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Gericht stoppt Gemeinschaftsschule in Finnentrop

Die Entscheidung der Arnsberger Richter sorgt weit über das Sauerland hinaus für Unruhe, denn die landesweite Gründung von Gemeinschaftsschulen ist in Nordrhein-Westfalen umstritten. Den vorläufigen Stopp der geplanten neuen Schule in Finnentrop begründete das Verwaltungsgericht mit einer fehlenden Rechtsgrundlage.

Von Barbara Schmidt-Mattern | 13.04.2011
    Die rot-grüne Landesregierung deklariert die neue Schulform als so genannten Schulversuch – das reiche aber nicht aus, so die Richter. Diese Entscheidung ist Wasser auf die Mühlen der Kritiker, die eine flächendeckende Einführung von Gemeinschaftsschulen durch die Hintertür befürchten. Schulministerin Sylvia Löhrmann von den Grünen weist diesen Verdacht zurück:

    Das stimmt ja nicht, sondern wir wollen den Schulversuch bis maximal fünfzig führen, aber vorrangig wollen wir ja auch eine gesetzliche Grundlage für die Gemeinschaftsschule schaffen.
    Die Landesregierung kündigte an, die nächsthöhere Instanz, das Oberverwaltungsgericht in Münster, anzurufen. Für eine Änderung des Schulgesetzes, die Rechtssicherheit schaffen könnte, fehlt der Minderheitsregierung im Landtag die nötige Mehrheit. Die CDU-Opposition signalisiert zwar Kompromissbereitschaft, fordert aber eine Bestandsgarantie für die Gymnasien. 14 Gemeinschaftsschulen hat die Landesregierung bisher in NRW genehmigt, bis zum Jahr 2015 sollen es landesweit 30 Prozent aller Schulen der Sekundarstufe I sein. Kernelement der neuen Schule ist das gemeinsame Lernen mindestens bis zur sechsten Klasse.