Das Oberlandesgericht Köln (OLG) entschied heute, dass der FC-Fan einen prozentualen Anteil an der Gesamtstrafe zu zahlen habe und errechnete 20.340 Euro (Az. PM 08/2017). Der Sportclub hatte 30.000 Euro von seinem Fan verlangt.
Die Entscheidung ist keine Überraschung: Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte am 22.09.2016 (Az. VII ZR 14/16) geurteilt, dass der Bundesligaverein prinzipiell finanziellen Ersatz von seinem Fan verlangen könne. Zur Bestimmung der Schadenshöhe hatte die höchste Instanz den Rechtsstreit an das OLG Köln zurückverwiesen.
Feuerwerkskörper in Zuschauermenge geworfen
Der Stadionbesucher hatte bei einem Bundesligaspiel im Februar 2014 in Köln gegen den SC Paderborn einen Böller in die Zuschauermenge geworfen und damit sieben Personen verletzt. Dafür wurde der FC-Fan zunächst zu 18 Monaten Bewährungsstrafe und 4.000 Euro Schmerzensgeld verurteilt. Den 1. FC Köln belangte der Verband wegen verschiedener Delikte mit einer Gesamtstrafe von zunächst 118.000 Euro, die nach einem Rabatt und Abzügen noch 60.000 Euro betrug.
Um sich einen Teil des Geldes zurückzuholen, klagte der FC zunächst vor dem Landgericht Köln. Das verwies an die nächsthöhere Instanz, das OLG Köln, das zunächst zugunsten des Fans urteilte. Die Entscheidung des BGH im September kassierte das Urteil.