Donnerstag, 18. April 2024

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Gentests unter Verschluss

Medizin. - Am Wochenende hat sich die Große Koalition geeinigt auf strengere Regelungen zu Gentests. So sollen in Zukunft heimliche Vaterschaftstest verboten sein, Arbeitgeber und Versicherer sollen keine Gentests verlangen dürfen - Ausnahmen nur bei besonders hohen Versicherungssummen - und vor der Geburt soll es keine Gentests auf Krankheiten im Erwachsenenalter gegeben.

Klaus Dietrich im Gespräch mit Monika Seynsche | 20.04.2009
    Monika Seynsche: Professor Klaus Dietrich, Direktor der Universitätsklinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe Lübeck, um welche Krankheiten geht es dabei konkret?

    Klaus Dietrich: Es geht um Erbkrankheiten, die gehäuft in der Familie aufgetreten sind und wo mit einem gewissen Risiko diese Krankheit dann eben auch bei einem Kind auftreten kann.

    Monika Seynsche: Welche Aussagen kann denn ein solcher Gentest liefern?

    Dietrich: Er könnte uns die Aussage geben, ob eine Erkrankung, die mit hoher Wahrscheinlichkeit bei diesem Kind auftreten würde, wirklich zustande kommt oder auch nicht. Das wäre sicherlich eine große Hilfe für die Eltern und ich muss eigentlich sagen, dass ich es besser finden würde, wenn der Frau und auch dem Ehemann, dem Vater, die Entscheidung selbst überlassen würde und wir hier nicht so restriktiv vorgingen.

    Monika Seynsche: Welche Auswirkungen hat denn das Verbot jetzt auf Ihre Arbeit?

    Dietrich: Wir dürfen diese Untersuchung nicht machen, weder in der Schwangerschaft, noch vor der Geburt am Embryo. Das sind Untersuchungen, die im Ausland gang und gäbe sind und täglich gemacht werden. Hier spielt Deutschland wieder eine negative Vorreiterrolle und blockiert durchaus zum einen die Vorstellungen der Patienten, aber auch den Fortschritt.

    Monika Seynsche: Wenn Sie sagen, solche Tests werden im Ausland durchgeführt, was folgt denn nach so einem Test? Kann man dann sagen, danach könnte man theoretisch eine Therapie schon vor der Geburt anschließen, eine Prävention anschließen?

    Dietrich: Eine Therapie gibt es sicherlich nicht, wenn es sich um eine Krankheit handelt, die sozusagen in den Genen steckt. Aber zum Beispiel der erbliche Brustkrebs, der in der Familie gehäuft aufgetreten ist, hier ist es dann natürlich eine berechtigte Frage der Eltern, ist unser Kind, unsere Tochter oder auch ein Mann, davon auch betroffen. Und ich finde es schon eine wichtige Information, die man dann diesen Eltern geben kann, und ich meine, dass sie selbst darüber entscheiden sollten, nachentsprechender Beratung, ob sie diese Untersuchung machen lassen wollen oder nicht. Welche Konsequenzen sie dann daraus ziehen, ob sie trotzdem, wenn diese Krankheit zu erwarten ist, diese Schwangerschaft austragen und das Kind geboren wird, oder ob man über einen Schwangerschaftsabbruch nachdenkt, auch das ist dann Entscheidung der Eltern.

    Monika Seynsche: Aber werden die Eltern dann nicht überfordert mit dieser Entscheidung?

    Dietrich: Ich glaube nicht. Es wird eher der Arzt gefordert, der das Paar in dieser schwierigen Situation mit einer erblichen Krankheit beraten muss. Er soll ja nicht sagen, das müssen sie machen, sondern er soll sagen, diese Möglichkeit gibt es, um die Krankheit zu verhindern. Ob das Paar das dann in Anspruch nimmt, diese Entscheidung sollte man dem Paar überlassen.

    Monika Seynsche: Jetzt sieht es ja so aus, dass diese Tests verboten werden. Welche Alternativen gibt es denn dann für Eltern, die wissen wollen, ob ihr Kind vielleicht später einmal an Brustkrebs erkranken wird oder nicht?

    Dietrich: Es gibt dann leider nur die Alternative für die Paare, die davon betroffen sind, über eine Reise in das Ausland nachzudenken und dort die Untersuchung zu machen. Das ist sicherlich die schlechteste Lösung. Diesen Tourismus in Sachen Medizin haben wir schon immer wieder einmal erlebt, früher bei Abtreibungen, als sie in Deutschland noch nicht so zugänglich waren. Dies ist sicherlich eine schlechte Lösung, Patienten, Betroffene in das Ausland zu schicken, um dort eine Behandlung machen zu lassen, die in Deutschland nicht erlaubt ist.