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Fußball
Sind Profifußballer ganz normale Arbeitnehmer?

Vor dem Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz wird am kommenden Mittwoch der Streit zwischen Torhüter Heinz Müller und seinem Ex-Klub Mainz 05 verhandelt. Es geht um die Frage, ob befristete Verträge im Fußball rechtens sind oder ob auch Fußballer ein Recht darauf haben, unbefristet angestellt zu werden.

Von Heinz Peter Kreuzer | 15.02.2016
    Der ehemalige Bundesliga-Torwart Heinz Müller lächelt in die Kamera.
    Der ehemalige Bundesliga-Torwart Heinz Müller (Inga Kjer, dpa picture-alliance)
    Ursprünglich hatte der ehemalige Mainzer Torwart Heinz Müller eine Vertragsverlängerung bei Mainz 05 erreichen wollen. Schließlich klagte er gegen die Rechtmäßigkeit von mehreren, nacheinander abgeschlossenen und nur befristet geltenden Arbeitsverträgen. In der ersten Instanz entschied das Arbeitsgericht Mainz im März 2015 zu Gunsten des Spielers. Gerichtssprecherin Ruth Lippa begründete das Urteil damals unter anderem so: "Für Fußballverträge, die ja auch Arbeitsverträge sind, gilt nach dem Gesetz nichts anderes als auch für sonstige Arbeitsverträge, und hier, wie in anderen Bereichen auch, kann es ungewiss sein, ob ein paar Jahre später die volle Leistungsfähigkeit besteht. Das rechtfertigt nicht als solches die Befristung des Arbeitsvertrages."
    Das Gericht betrachtet Profifußballer als ganz normale Arbeitnehmer, die nach maximal zwei befristeten Arbeitsverträgen unbefristet beschäftigt werden müssten. Genau das sehen die Vertreter des Sports und viele Juristen anders. Unterstützt von der Deutschen Fußball-Liga legte Mainz 05 Rechtsmittel ein.
    Furcht vor den Konsequenzen
    Die DFL fürchtet wie der Verein die möglichen Konsequenzen, falls das Urteil bestätigt wird. Jeder Fußballprofi müsse dann bis zur Rente festangestellt werden, auf Dauer wären ein aufgeblähter Kader und extrem hohe Personalkosten die Folge. Spieler wären fast unkündbar und könnten ihrerseits das Arbeitsverhältnis auflösen und nach der gesetzlichen Kündigungsfrist ablösefrei wechseln. Der Münchner Rechtsanwalt Simon Karlin kann sich nicht vorstellen, dass das Urteil bei höheren Instanzen Bestand hat. "Und dann bleibt abzuwarten, ob das LAG oder das BAG die Besonderheiten des Profisports, die es gibt, das heißt, Verschleiß der Spieler, Abwechslungsbedarf des Publikums, Leistungsfähigkeit der Spieler oder Trainer, ob das alles jetzt berücksichtigt wurde, oder ob das auf lange Sicht durch den Gesetzgeber eben angepasst werden muss, indem man einen sachlichen Befristungsgrund, der dann heißt, Besonderheiten des Sports, einführen wird."
    Das würde bedeuten, DFL und Deutscher Fußball-Bund müssten verstärkt Lobbyarbeit in der Politik betreiben, um eine solche Gesetzesänderung voranzutreiben. Auswirkungen auf Europa hat das Verfahren erst, wenn das Landesarbeitsgericht oder das Bundesarbeitsgericht die Klage dem Europäischen Gerichtshof vorlegen. Erst dann würde eine Entscheidung Bosman-Dimensionen annehmen, die zu einer erneuten Revolution im Transfersystem führen könnte.