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Fußball-Bundesliga
"Weitere Fälle sind absehbar"

Dank der sogenannten 50+1-Regel darf in der Bundesliga keine Privatperson die Stimmenmehrheit bei einem Verein besitzen. Für Hoffenheims langjährigen Mäzen Dietmar Hopp soll nun eine Ausnahme gelten. Die DFL hat ihm erlaubt, die Stimmenmehrheit im Kraichgau zu übernehmen.

Stefan Merx im Gespräch mit Moritz Küpper | 20.12.2014
    Hoffenheims Mäzen Dietmar Hopp.
    Hoffenheims Mäzen Dietmar Hopp. (picture alliance / dpa - Uwe Anspach)
    "Die 50+1-Regel soll weiter Bestand haben. Kritiker sagen aber, die Regel sei schon mit einem Geburtsfehler auf die Welt gekommen – mit Ausnahmegenehmigungen etwa für Bayer Leverkusen und dem VfL Wolfsburg, wo die Fußballgesellschaften hundertprozentige Töchter der jeweiligen Konzerne sind", sagt Stefan Merx im Deutschlandfunk.
    Insofern hangele man sich jetzt im Fall Hopp von Ausnahme zu Ausnahme, betont der Wirtschaftsjournalist. Wie auch von Juristen gesehen sei es problematisch, "dass die Auslegung, die Konkretisierung dieser Ausnahmetatbestände nicht richtig greifbar ist". Weitere Fälle in der Bundesliga seien daher absehbar. Als Beispiel führt Merx Hannover 96 an.
    Das vollständige Gespräch können Sie bis zum 20. Juni 2015 als Audio-on-Demand nachhören.