Donnerstag, 25. April 2024

Archiv

Friedliche Nutzung
Der Vertrag für das Weltall

Der Weltraumvertrag der Vereinten Nationen sorgt dafür, dass sich niemand im All Eigentum aneignen darf. Vor 50 Jahren trat er in Kraft.

Von Dirk Lorenzen | 10.10.2017
    Eugene Cernan (1934-2017) 1972 auf dem Mond.
    Zwar waren bisher nur Amerikaner auf dem Mond – nach dem Weltraumvertrag gehört der Erdtrabant dennoch nicht den USA (NASA)
    Vor 50 Jahren trat der Weltraumvertrag der Vereinten Nationen in Kraft. Sein offizieller Titel lautet: "Vertrag über die Prinzipien, die die Aktivitäten von Staaten bei der Erkundung und Nutzung des Weltraums, einschließlich des Mondes und anderer Himmelskörper bestimmen."
    Er gibt in 17 Artikeln den rechtlichen Rahmen für die gesamte Raumfahrt vor und wurde Anfang 1967 beschlossen. Ein dreiviertel Jahr später, am 10. Oktober 1967, hatten die wichtigsten Raumfahrtnationen ihre Unterschrift hinterlegt und der Vertrag wurde wirksam.
    Er regelt, dass sich niemand im Weltraum Eigentum aneignen darf. So waren zwar bisher ausschließlich Amerikaner auf dem Mond, dennoch ist der Erdtrabant in keiner Weise US-Hoheitsgebiet.

    Nach dem Weltraumvertrag ist auch die Stationierung von Massenvernichtungswaffen im All verboten. Der Weltraum soll allen Nationen zu friedlichen Zwecken offen stehen und nicht für militärische Manöver oder ähnliches genutzt werden.
    Mit Asteroiden (hier Gaspra) wollen sich manche Firmen eine goldene Nase verdienen.
    Ob der Weltraumvertrag den Abbau von Rohstoffen auf Asteroiden zulässt, ist umstritten (NASA)
    Innerhalb von zwölf Jahren kamen vier weitere Vertragswerke hinzu: Abkommen über die Rettung von Menschen im All, über Haftungsfragen, die Registrierung von Raumfahrzeugen und die Nutzung des Mondes.
    Der Mondvertrag allerdings, der einstweilen die Ausbeutung von Rohstoffen auf dem Mond und auf Asteroiden unterbindet, ist nie in Kraft getreten. Keine der führenden Raumfahrtnationen hat ihn ratifiziert.
    Ob der Weltraumvertrag den Bergbau privater Unternehmen etwa auf Asteroiden verbietet, ist unter Juristen umstritten.