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Finanzierung von Bildung
Diskussion um Lockerung des Kooperationsverbots

Eigentlich darf der Bund sich nicht in die Schulpolitik einmischen, das gilt auch für Finanzhilfen. Dieses Kooperationsverbot will die Bundesregierung lockern. Damit stößt sie aber auf Gegenwind. Besonders einige Ministerpräsidenten hängen noch sehr an der kompletten Souveränität im Bereich Bildung.

Von Kolja Unger | 06.07.2018
    Der baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann spricht in Münster auf dem Bundesparteitag der Grünen.
    Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) bezeichnet den Gesetzentwurf als "süßes Gift für die Länder" (dpa-Bildfunk / Bernd Thissen)
    "Dieser Gesetzentwurf ist nichts anderes als süßes Gift für die Länder und damit gefährlich. Denn die Bundesregierung versucht nichts anderes, als Zuständigkeiten zu vermengen - in einem Ausmaß, das ich nicht für möglich gehalten hätte."
    Klare Worte findet der grüne Ministerpräsident von Baden-Württemberg, Winfried Kretschmann gegen die von der Bundesregierung geplante Lockerung des Kooperationsverbots von Bund und Ländern. Im Bundesrat gehört er zu den schärfsten Gegnern der Grundgesetzänderung, mit der die Bundesregierung die Voraussetzungen dafür schaffen will, dass der Bund künftig auch in die Schulinfrastruktur investieren darf. Geplant ist vor allem der Ausbau des Ganztagsangebots an Grundschulen, sowie der Digitalpakt. Hier möchte die Bundesregierung mit 3,5 Milliarden Euro die Schülerinnen und Schüler fit machen für die digitale Welt.
    "Das bedeutet für 33.000 Schulen, die wir in Deutschland haben, damit kann man gerade mal eine Klasse mit Tablets ausstatten. Und dafür geben wir dann Kompetenzen an den Bund ab."
    SPD will Unterstützung durch den Bund ermöglichen
    Zuvor hatte Bundesfinanzminister Olaf Scholz von der SPD für das Kooperationsverbot geworben.
    "Ich halte die im Grundgesetz verankerte eigenständliche Aufgabenwahrnehmung für richtig und wichtig. Das darf aber nicht ausschließen, dass wir in einzelnen klar definierten Bereichen zielgerichtete Möglichkeiten der Unterstützung von Ländern und Gemeinden durch den Bund schaffen. Mit diesen Möglichkeiten erreichen wir die Umsetzung von prioritären Maßnahmen der Bundesregierung in Bereichen, in denen die Bürger zurecht erwarten, dass wir gemeinsam, das heißt Bund, Länder und Gemeinden, Fortschritte machen und unser Land voranbringen."
    Damit sind vor allem Fortschritte für die Schulen gemeint. Bildung ist aber verfassungsgemäß Ländersache. Bislang ist es dem Bund im Schulbereich verboten, die Länder finanziell zu unterstützen. Bereits letztes Jahr hatte die große Koalition dies gelockert, wenn es um die gesamtstaatlich wichtige Sanierung und Modernisierung von Schulen in finanzschwachen Kommunen ging. Diese soll in Zukunft auf alle Kommunen ausgeweitet werden. Damit könnte der Bund auch mitbestimmen wollen, wofür die Finanzhilfen eingesetzt werden und somit den Ländern in die Schulpolitik reinreden, befürchtet zumindest Kretschmann. Er forderte stattdessen, dass der Bund statt der in Aussicht gestellten Projektmittel, den Ländern höhere Steuermittel zur Verfügung stellt.
    "Der Bund redet uns nicht rein"
    Für die SPD-geführten Länder begründet Manuela Schwesig, Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern, warum sie in der Mitfinanzierung von bildungspolitischen Zielen durch den Bund keine Gefahr sieht.
    "Die Programme zeigen ja, dass wir in der Umsetzung vor Ort frei bleiben. Da redet uns der Bund nicht rein und es liegt ja auch an uns, dass wir das gut mit dem Bund vereinbaren. Ich halte das für ein gutes Zeichen, dass wir gerade mit dem Bildungsthema vorankommen."
    Im September muss der Bundestag und dann auch der Bundesrat der Grundgesetzänderung mit jeweils einer Zweidrittel-Mehrheit zustimmen. Ab 2019 könnte dann das Geld fließen.