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Fleißig gesammelt

Nach Ansicht der EU-Kommission hat sich die Chemikalienrichtlinie REACH bewährt. Die Verordnung war vor sechs Jahren mit dem Ziel gestartet worden, die Verwendung riskanter Chemikalien zu registrieren, zu bewerten und zu autorisieren.

Von Ralph Ahrens | 06.02.2013
    Die EU-Kommission in Brüssel zieht - alles in allem - ein zufriedenes Fazit. Björn Hansen von der Generaldirektion Umwelt:

    "Ich kann sicher sagen, dass für den Zeitpunkt von fünf Jahren nach Anfang von REACH, dass wir das erreicht haben, was wir erwartet haben nach fünf Jahren."

    Vor allem die Chemieunternehmen hatten in den ersten Jahren viel Arbeit. Sie mussten gleich dreierlei tun: Daten über die Eigenschaften von Chemikalien sammeln oder erstmals erstellen. Schauen, wie riskant diese Substanzen für Mensch und Umwelt sind und wenn nötig aufzeigen, wie mit den Gefahrstoffen sicher umgegangen werden kann. Und sie mussten ihr gesammeltes Wissen an die Anwender ihrer Chemikalien weitergeben. Eine Arbeit, die Jurek Vengels vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland zumindest teilweise anerkennt:

    "Es ist richtig, dass die Industrie in den letzten Jahren sehr viele Daten beibringen musste bei der REACH-Registrierung. Und es sicherlich auch ein Kraftakt für viele Unternehmen war, den man durchaus anerkennen sollte. Nichtsdestotrotz müssen wir sagen, dass doch viele Registrierungsdossiers Fehler aufweisen."

    Auch Björn Hansen von der EU-Kommission sieht in diesem Punkt noch Handlungsbedarf.

    "Was wir nicht wissen, wie gut hat Industrie das getan. Und das ist die Sache für die nächsten Jahre, dass wir als Behörden müssen sehen und beurteilen, ob Industrie unsere Erwartungen erfüllt haben in ihrer Arbeit."

    Diese Prüfung hat begonnen. Die Europäische Chemikalienagentur in Helsinki beteiligt sich daran wie auch viele nationale Behörden - so auch drei aus Deutschland: die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, das Bundesinstitut für Risikobewertung sowie das Umweltbundesamt.

    Gegen den Vorwurf, deutsche Firmen könnten bei der Datenübermittlung nachlässig gewesen sein, wehrt sich Gerd Romanowski vehement. Er ist Geschäftsführer des Verbandes der Chemischen Industrie:

    "Wir hören von unseren Mitgliedsunternehmen eher, dass die Nachfragen und Beanstandungen seitens der Europäischen Chemikalienagentur sich doch im Rahmen halten. Und meistens Nachfragen und Nachforderungen von Daten auch relativ schnell und problemlos zu erfüllen sind und sich dann auch die Probleme meistens erledigt haben."

    In einem Punkt werden aber auch deutsche Chemiefirmen nacharbeiten müssen. Denn es wird neue Regeln für Nanopartikel geben. Die EU-Kommission will mehr über diese winzigen Teilchen wissen. Björn Hansen gibt ein Beispiel.

    "Ein Nanomaterial kann zum Beispiel einige sehr, sehr kleine Partikel von 20 Nanometer haben, aber der größte Teil ist 60 Nanometer und dann wieder wenige mit 80 Nanometer."

    Solche Informationen werden gebraucht, damit Fachleute die Gefahren von Nanomaterialien besser einschätzen können. Diese Forderung der EU-Kommission nach mehr Daten findet Zuspruch - selbst in der Chemieindustrie. Doch manch einem genügt das nicht. Jurek Vengels weist auf Grenzen der Chemikalienverordnung hin: So gelte sie nur für Stoffe, von denen eine Firma mehr als 1000 Kilogramm - also mehr als eine Tonne - herstellt. Aber:

    "Viele Unternehmen produzieren Nanomaterialien bisher in relativ geringen Mengen. Und REACH sieht ja Schwellen vor im Gesetz. Je größer die Produktionsmengen, desto größer sind auch die Datenanforderungen und desto früher muss ich den Stoff auch registrieren. Und diese Schwellen sind für Nanomaterialien praktisch zu grobmaschig."

    Der Umweltschützer vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland fordert deshalb spezielle Regeln für Nanomaterialien. Chemiefirmen sollten diese Kleinstpartikel nicht erst ab einer Herstellungsmenge von 1000 Kilo anmelden müssen, sondern bereits ab zehn Kilogramm. Damit gebe es auch einen guten Überblick über alle Nanomaterialien auf dem Markt, ergänzt Vengels. Gerd Romanowski vom Verband der Chemischen Industrie hält dagegen wenig von solchen speziellen Regelungen für Nanomaterialien.

    "Wir halten eigene nanospezifische Vorschriften für nicht erforderlich. Nanomaterialien sind chemische Stoffe wie andere chemische Stoffe auch. Und sie werden deswegen auch ausreichend unter REACH reguliert."

    Unterschiedliche Standpunkte also. Klar aber ist eins: Das Thema Nanoteilchen und ihre Verträglichkeit wird in Zukunft eine eher größere als kleinere Rolle spielen.