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Gerichtsurteil
Rechtsextremist darf sich nicht zum Volljuristen ausbilden lassen

Volksverhetzung und Fremdenhass: Seine Vorstrafenliste ist lang und die Partei, zu der er gehört, gilt als rechtsextrem. Doch darf man so jemandem nach Jahren des Studiums den Berufswunsch Volljurist verwehren? Ja. Das entschied ein Verwaltungsgericht in Nordrhein-Westfalen. "Eine ganz gravierende Einschränkung der Berufsfreiheit", meint ein Experte und sieht weitreichende Auswirkungen des Urteils.

22.02.2016
    Ein Anhänger der Partei "Die Rechte" in Goslar (Niedersachsen). Er trägt ein T-Shirt mit der Aufschrift "Die Rechte" und hält eine Flagge.
    Der Kläger war Vorstandsmitglied in der Partei "Die Rechte". (Swen Pförtner, dpa picture-alliance)
    Der Mann, der der Partei "Die Rechte" angehört, darf seinen Weg zum zweiten Jura-Staatsexamen nicht antreten. Das Verwaltungsgericht Minden gab dem Land Nordrhein-Westfalen recht, das dem mehrfach wegen Volksverhetzung, Beleidigung und Körperverletzung verurteilten Mann die Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst verweigert hatte.
    Ein Gerichtssprecher sagte, der Mann sei unwürdig und charakterlich nicht geeignet, in einen Ausbildungsgang aufgenommen zu werden, der die Befähigung zum Richteramt vermittle. Als Teil einer Partei mit fremdenfeindlichen Positionen trete er zudem aggressiv-kämpferisch gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung des Staates auf.
    Der Düsseldorfer Rechtsanwalt und Blogger Udo Vetter sieht das Urteil kritisch. "Das ist eine ganz gravierende Einschränkung der Berufsfreiheit", sagte er im Deutschlandfunk : "Der junge Mann hat nach fünf oder sechs Jahren sein Jura-Studium erfolgreich beendet, und die meisten juristischen Berufe stehen einem nur offen, wenn man auch das zweite Staatsexamen hat." Ohne das sogenannte Rechtsreferendariat kann man weder Richter werden, noch wird man für den Anwaltsberuf zugelassen. Vetter argumentiert, dass es beim Referendariat nur um die Vorbereitung zur Befähigung etwa des Richterberufs gehe. Die Entscheidung, ob der Mann später tatsächlich als Richter zugelassen werde, würde erst danach fallen. Der Kläger hatte angegeben, Strafverteidiger werden zu wollen.
    Eine Wesensverwandtschaft zum Nationalsozialismus
    Nach bisheriger Praxis gilt, dass jemand, der zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder mehr verurteilt worden ist, vom Staatsdienst ausgeschlossen ist. Das trifft auf den Kläger allerdings nicht zu. Rechtsanwalt Vetter sagt: "Hier ist nun plötzlich so, dass es in der Rechtssprechung NRW nicht mehr diese große Grenze von einem Jahr Freiheitsstrafe zu geben scheint, sondern dass man diese Strafen auch stückeln und sagen kann, viele kleine Strafen können eine ähnliche Wirkung haben. Das wird dann unter dem Oberbegriff 'Er ist nicht würdig des Staatsdienstes' erledigt. Das halte ich für eine sehr schwierige und eine in der heutigen Zeit kaum noch zu vermittelnde Begriffsbildung."
    Der Kläger war immer wieder mit Neonazi-Parolen und Gewalttätigkeiten in Erscheinung getreten. Bis zu deren Verbot durch den NRW-Innenminister im Jahr 2012 hatte er der rechtsextremen "Kameradschaft Hamm" angehört. Später war er Vorstandsmitglied in der Partei "Die Rechte", die nach Angaben des NRW-Verfassungsschutzes vor allem ein Sammelbecken von Neonazis ist. Sie zeichne sich durch eine Wesensverwandtschaft zum Nationalsozialismus aus. (tgs/kb)