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Fluggesellschaften
Gepäckgebühren mit EU-Recht vereinbar

Fluggesellschaften dürfen für aufgegebenes Gepäck Zusatzgebühren verlangen. Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschieden. Eine spanische Regelung, die solche Aufschläge verbietet, sei nicht mit EU-Recht vereinbar. Damit werden die Rechte der Billigflug-Anbieter gestärkt.

18.09.2014
    Reisende bringen am 19.07.2013 auf dem Flughafen in Düsseldorf ihr Gepäck zu den Flugschaltern.
    Nach EU-Recht dürfen Fluggesellschaften für Gepäck Extragebühren erheben. (dpa/Weihrauch)
    Das Geschäftsmodell insbesondere von Billigflug-Anbietern bestehe darin, die Flüge selbst zu niedrigen Preisen anzubieten und für ergänzende Leistungen zusätzliches Geld zu verlangen. Manche Passagiere könnten dies nutzen und lediglich mit Handgepäck reisen, so die Richter.
    "Die Beförderung von aufgegebenem Gepäck kann demnach nicht als obligatorisch oder unerlässlich für die Beförderung von Fluggästen angesehen werden." Für Handgepäck dürften allerdings keine Zusatzkosten anfallen, stellten die Richter fest.
    Die spanische Regelung stehe dem EU-Recht entgegen. Nach den spanischen Rechtsvorschriften sind Luftfahrtunternehmen verpflichtet, in jedem Fall für den Preis des Flugscheins auch das aufgegebene Gepäck kostenlos zu befördern.
    Im konkreten Fall hatte die spanische Fluggesellschaft Vueling Airlines den Grundpreis (241.48 Euro) von vier Flugtickets um 40 Euro erhöht, weil die Reisende zwei Gepäckstücke mit aufgegeben hatte. Die Betroffene reichte daraufhin Beschwerde ein. Daraufhin verhängten die zuständigen Behörden gegen Vueling Airlines eine Sanktion in Höhe von 3.000 Euro. Das mit dem Fall befasste Verwaltungsgericht wollte den Fall nun vom Europäischen Gerichtshof klären lassen.
    (fwa/fun)