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Bundesrat
Recycling wird ausgeweitet

Der Bundesrat hat eine Entscheidung zu einem jahrelangen Streit in Politik und Wirtschaft gefällt. Ab 2019 soll mehr recycelt werden. Zudem muss dann auf mehr Getränke Pfand gezahlt werden.

12.05.2017
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    Das Verpackungsgesetz der Bundesregierung hat die letzte Hürde im Bundesrat genommen. (picture-alliance / dpa / Patrick Pleul)
    Der Bundesrat hat beschlossen, dass die Pfandpflicht ausgeweitet wird - auf Frucht- und Gemüsenektare mit Kohlensäure sowie Mischgetränke, die mindestens zur Hälfte aus Molke bestehen. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) will damit den Mehrweganteil von etwa 45 auf 70 Prozent steigern. Zudem müssen ab 2019 an Supermarkt-Regalen Schilder darüber informieren, wo Mehrwegflaschen stehen, damit diese häufiger gekauft werden.
    Niedersachsens Umweltminister Stefan Wenzel (Grüne) kritisierte, auch nach jahrelangen Diskussionen sei es nicht gelungen, ein effizientes, ökologisches und verbrauchernahes Wertstoffgesetz auf den Weg zu bringen. Der Bund habe nicht einmal versucht, auf Kritikpunkte des Bundesrats einzugehen. Bundesumweltstaatssekretär Florian Pronold (SPD) betonte dagegen: "Wir werden nach über 20 Jahren die Recyclingquoten anpassen."
    Private und kommunale Entsorger im Clinch
    Die von der Bundesregierung im Jahr 2011 getroffene Entscheidung zielte eigentlich darauf ab, bundesweit Wertstofftonnen einzuführen, die den Gelben Sack oder die Gelbe Tonne ersetzt hätten. Darin hätten Verbraucher mehr Abfall als bisher entsorgen dürfen. Allerdings wurden sich private und kommunale Entsorger über die Details nicht einig. Daher bleibt es bei den bisherigen Regelungen.
    Hintergrund des Streits ist, dass sich mit Wertstoffen inzwischen viel Geld verdienen lässt. Nach Angaben des Verbands der deutschen Entsorgungswirtschaft (BDE) liegt der Umsatz privater Unternehmen jährlich bei rund einer Milliarde Euro. Die privaten Entsorger wollten diese Einnahmequelle nicht den Kommunen überlassen, die sich bereits um den Restmüll kümmern. So wurde aus dem geplanten Wertstoffgesetz ein Verpackungsgesetz.