
    Das Portal "Abgeordnetenwatch" wollte deshalb mit Hilfe des Informationsfreiheitsgesetzes die Unterlagen der aktuellsten Rechenschaftsberichte der Bundesverwaltung einsehen - samt Korrespondenzen, Vermerke, Notizen und Dienstanweisungen.
    Doch die Bundestagsverwaltung verweigerte diese Einsicht. Der Grund: "Im Kern sagt die Bundestagsverwaltung: Das Informationsfreiheitsgesetz, das ja allen Bürgern grundsätzlich das Recht gibt, Akten von Behörden einzusehen, gilt nicht für uns. Denn wir arbeiten nach dem Parteiengesetz und das bewirke unter dem Strich die gleiche Transparenz und Kontrolle der Verwaltung", so der Journalist Philip Banse in @mediasres.
    In den Berichten, die der Präsident in Form von Bundestagsdrucksachen veröffentlicht, erkläre der Präsident der Öffentlichkeit laut Banse zwar im Prinzip, wie er die Parteifinanzen überprüft hat und was ihm dabei so aufgefallen sei. Aber was er in diesen Berichten erwähnt oder eben nicht, sei weitgehend ihm selbst überlassen: "Er kann etwa Merkwürdigkeiten unter den Tisch fallen lassen, die er für irrelevant oder erledigt hält. Vor allem deswegen haben jetzt schon zwei Gerichte entschieden: Das Informationsfreiheitsgesetz hat einen besonderen Zweck und ist auch für die Bundestagsverwaltung gültig."
    Deshalb hatte der Verein Parlamentswatch, der die Website abgeordnetenwatch.de betreibt, gegen die Weigerung der Bundestagsverwaltung geklagt. Es gebe einfach immer wieder Merkwürdigkeiten, die einen fragen ließen, ob die Parteikassen wirklich gut kontrolliert würde, so Philip Banse, der den Prozess zwischen Parlamentswatch und Bundestagsverwaltung für uns verfolgt hat.
    Urteil stärkt Auskunftsansprüche von Medien
    "Wir erinnern uns noch etwa an FDP-Politiker Jürgen Möllemann. Der hatte viel illegales Geld für die FDP eingesammelt und der FDP drohte eine Millionenstrafe. An dem Fall saß im Bundestag ein sehr erfahrender Mitarbeiter, der schon viele Parteifinanzierungsskandale recherchiert hatte. Doch dann beschwerte sich der Bundestagsvizepräsident Herman-Otto Solms - von der FDP - über den eifrigen Mitarbeiter und der anerkannte Kontroll-Beamte wurde versetzt. Manche sagen: kaltgestellt. Gab es da einen Zusammenhang zur drohenden Strafe für die FDP? Solche Merkwürdigkeiten ließen sich durch die Akten wohl aufklären - wenn das Urteil denn mal rechtskräftig wird."
    Denn obwohl das Oberverwaltungsgericht Berlin Parlamentswatch in seinem Urteil Recht gegeben und entschieden habe, dass die Bundestagsverwaltung Akten herausgeben müsse, die damit zu tun hätten, wie die Verwaltung die Parteien und ihre Finanzen kontrolliere, sei das Urteil noch nicht rechtskräftig.
    "Eine Revision wurde zugelassen und die Bundestagsverwaltung hat schon angedeutet, dass sie bis zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gehen will", sagte Banse im Gespräch mit @mediasres.