Das Geschäftsmodell insbesondere von Billigflug-Anbietern bestehe darin, die Flüge selbst zu niedrigen Preisen anzubieten und für ergänzende Leistungen zusätzliches Geld zu verlangen. Manche Passagiere könnten dies nutzen und lediglich mit Handgepäck reisen, so die Richter.
"Die Beförderung von aufgegebenem Gepäck kann demnach nicht als obligatorisch oder unerlässlich für die Beförderung von Fluggästen angesehen werden." Für Handgepäck dürften allerdings keine Zusatzkosten anfallen, stellten die Richter fest.
Die spanische Regelung stehe dem EU-Recht entgegen. Nach den spanischen Rechtsvorschriften sind Luftfahrtunternehmen verpflichtet, in jedem Fall für den Preis des Flugscheins auch das aufgegebene Gepäck kostenlos zu befördern.
Im konkreten Fall hatte die spanische Fluggesellschaft Vueling Airlines den Grundpreis (241.48 Euro) von vier Flugtickets um 40 Euro erhöht, weil die Reisende zwei Gepäckstücke mit aufgegeben hatte. Die Betroffene reichte daraufhin Beschwerde ein. Daraufhin verhängten die zuständigen Behörden gegen Vueling Airlines eine Sanktion in Höhe von 3.000 Euro. Das mit dem Fall befasste Verwaltungsgericht wollte den Fall nun vom Europäischen Gerichtshof klären lassen.
(fwa/fun)