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Flüchtlingspolitik
Bayern wirft Bundesregierung Verfassungsbruch vor

Bayern wirft der Bundesregierung vor, mit ihrer Flüchtlingspolitik gegen die Verfassung zu verstoßen. Ein Rechtsgutachten komme zu dem Schluss, dass es eine grundgesetzliche Pflicht gebe, den Zustrom von Flüchtlingen zu begrenzen, heißt es im Entwurf eines Briefes an Bundeskanzlerin Merkel, der dem DLF-Hauptstadtstudio vorliegt.

26.01.2016
    Der Entwurf des Briefs der bayerischen Landesregierung an Bundeskanzlerin Merkel.
    Der Entwurf des Briefs der bayerischen Landesregierung an Bundeskanzlerin Merkel. (Deutschlandradio)
    Die Bayerische Staatsregierung erwarte wirksame Maßnahmen zur Begrenzung des Flüchtlingsstroms. Dabei handle es sich um
    1. Die Sicherung der EU-Außengrenzen sowie eine effektive und faire Verteilung von Flüchtlingen.
    2. Effektive eigene Grenzkontrollen, bis der Schutz der EU-Außengrenzen wiederhergestellt sei. Bayern sei bereit, die Bundespolizei dabei mit eigenen Kräften zu unterstützen
    3. Eine Obergrenze von 200.000 Personen jährlich in Deutschland. Ein Antrag, in dieses Kontingent aufgenommen zu werden, dürfe nur in den Ländern gestellt werden, in denen die Flüchtlinge zuerst Schutz gesucht hätten und nicht an der Grenze zu Deutschland.
    4. Die Anwendung der Drittstaatenregelung, nach der "alle aus sicheren Drittstaaten wie Österreich illegal einreisenden noch an der Grenze zurückzuweisen sind".
    Verfassungsklage angedroht
    Sollte die Bundesregierung nicht unverzüglich handeln, behalte sich Bayern eine Verfassungsklage vor. Man hoffe jedoch, dass der Bund seine Kompetenzen in einer Weise ausüben werde, "die die Interessen und Rechte der Länder wahrt".
    Die bisherige unbegrenzte Aufnahmebereitschaft Deutschlands habe den europäischen Konsens nicht befördert, sondern erkennbar erschwert, "wenn nicht unmöglich gemacht". Temporäre nationale Maßnahmen seien in der derzeitigen Situation auch für Europa eine Chance, "zu geordneten Verhältnissen zurückzukehren". Zudem müsse der Bund die Arbeit des UNHCR unterstützen und mithelfen, Flüchtlingslager vor Ort besser auszustatten.
    Bayern beklagt sich über große Last
    In dem Brief heißt es weiter, Bayern habe einen großen Teil der mehr als eine Million Menschen untergebracht und versorgt, die im Jahr 2015 die Grenzen zwischen Österreich und Bayern überschritten hätten. Der Freistaat und seine Kommunen sowie Hilfsorganisationen hätten alles in ihrer Macht stehende geleistet, um winterfeste Quartiere "für die vielen Asylbewerber bereitzustellen".
    Turnhallen, Zeltplätze und Traglufthallen seien vielerorts hergerichtet worden, Kinder und Jugendliche seien ins Schulsystem integriert worden. Die Integration der anerkannten Flüchtlinge sei durch Städte und Kommunen kaum noch zu bewältigen, 5.500 neue Stellen habe der Freistaat unter anderem in Verwaltung und Polizei schaffen müssen. "Diese Entwicklung kann so nicht weitergehen", heißt es im Bericht.
    Grenzsicherungsregime "gestört"
    Der Verfassungsrechtler Udo di Fabio habe in einem Gutachten überzeugend dargelegt, dass "eine verfassungsrechtliche Pflicht des Bundes zur Begrenzung des massenhaften und unkontrollierten Zustroms von Flüchtlingen auch gegenüber den Ländern besteht". Das europäische Grenzsicherungs- und Einwanderungsregime sei dauerhaft gestört, das europäische Dublin- und Schengensystem finde de facto keine Anwendung mehr. Der Bund nehme die Aufgabe, für den Schutz seiner Grenzen zu sorgen, bislang "nicht in dem gebotenen Maße" wahr. Die im Grundgesetz verankerte Drittstaatenegelung, die bestimmt, dass Asylbewerber an der Grenze zurückzuweisen sind, werde außer Acht gelassen. Der Bund stehe in der Verantwortung, die Herrschaft des Rechts wiederherzustellen.
    (vic/tzi)