Donnerstag, 25. April 2024

Archiv

Gerichtsurteil Hamburg
Nicht alle Partnerbörsen dürfen Geld nehmen

Partnervermittlungen boomen und lassen sich das oft kräftig bezahlen. Das ist aber nicht immer rechtens. Das Amtsgericht Hamburg Gericht urteilte jetzt, dass jemand, der potenzielle Ehepartner zusammenbringt, keinen Anspruch auf Bezahlung habe. Julia Rehberg, Rechtsexpertin bei der Verbraucherzentrale Hamburg findet dies sehr erfreulich.

Julia Rehberg im Gespräch mit Jule Reimer | 23.04.2015
    Das Bild eines jungen Mannes sieht sich diese Frau auf einem Laptop an.
    Die Online-Partnervermittlung boomt. (Rainer Jensen / dpa)
    Jule Reimer: Die Liebe auf Zeit oder fürs Leben lässt sich heutzutage nicht mehr nur im realen Leben treffen; Kontakte lassen sich auch bestens erst einmal virtuell im Internet anbahnen. Partnerbörsen boomen und nehmen mitunter satte Beträge für ihre Dienste. Das ist aber nicht unbedingt legal, hat jetzt das Amtsgericht Hamburg entschieden. Eine Online-Partnervermittlung hatte eine Kundin verklagt, die ihre Mitgliedsbeiträge nicht zahlte. Das Gericht urteilte jedoch, dass jemand, der potenzielle Ehepartner zusammenbringt, keinen Anspruch auf Entlohnung habe. - Ich bin jetzt mit Julia Rehberg verbunden, Rechtsexpertin bei der Verbraucherzentrale Hamburg. Frau Rehberg, wie kommt denn das Hamburger Amtsgericht zu diesem erstaunlichen Urteil?
    Nicht angetastet in den letzten 100 Jahren
    Julia Rehberg: Guten Tag! - Es kommt zu dem Urteil deshalb, weil es eine Vorschrift im BGB gibt, eine ganz alte Vorschrift zur Heiratsvermittlung, die besagt, dass jemand, der die Gelegenheit zur Heirat vermittelt, kein Entgelt fordern darf, das nicht einklagen kann. Auf diese Vorschrift bezieht sich das Amtsgericht, sehr erfreulich, wie wir finden, denn auch wenn es hier nur um die Ehevermittlung geht, muss man doch sagen, die Partnervermittlung, auch wenn es eine nichteheliche Lebensgemeinschaft am Ende wird, ist ja im Prinzip das Gleiche. Und der Gesetzgeber hat das ja wohl auch so gesehen, denn er hat diesen Paragrafen, obwohl er ja das BGB öfter mal geändert hat, nicht angetastet in den letzten 100 Jahren. Insofern steht er wohl noch dahinter und möchte nicht, dass diese Beträge eingeklagt werden, weil man ja nicht die schmutzige Wäsche dann vor Gericht waschen möchte.
    Reimer: Wieso ist Partnervermittlung keine Dienstleistung wie jede andere?
    Rehberg: Hintergrund war ja, dass man gesagt hat, wenn man diese Beträge einklagt, dann ist das eine ein bisschen peinliche Situation für denjenigen, der verklagt wird, der vor Gericht dann sagen muss, ja, ich suche einen Partner, und da kommen dann Sachen und Details ans Licht, die man vielleicht nicht möchte. Davor sollte derjenige geschützt werden und das hat ja heute auch irgendwie noch Gültigkeit. Und es kommt ja auch hinzu, dass Partnervermittlungen von ihren Kunden auch sehr viel Vertrauen entgegengebracht werden muss. Man erzählt ja nun nicht jedem, was für Vorlieben man hat, was für einen Partner man sucht, was man sich erträumt. Das setzt ja ein besonderes Vertrauensverhältnis voraus, weswegen diese Verträge auch, unabhängig jetzt von diesem Urteil, fristlos kündbar sind unserer Meinung nach, weil es ein sogenannter Dienst höherer Art ist, der eine besondere Vertrauensstellung innehat.
    Reimer: Das heißt, die Verträge sind kündbar. Aber können jetzt alle, die sich an Partnerbörsen betätigen, aufs Zahlen verzichten?
    Rehberg: Man muss natürlich ganz konkret sehen, was ist das für eine Partnerbörse. Wenn das eine Partnerbörse ist, in der ich wie im Katalog blättere und dann Kontakt mit dem Partner einfach so aufnehme, den ich mir selber ausgesucht habe, ist das sicherlich etwas anderes als eine Partnerbörse, die damit wirbt, dass man potenzielle Partner, die zusammenpassen, weil sie die gleichen Vorlieben haben, weil das alles so super passt, zusammenführt. Das ist ja eine ganz andere Intention. Wenn das eine Partnerbörse ist, die sagt, wir bringen die Leute zusammen, die zusammen passen, weil wir machen vorher Mashings, wir suchen die vorher aus, dann müssen sie auch wie Partnervermittler sich behandeln lassen, und das heißt, wenn der Verbraucher noch nicht bezahlt hat, dann müsste er nach dem Urteil des Amtsgerichts Hamburg auch nicht bezahlen, weil es eine Partnervermittlung ist. Und wenn er schon gezahlt hat, kann er aber fristlos kündigen und müsste dann für den Restzeitraum: Nehmen wir mal an, er schließt einen Vertrag über sechs Monate, kündigt nach einem Monat, dann bräuchte er für die restlichen fünf nicht mehr zahlen und könnte das Geld auch zurückfordern.
    Reimer: Sie erwähnten es. Wenn man sich an eine Partnervermittlung wendet, sei es jetzt im Netz oder, dass man tatsächlich noch in ein Büro geht, dann muss man ja viele persönliche Daten angeben, weil es soll ja zum Traumpartner passen. Würden Sie das als Risiko insgesamt betrachten?
    Rehberg: Als Risiko nein.
    Eine besondere Vertrauensstelle
    Reimer: Als datenschutzrechtliches Risiko insgesamt?
    Rehberg: Das glaube ich nicht. Da gehe ich natürlich davon aus, dass die Datenschutzrichtlinien auch bei Internetsachen beachtet werden. Ich denke nur, dass man sagen muss, wenn ich so viele persönliche Sachen von meinem Gegenüber weiß, dann erzählt der mir das nur, weil er ein besonderes Vertrauen zu mir hat, und deshalb ist dieser Vertrag fristlos kündbar.
    Reimer: Sagen Sie noch eins aus Sicht der Verbraucherzentralen. Sind Partnervermittlungen ein erfolgreiches Instrument? Kann man da irgendwie messen, dass tatsächlich dort Leistung erbracht wird?
    Rehberg: Natürlich lernen sich auch Leute über Partnervermittlungen kennen. Das will ich überhaupt nicht ausschließen. Es geht uns ja darum, dass man nicht auf der einen Seite sagen kann, wir sind eine Partnervermittlung, wir führen individuell Leute zusammen, und wenn es dann zum Schwur kommt sagen, nein, wir sind das doch nicht, wir sind nur eine ganz banale Dienstleistung und haben keine besondere Vertrauensstellung und vermitteln auch keine Partner. Darum geht es uns.
    Reimer: Das war Julia Rehberg. Sie ist Rechtsexpertin bei der Verbraucherzentrale in Hamburg und sie äußerte sich zur Entscheidung des Amtsgerichts Hamburg zuungunsten von Partnervermittlungen. Vielen Dank.
    Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Der Deutschlandfunk macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.