Justizminister Heiko Maas (SPD) hat seinen Gesetzentwurf zu Hasskommentaren und Fake News geändert. Der Passus, dass Soziale Netzwerke "wirksame Maßnahmen gegen die erneute Speicherung des rechtswidrigen Inhalts" treffen müssten, wurde nach heftiger öffentlicher Kritik gestrichen.
Das Thema Speicherung hatte eine zentrale Rolle in dem Verfahren gespielt, das der syrische Flüchtling Anas Modamani gegen Facebook anstrengte. Ein Selfie mit Angela Merkel war immer wieder für Verleumdungen missbraucht und in andere Zusammenhänge gestellt worden. Modamani scheiterte mit seinem Vorhaben, Facebook dazu zu bringen, das weitere Hochladen der ihn betreffenden Fotomontagen zu unterbinden. Sein Anwalt in dem Prozess war Chan-jo Jun.
Nachvollziehbare Änderungen
Wie Chan-jo Jun @mediasres sagte, wird die Rechtswidrigkeit von Inhalten oft erst durch den Kontext hergestellt. Er äußerte deshalb Verständnis dafür, dass der Gesetzgeber Facebook keine pauschale Filterfunktion vorschreiben wollte.
Vorwürfe von Portalen wie Netzpolitik.org, Soziale Netzwerke würden zu einer Art Inhaltepolizei, konnte Jun nicht vollständig nachvollziehen. Es sei sinnvoll, dass Opfer nun verlangen können, dass die Provider die Identität von Tätern auch gegenüber Privatpersonen offenlegen müssten. Der Schutz der Opfer müsse auf jeden Fall im Vordergrund stehen, so Jun. Er begrüßte es, dass Facebook jetzt enger an die deutsche Gesetzgebung angebunden werde. Wünschenswert sei jedoch, dass das Soziale Netzwerk den Autoren von möglicherweise zu löschenden Artikeln ein Recht einräume, selbst auch zu Wort zu kommen.