Donnerstag, 28. März 2024

Archiv


Finanztransaktionssteuer soll Milliarden in die Staatskassen spülen

Deutschland und zehn weitere EU-Länder können durch die Einführung einer Finanztransaktionssteuer auf Einnahmen von 30 bis 35 Milliarden Euro im Jahr hoffen. Entsprechende Zahlen enthält der in Brüssel vorgestellte Vorschlag der EU-Kommission.

Von Jörg Münchenberg | 14.02.2013
    Die Einführung einer Finanztransaktionssteuer nimmt langsam Gestalt an. Nach dem Vorschlag der EU-Kommission soll der Handel mit Aktien und Anleihen künftig jeweils mit 0,1 Prozent besteuert werden; für spekulative Produkte wie etwa Derivate sind 0,01 Prozent vorgesehen. Es gehe darum, auch die Finanzindustrie an den Kosten der Finanzkrise substantiell zu beteiligen, erklärte heute EU-Steuerkommissar Algirdas Semeta bei der Vorlage der umstrittenen Pläne:

    "Was wir hier vorschlagen, ist ein faire, technisch solide und auch rechtliche sichere Steuer. Diese Steuer wird den Binnenmarkt stärken und unverantwortliche Finanzgeschäfte reduzieren. Diese Steuer wird schätzungsweise 30 bis 35 Milliarden Euro pro Jahr einbringen, wenn sie in den elf Euromitgliedsländern umgesetzt ist."

    Denn zunächst wollen nur elf EU-Länder mitmachen, darunter auch die beiden Schwergewichte Deutschland und Frankreich. Großbritannien, aber auch Luxemburg mit jeweils bedeutsamen Finanzplätzen, lehnen das Vorhaben weiterhin ab. Der Kreis der Willigen könne aber jederzeit erweitert werden, hieß es heute.

    Was mit den Einnahmen letztlich geschehen soll, ist noch umstritten. Wahrscheinlich werden sie erst einmal in den nationalen Haushalten verbucht. Gleichzeitig will die Kommission auch Ausnahmen zulassen. Die täglichen Finanzgeschäfte wie etwa Versicherungen, Hypotheken, Verbraucherkredite und Kreditkartenzahlungen sollen außen vor bleiben, betonte der Steuerkommissar:

    "Die Realwirtschaft soll geschützt werden. Dazu zählen nicht zuletzt die die gewöhnlichen Finanzgeschäfte von Unternehmen und Bürgern. Das gilt natürlich ebenfalls für Kredite. Das gilt aber auch für alle Maßnahmen der Geldpolitik. Aber auch Maßnahmen der öffentlichen Schuldenfinanzierung und der Refinanzierung sind außen vor."

    Zentrales Problem bei der Einführung der Finanztransaktionssteuer in zunächst nur elf EU-Mitgliedsländern dürfte Steuervermeidung sein. Anleger und Unternehmen werden wohl verstärkt versuchen, ihre Geschäfte in Länder ohne Börsensteuer zu verlagern. Die Kommission will hier doppelt gegenhalten: zum einen gilt das Wohnortprinzip. Das heißt: Die Steuer wird ohnehin fällig, wenn ein Teilnehmer an einem Finanzgeschäft in einem der betreffenden elf Staaten wohnt.

    Zudem sollen alle Produkte, die mit den elf Staaten in einem Zusammenhang stehen, automatisch besteuert werden, ganz gleich, wo das Geschäft letztlich stattfindet. Gerade hier sehen aber Beobachter noch erheblichen technischen Klärungsbedarf. Ob freilich die ersten Milliarden aus der neuen Finanztransaktionssteuer schon Anfang 2014 fließen werden wie von der Kommission geplant, ist noch offen. Auch aus der Bundesregierung hieß es zuletzt, angesichts der vielen Detailprobleme gebe es noch erheblichen Gesprächsbedarf.