Donnerstag, 18. April 2024

Archiv

Fracking
Trinkwasserschutz hat höchste Priorität

Die Fracking-Gasförderung aus tiefen Gesteinsschichten soll in Deutschland vorerst nur in sehr begrenztem Umfang möglich sein. Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel und Umweltministerin Barbara Hendricks (beide SPD) einigten sich auf eine strenge Regelung für das umstrittene Verfahren. Viele Menschen protestierten gegen Fracking wegen möglicher Gefahren für das Trinkwasser.

04.07.2014
    Ein Plakat mit der «Stop Fracking» steht am 03.06.2014 in Brünen (Nordrhein-Westfalen) am Niederrhein in einem Feld.
    Gegen das Fracking regt sich bei den Menschen heftiger Widerstand. (dpa / Martin Gerten)
    "Fracking-Vorhaben zur Gasförderung aus Schiefer- und Kohleflözgestein oberhalb von 3.000 Metern werden durch das Wasserhaushaltsgesetz verboten", heißt es in einem am Freitag an die SPD-Fraktion übermittelten Eckpunktepapier. "Der Schutz der Gesundheit und des Trinkwassers haben für uns den allerhöchsten Stellenwert", sagte Bundesumweltministerin Hendricks in Berlin.
    Eine Erprobung der besonders in den USA angewandten Technik solle es nur geben, wenn die Frackflüssigkeit nicht das Grundwasser gefährdet. Das weitgehende Verbot soll 2021 erneut überprüft werden. Bisher gibt es keine klare Regelung in Deutschland, weshalb akuter Handlungsbedarf besteht. Im Zuge der Ukraine-Krise hatte zum Beispiel EU-Energiekommissar Günther Oettinger (CDU) Fracking als Alternative zu russischem Gas beworben.
    Kritik der Opposition
    Grüne und Umweltschützer kritisierten, dass Fracking in tiefer als 3.000 Meter liegenden Gesteinsschichten erlaubt bleiben solle. "Unter dem Deckmantel des angeblichen Wasserschutzes werden Schlupflöcher für diese Risikotechnologie geschaffen, die faktisch Fracking in ganz Deutschland ermöglichen soll", sagte Nordrhein-Westfalens Umweltminister Johannes Remmel (Grüne). Die Grünen-Energieexpertin Julia Verlinden meinte: "Wer Fracking ernsthaft verhindern will, braucht keine Forschungsprojekte."
    NRW-Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) sprach hingegen von einem Schritt in die richtige Richtung. SPD-Fraktionsvize Ute Vogt betonte: "Die seit Jahrzehnten in Deutschland angewandte konventionelle Erdgasförderung wird zudem mit deutlich schärferen Umweltauflagen modernisiert."
    Hoher hydraulischer Druck
    Bei der Fracking-Technik wird Gestein in mehreren tausend Metern Tiefe unter Einsatz eines Gemisches aus Wasser, Sand und Chemikalien mit hohem hydraulischen Druck aufgebrochen. So wird das Gas gefördert. In den USA führte das Verfahren zu einem Gas-Boom.
    Auch in Deutschland werden zum Beispiel in Schiefergestein große Gas-Vorkommen vermutet. Fracking jeglicher Art in Wasserschutz- und Heilquellengebieten sowie in Einzugsbereichen von Talsperren und Seen soll untersagt werden. Das Verbot könne auf Trinkwassergewinnungsgebiete ausgeweitet werden, heißt es in dem Eckpunktepapier
    Unkonventionelles Fracking bleibt verboten
    Konventionelle Fracking-Vorhaben, bei denen in der Regel sehr tief bis zu Gasporen gebohrt wird, bleiben aber grundsätzlich möglich. Solche Vorhaben würden seit den 1960er Jahren durchgeführt "und dürfen schon heute und nach derzeit geltendem Berg- und Wasserrecht keine Gefahr für die Gesundheit und das Trinkwasser hervorrufen".
    Beim unkonventionellen Fracking wird hingegen durch umfangreiche Querbohrungen das Gestein großflächig aufgebrochen. In der Kritik stehen hier die zum Aufbrechen eingesetzten Stoffe, von denen das Umweltbundesamt mehrere als sehr kritisch einstuft. Mit der Regelung werde es das unkonventionelle Fracking zu wirtschaftlichen Zwecken auf absehbare Zeit in Deutschland nicht geben, betonten Gabriel und Hendricks.
    (tzi/ach)