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Fleischindustrie
Zwei Schichten arbeiten, nur eine bezahlt bekommen

Die Großunternehmen der Fleischindustrie hatten im letzten Jahr zugesichert, künftig Mindeststandards bei der Arbeit und Unterbringung der Beschäftigten einzuhalten. Auch Subunternehmen sollten Werkverträglern den Mindestlohn zahlen. Bis auf wenige Ausnahmen halten sich die meisten Unternehmen aber nicht daran.

Von Almuth Knigge | 13.04.2016
    Schlachthof in Sachsen-Anhalt
    Der Vorwurf der Beratungsstellen lautet, durch viele Tricks der Fleischfirmen könne der offizielle Mindestlohn gedrückt werden. (imago / Westend)
    Freitagabend 18 Uhr – am Rande der Fußgängerzone in Cloppenburg. Es ist dunkel und das ist gut – denn die Menschen, die vor dem katholischen Forum warten, möchten nicht unbedingt erkannt werden. Sie haben Probleme, sie stehen unter Druck, sie brauchen Hilfe.
    Der Andrang ist groß bei der Beratungsstelle für Vertragsarbeiter in der Fleischindustrie, die Probleme, mit denen Audra und Johannes Brinkhus konfrontiert werden, sind vielfältig.
    "Vor drei Jahren gab es keine Lohnabrechnung - die kamen an und sagten, nee, das gibt es gar nicht, wir kriegen unser Geld auf die Hand und das war es. Und weil wir so oft vor Gericht waren, haben die Rechtsanwälte ihren Subunternehmern den Rat gegeben, das sagten sie meinem Mann vor Gericht - heimlich - doch mal Lohnabrechnungen zu machen. Denn im Nachhinein, wenn sie vor Gericht stehen, ist es schwierig, eine Lohnabrechnung wieder zu konstruieren."
    Manipulation elektonischer Stundenzählung
    Arbeiter kämen immer wieder mit Berichten zur Beratung, dass Bänder schneller laufen würden oder aber sie müssten zwei Schichten hintereinander arbeiten, bekämen aber nur eine bezahlt, da die elektronische Stundenzählung manipuliert werde.
    "Zum Beispiel die Arbeitszeit - es steht so gut wie nie die Arbeitszeit drauf. Da steht der Mindestlohn drauf - 8,50 - toll. 8,50 ist gesetzlich vorgesehen, das wird kontrolliert vom Zoll: Die Frage ist nur, wie viel Stunden arbeiten sie dafür. Es können acht Stunden sein, aber es können auch 12, 14 oder 16 Stunden sein."
    Der Vorwurf der Beratungsstellen lautet also, durch viele Tricks der Fleischfirmen könne der offizielle Mindestlohn gedrückt werden. In den Beratungen geht es oft um Restlohnforderungen oder unzulässige Lohnabzüge. Das ist auch der Alltag von Matthias Brümmer von der Gewerkschaft Nahrung, Genuss Gaststätten, NGG.
    "Wir erleben es immer wieder, dass trotz klarer Rechtsprechung die Leute ihre Arbeitskleidung selber bezahlen müssen, dass sie die Reinigung selber bezahlen müssen, dass sie das Werkzeug sogar selber bezahlen müssen." Die neueste Methode, so Brümmer, mit der der Lohn gedrückt werde, sei die Kantinennutzungsgebühr.
    Arbeitnehmer müssen Nutzungsgebühr für Kantine zahlen
    "Das heißt also, wenn es von einem Werkvertragsgeber, dem Schlachthofbetreiber, eine Kantine gibt, müssen mittlerweile Werkvertragsarbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Nutzung dieser Kantine bezahlen. Bevor man also etwas zu essen bekommt, muss man bezahlen? "Bevor sie was zu essen bekommen haben sie gar kein Geld mehr."
    Außerdem würden immer mehr Strafen verhängt. Wenn zum Beispiel beim Zerlegen ein Stück Fleisch auf den Boden falle, gäbe es eine Strafe in Höhe von bis zu 30 Euro.
    "Wir klagen dagegen, das ist alles Zivilgerichtsbarkeit, das heißt, sie können nur vorm Arbeitsgericht von unserer Seite aus dagegen klagen. In der Regel gibt es dann auch kein Urteil, sondern es gibt immer an irgendeiner Stelle einen Vergleich gibt. Und dann wird gezahlt, dann ist für einen Fall dieses Thema erledigt aber nicht für den Rest."
    Viele Arbeitnehmer verklagen Arbeitgeber aus Angst nicht
    *Auch Rechtsanwalt Johannes Brinkhus berichtet von Arbeitsverträgen, in denen pauschale Klauseln enthalten seien, die Geldbußen für nicht näher benannte Verfehlungen enthalten. Im schlimmsten Fall, so sagt er, würden bis zu 1000 Euro einbehalten, ein ganzer Monatslohn. Doch die Leute hätten so viel Angst, dass sie nicht bereit seien, ihre Arbeitgeber zu verklagen.*
    * Aufgrund rechtlicher Beanstandungen wurde der Beitrag an dieser Stelle geändert.