Dienstag, 16. April 2024

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Gericht gibt bekannt
Uli Hoeneß kommt vorzeitig frei

Bereits Ende 2015 bahnte es sich an, jetzt ist es amtlich: Uli Hoeneß wird wohl vorzeitig aus der Haft entlassen. Damit hätte der ehemalige FC Bayern-Präsident dort die Hälfte der Zeit verbracht, zu der er ursprünglich verurteilt wurde.

18.01.2016
    Der ehemalige Präsident des Fußball-Bundesligisten FC Bayern München, Uli Hoeneß, lächelt am 16.10.2015 im Norden von München (Bayern) während der Grundsteinlegung für ein neues Sportzentrum mit Nachwuchsleistungszentrum.
    Uli Hoeneß: Zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt, aber schon nach 21 Monaten ein freier Mann (picture alliance/dpa/Andreas Gebert)
    Franck Ribéry hatte es Angang des Jahres bereits vorhergesagt: 2016 werde für ihn und Uli Hoeneß ein wichtiges Jahr, beide wollten dann wieder angreifen, kündigte Bayern Münchens langzeitverletzter Flügelspieler an. Hoeneß war zum Zeitpunkt der Aussage gerade 64 Jahre alt geworden. Die vergangenen gut anderthalb davon hätte er bis zum 29. Februar 2016 in Haft verbracht, ebenso viele wären noch möglich gewesen.
    Doch die restliche Strafe für Hoeneß werde ausgesetzt, teilte das Landgericht Augsburg nun mit. Die Staatsanwaltschaft München hat noch die Möglichkeit, Einspruch gegen den Entscheid einzulegen.
    Die Entscheidung war erwartet worden. Nachdem der Anwalt des Fußballmanagers bereits im November mitgeteilt hatte, dass Hoeneß einen Antrag auf sogenannte Halbstrafe gestellt habe, wurde ab Mitte Januar mit einem Beschluss gerechnet. "Die Bewährungszeit wurde auf drei Jahre festgesetzt", erläuterte das Gericht nun.
    Nach StGB möglich - unter bestimmten Voraussetzungen
    Hoeneß war wegen Hinterziehung von 28,5 Millionen Euro Steuern zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden und hatte seine Strafe am 2. Juni 2014 angetreten. Nach den ersten Monaten im geschlossenen Vollzug ist Hoeneß seit rund einem Jahr Freigänger, arbeitet tagsüber in der Jugendabteilung des deutschen Fußball-Rekordmeisters in München und muss nur noch zum Schlafen hinter Gitter. An den Wochenenden darf er bei seiner Familie sein - und hätte dort die Verfilmung seiner Geschichte sehen können.
    Nach dem Strafgesetzbuch können Häftlinge unter bestimmten Voraussetzungen bereits nach Verbüßung der halben Strafe entlassen werden. Bedingung ist, dass der Verurteilte Ersttäter ist und die Gesamtwürdigung von Tat, Persönlichkeit des Verurteilten und Entwicklung während des Strafvollzugs ergeben, dass besondere Umstände vorliegen. Dies sah das Gericht nun als gegeben an.
    Aktuell verkündet der FC Bayern auf seiner Homepage nur: Franck Ribéry fühle sich gut an, der Franzose werde behutsam an die Rückkehr ins Mannschaftstraining herangeführt. Zum ehemaligen Vereinspräsidenten gibt es noch keine Stellungnahme. Bis zu den Präsidiumswahlen Ende des Jahres dürfte sich das wohl noch ändern.
    (bor/tj)