Donnerstag, 28. März 2024

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Gerichtsverfahren
"Richterliche Unabhängigkeit ist Kernelement des Rechtsstaates"

Die richterliche Unabhängigkeit sei kein subjektives Privileg des einzelnen Richters, sagte Alexander Riedel, Präsident des Oberlandesgerichts Karlsruhe im Dlf. Damit sei er verpflichtet, die zu bearbeitenden Fälle in angemessener Zeit zu erledigen. Die Mobbingvorwürfe eines Richters wies er zurück.

Alexander Riedel im Gespräch mit Christoph Heinemann | 11.01.2019
    Ein Richter am Oberlandesgericht in Köln mit dem Strafgesetzbuch (StGB) in der Hand. Foto: Oliver Berg/dpa | Verwendung weltweit
    Richter mit Strafgesetzbuch - "Erledigung von Fällen in angemessener Zeit" (dpa)
    Christoph Heinemann: Justiz nach Kassenlage, Zwang zu einer Rechtsanwendung light - das sind zwei Vorwürfe, die eine Rechtsanwältin in Freiburg im Breisgau gegen den Justizminister des Landes Baden-Württemberg erhebt. Am Dienstag dieser Woche hat sie eine entsprechende Pressemitteilung verfasst. Diese Anwältin, Christina Gröbmayr, vertritt den Richter Thomas Schulte-Kellinghaus, der an dem Freiburger Dienstort des Oberlandesgerichts Karlsruhe arbeitet. Sie kritisiert: Der Richter werde gemobbt, gedemütigt, weil er die ihm zugewiesenen Fallzahlen nicht erledigt, weil er eine längere Bearbeitungszeit geltend macht, um nach seiner Auffassung gründlicher arbeiten zu können. Seit sieben Jahren, so der Vorwurf, werde der Richter unter Druck gesetzt. Verantwortlich dafür sei die ehemalige Präsidentin des Oberlandesgerichts und ihr Nachfolger Alexander Riedel, mit dem wir gleich sprechen wollen.
    Mobbingvorwürfe gegen OLG Karlsruhe
    Justizminister Guido Wolf (CDU) dulde, so schreibt die Rechtsanwältin, dieses beispiellose Mobbing. So wurde der erfahrene Richter Schulte-Kellinghaus nicht als stellvertretender Vorsitzender in anderen Senaten des Oberlandesgerichts bestellt. Das ist, so sinngemäß zusammengefasst, eine subtile Form der Zurücksetzung der sozialen Degradierung. Sollte es zutreffen, dass Richterinnen und Richter unter Druck gesetzt werden, damit sie Fallzahlen erledigen, dann geht das alle Bürgerinnen und Bürger dieses Landes an. Das bedeutete Fließbandjustiz.
    Das allerdings ist die Behauptung einer Seite. Schon die Römer wussten bekanntlich: Audiatur et altera pars. Auch die andere Seite muss gehört werden. Deshalb ist jetzt Alexander Riedel am Telefon, der Präsident des Oberlandesgerichts Karlsruhe, und zu diesem Interview ein kurzer Hinweis noch. Herr Riedel bat uns darum, dass wir ihm die Fragen zukommen lassen. Das machen wir normalerweise in dieser Sendung nicht, aber da in der Angelegenheit juristische Entscheidungen noch ausstehen, haben wir in diesem Fall zugestimmt. Guten Morgen, Herr Riedel!
    Alexander Riedel: Guten Morgen, Herr Heinemann.
    Heinemann: Herr Riedel, was besagt der Richtereid?
    Riedel: Der Richtereid verpflichtet den Richter auf die Amtsausübung, getreu dem Grundgesetz und der Landesverfassung. Es ist eine abstrakte Verpflichtung auf Verfassung und Gesetz.
    Heinemann: Wie lässt sich die richterliche Unabhängigkeit mit der Erledigung einer vorgegebenen bestimmten Anzahl von Fällen vereinbaren?
    Riedel: Die richterliche Unabhängigkeit, die ja im Grundgesetz garantiert ist, ist gewiss ein Kernelement unseres Rechtsstaates. Die richterliche Unabhängigkeit ist aber kein subjektives Privileg des einzelnen Richters, denn der Richter ist nach dem Grundgesetz auch dem Ziel des effektiven Rechtsschutzes verpflichtet. Und das bedeutet, dass er dem Rechtsstaat und damit dem Bürger die Erledigung der von ihm zu bearbeitenden Fälle in angemessener Zeit schuldet.
    "Organisatorische Bewältigung ist Sache der Richter"
    Heinemann: Was heißt das für den Fall Schulte-Kellinghaus?
    Riedel: Das ist ein breitgesteckter Rahmen. Aber es ist nicht so, dass der Richter mehr oder weniger mit den Fällen machen kann was er will, sondern er unterliegt auch einer Verpflichtung, zur Sicherung des effektiven Rechtsschutzes die Fälle in angemessener Zeit zu bearbeiten. Wie gesagt, das ist ein breitgesteckter Rahmen, und jede Richterin, jeder Richter muss das für sich in seiner täglichen Arbeit entscheiden, wie er das organisatorisch bewältigt.
    Heinemann: Das heißt, da kann kein Vorgesetzter Druck ausüben?
    Riedel: Nein.
    Heinemann: Wurde denn auf Herrn Schulte-Kellinghaus vom Präsidium des Gerichts Druck ausgeübt? Wurde er unter Druck gesetzt, damit er seine Arbeitsweise ändern soll?
    Riedel: Nein! Das Präsidium selber kann dem einzelnen Richter überhaupt keine Vorgaben machen. Sein Vorwurf knüpft an das dienstgerichtliche Verfahren und an dem Vorhalt meiner Vorgängerin im Amt an, die ihm vorgehalten hat, dass er weniger, deutlich weniger als der Durchschnitt der Richter bearbeitet. Darüber geht der Rechtsstreit.
    Heinemann: Weniger als die Kolleginnen und Kollegen. Das ist aber sein Recht!
    Riedel: Man muss sehen: Wenn ich für mich das Recht in Anspruch nehme, dass ich deutlich weniger aufgrund meiner Arbeitsweise arbeite als die anderen Kollegen, die Fälle ja dennoch erledigt werden müssen. Wie gesagt, im Sinne eines effektiven Rechtsschutzes. Den Bürger interessiert nicht die innere Haltung vom Herrn Schulte-Kellinghaus. Er will seinen Fall entschieden haben. Das bedeutet dann in der Konsequenz, dass, wenn die Fälle, die er nicht bearbeitet, dann in Rückstand kommen, möglicherweise andere Kollegen diese Fälle bearbeiten müssen.
    Heinemann: Aber der Bürger möchte doch vor allen Dingen eine gründliche Justiz haben und nicht eine Erledigung von möglichst vielen Fallzahlen.
    Riedel: Ich würde mal sagen: Wenn ich aus der Sicht vom Herrn Schulte-Kellinghaus sage, nur ich arbeite gründlich, dann ist …
    Heinemann: Das sagt er übrigens nicht.
    Riedel: Ja. Aber das ist insofern anmaßend, weil wir haben genügend Kollegen, die in schnellerer Zeit ebenso gründlich arbeiten und das auch hinbekommen.
    Heinemann: Wieso wird Herr Schulte-Kellinghaus nicht mehr als stellvertretender Vorsitzender anderer Senate zugelassen?
    Riedel: Falsch! Das muss ich ganz klar korrigieren. Er ist seit 2011 im 9. Senat tätig in der Außenstelle in Freiburg. Er war dort nie stellvertretender Vorsitzender. Es geht nicht darum, dass er nicht mehr Vorsitzender ist - er war es nie. Er war mal in der Zeit vorher stellvertretender Vorsitzender in anderen Senaten und hat jetzt diesen Antrag wiederholt gestellt, zum stellvertretenden Vorsitzenden ernannt zu werden. Die Stelle ist besetzt im 9. Senat. Eine Kollegin ist stellvertretende Vorsitzende. Insofern ist das eine Konkurrenzentscheidung gewesen.
    Ergänzend möchte ich noch anfügen: Er hat jetzt in diesem Jahr auch den Antrag gestellt, persönlich vom Präsidium - das sind elf Mitglieder, jeder mit einer Stimme - mündlich angehört zu werden. Das ist erfolgt und das Präsidium hat bei zwei Anträgen auf stellvertretende Vorsitzende entschieden.
    Streit um Senatsberufung
    Heinemann: Die Kollegin, die jetzt stellvertretende Vorsitzende ist, ist nach unseren Informationen deutlich unerfahrener als Herr Schulte-Kellinghaus. Sie ist erst am 1. 5. 2018 neu dazugekommen. Herr Schulte-Kellinghaus ist vergleichsweise ein sehr viel erfahrenerer Richter. Der Vorwurf - und das ist der Sinn unseres Gesprächs - lautet ja, hier wird gezielt gemobbt, von Ihnen, von Ihrer Behörde, um ihn zur Räson zu bringen. Noch einmal eine andere Zahl: Nach unseren Informationen war er, das haben Sie ja indirekt eben zugegeben, vom 1. 7. 2002 bis zum 31. 3. 2011 durchaus stellvertretender Vorsitzender am Oberlandesgericht Karlsruhe, damals im 4. Zivilsenat, und seit seine Probleme im 9. losgingen, wurde das nicht mehr möglich. Warum nicht?
    Riedel: Sie müssen sehen: Er hat fast zeitgleich mit dem Antrag auf Übertragung des Amtes des stellvertretenden Vorsitzenden eine Überlastungsanzeige gestellt oder uns angezeigt. Jetzt müssen Sie sich die Situation des Präsidiums vorstellen. Ich habe auf der einen Seite eine Überlastungsanzeige eines Kollegen. Dann ist es relativ naheliegend, dass man sagt, dann wird man ihn nicht noch mit zusätzlichen Aufgaben betrauen. Und die sind mit einer stellvertretenden Vorsitzendenstelle - das ist eine Führungsposition - verbunden, denn in dem Augenblick, wo der eigentliche Vorsitzende krankheitsbedingt ausfällt, wenn Vakanzen der Nachbesetzung da sind, ist er ja der Vorsitzende dieses Senats und das bedeutet eine deutliche zusätzliche Arbeit.
    Wenn ich auf der einen Seite eine Überlastungsanzeige stelle und sage, ich bin überlastet, auf der anderen Seite aber den Antrag auf stellvertretenden Vorsitzenden stelle, dann wird sich das Präsidium darüber Gedanken machen.
    Heinemann: Wenn eine Richterin oder wenn ein Richter eine solche Überlastungsanzeige stellt, wird sie oder er dann automatisch von weiteren Aufgaben wie zum Beispiel diesem stellvertretenden Vorsitz entbunden?
    Riedel: Das kann ich Ihnen jetzt so nicht beantworten. Den Fall hatte ich so noch nicht. Aber wenn eine Überlastungsanzeige kommt in diesem konkreten Fall, dann ist das natürlich ein Faktor, der zu berücksichtigen ist, ob ich jemanden mit weiteren Aufgaben betraue.
    Heinemann: Das ist aber nicht automatisch so? Das heißt, Sie sind nicht gezwungen, ihm das zu verweigern?
    Riedel: Das Präsidium entscheidet aus eigener Kompetenz heraus. Ich habe auch nur eine Stimme. Wie gesagt, das ist ein Elfer-Gremium. Es lagen diese beiden Anträge vor und es ist so entschieden worden.
    Heinemann: Herr Riedel, welche Botschaft ist mit dieser Nichtzulassung verbunden? Stichwort soziale Degradierung.
    Riedel: Es ist überhaupt keine Botschaft damit verbunden. Und ich möchte noch mal sagen: Es geht hier bei dieser Entscheidung auch eines stellvertretenden Vorsitzenden nicht um die Person allein des Herrn Schulte-Kellinghaus, sondern die Aufgabe des Präsidiums ist es, dafür zu sorgen, dass die Senatsarbeit funktioniert, und auf dieser Basis ist die Entscheidung getroffen worden. Insofern ist die Botschaft an den Herrn Schulte-Kellinghaus nur die, dass er in dieser Konkurrenzsituation nicht gewählt wurde oder ausgewählt wurde.
    "Gremienentscheidungen sind zu akzeptieren"
    Heinemann: Bei ihm kommt an, das ist eine Form des Mobbings - das ist eine ehrenvolle Tätigkeit, dieser stellvertretende Vorsitz -, damit ich mehr und höhere Fallzahlen erledige, das heißt, damit ich meine Rechtsanwendung ändere. Und wir haben eben gelernt in diesem Gespräch, dass das so nicht geht.
    Riedel: So ist es! Diese Präsidiumsentscheidung ist eine Gremienentscheidung. Wie jede Gremienentscheidung hat die jede Richterin und jeder Richter zu akzeptieren. Es kann ja auch zum Beispiel um eine personelle Besetzung gehen, ob jemand in diesen oder jenen Senat kommt. Auch das ist von den Richterinnen und Richtern zu akzeptieren. Das ist eine selbstverwaltende Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe. Die ist getroffen worden und damit, wie gesagt, ist die Entscheidung gefallen. Wenn ich daraus jetzt in Person von Herrn Schulte-Kellinghaus etwas ableite, dann kann ich das insofern nicht nachvollziehen, weil es wie gesagt eine Entscheidung des selbstverwaltenden Organs des Oberlandesgerichts Karlsruhe ist.
    Heinemann: Herrn Schulte-Kellinghaus' Anwältin, Frau Gröbmayr, weist in ihrem Schreiben daraufhin, dass Sie, Herr Riedel, vor zwei Jahren eingeräumt hätten, dass bei der Nichtzulassung durch das Präsidium eine, Zitat: "gegen den Mandanten gerichtete Stimmung am Oberlandesgericht eine wesentliche Rolle gespielt habe." Was haben Sie als Vorgesetzter gegen diese Stimmung unternommen?
    Riedel: Dazu ist zu sagen: Diese Aussage ist getroffen worden im Rahmen eines privaten Gesprächs auf Bitten von Herrn Schulte-Kellinghaus. Das liegt zirka zwei Jahre zurück. Deswegen: An die einzelnen Worte, die ich gebraucht habe, kann ich mich nicht entsinnen. Aber in der Grundtendenz, was Sie gesagt haben, genau das räumt ja auch Herr Schulte-Kellinghaus ein, und das ist ja aus meiner Sicht der eigentliche Kern auch seines Mobbing-Vorwurfs, dass die Rechtsansicht, die er vertritt, dass er weniger arbeiten darf oder so arbeiten darf, wie er das macht, und das von den Kollegen zu respektieren sei, der eine oder andere Kollege anders sieht, dieses anders sehen aber nicht mit ihm diskutieren möchte und will. Sein Angriff geht dahin: Es ist dieses Schweigen der Kollegenschaft ihm gegenüber, was er, würde ich mal sagen, als Mobbing empfindet. Nun ist aber klar: Ich kann nun nicht auf die Kolleginnen und Kollegen einwirken, mit ihm darüber zu sprechen.
    Heinemann: Sie haben gerade gesagt, die einen oder anderen sehen das anders. Wie würden Sie die Arbeitsatmosphäre für Herrn Schulte-Kellinghaus an Ihrem Gericht beschreiben?
    Riedel: Ich kann Ihnen dazu sagen, was jetzt das Gesellschaftliche angeht: Er wird zu allen gesellschaftlichen Anlässen eingeladen, Betriebsausflüge, Weihnachtsfeiern. Der Neujahrsempfang war zum Beispiel gestern in Freiburg, daran hat er teilgenommen. Er ist nicht etwa in der Form ausgegrenzt. Die Empfindung, die er hat, mit seiner Rechtsansicht bei den Kollegen, bei dem einen oder anderen, sage ich jetzt mal, keinen Anklang zu finden, das bewegt sich ja nun im Kern des richterlichen Selbstverständnisses. Da sind wir doch wieder bei der richterlichen Unabhängigkeit. Genau da kann ich nicht eingreifen. Ich kann nicht jetzt mich mehr oder weniger vor ihn stellen und sagen, Herr Schulte-Kellinghaus hat Recht und ihr habt Unrecht.
    Heinemann: Warum nicht?
    Riedel: Das ist absurd! Da würde ich als Dienstvorgesetzter massiv in die richterliche Unabhängigkeit eingreifen jedes einzelnen Kollegen. Dann hätte ich hier Klagen ohne Ende.
    Heinemann: Und deshalb stellen Sie sich lieber auf die Seite der Mehrheit?
    Riedel: Nein, ich stelle mich auf gar keine Seite. Ich wäge ab. Ich habe ja Herrn Schulte-Kellinghaus, der mich gebeten hatte beziehungsweise den Richterrat des Oberlandesgerichts Karlsruhe hat er gebeten, ein Gespräch mit ihm zu vermitteln, und zwar im Beisein des Richterrates, hat das aber mit Vorgaben versehen, die zum Teil in dem laufenden dienstrechtlichen Verfahren liegen, wozu ich ja sowieso nichts sagen kann, und hat das verknüpft mit bestimmten Erwartungen, denen ich zu genügen hätte, eben auch mich vor ihn zu stellen und auch im dienstgerichtlichen Verfahren bestimmte Handlungen zu vollziehen. Das habe ich nicht eingesehen. Ich habe ihm angeboten, noch einmal ein privates Gespräch unter vier Augen, um den Mobbing-Vorwurf von ihm mündlich erläutert zu bekommen. Das hat er abgelehnt.
    Heinemann: Sie können doch als Vorgesetzter nicht ein privates Gespräch anbieten.
    Riedel: Er hat das selber vor zwei Jahren von mir gefordert und das habe ich auch eingehalten. Das war ein privates Gespräch im Rahmen eines Mittagessens. Er selber hat es geführt!
    Überlastung der Gerichte wegen Großprozessen
    Heinemann: Das Ganze vor dem Hintergrund der Klagen jetzt zuletzt auch wieder des Deutschen Richterbundes, der wieder Alarm geschlagen hat. Er hat gesagt, 2000 neue Stellen für Richter und für Staatsanwälte fehlen, der Druck wächst, die Fallzahlen wachsen. Können Richterinnen und Richter in Deutschland noch gründlich Recht sprechen?
    Riedel: Aus meiner Sicht können sie das. Wir haben allerdings Probleme in Bereichen, im Strafbereich bei der Behandlung oder im Handling von Großprozessen, NSU-Prozess und dergleichen. Da gibt es auch noch andere. Wir haben auch Probleme im Bereich der Verwaltungsgerichtsbarkeit bei der Abarbeitung der Asylklagewelle. Da sind momentan massive Probleme. Und man hat ja auch reagiert. Zum Beispiel in Baden-Württemberg wurden 100 Richter- und Staatsanwaltsstellen oder noch mehr - ich weiß die genaue Zahl jetzt gar nicht - zusätzlich generiert im Haushalt, um das zu unterstützen. Es gibt eine Personalbedarfsberechnung, die alle Bundesländer in gleicher Weise handhaben, und danach wird das Ganze auch gesteuert. Und wenn da Defizite sind, muss man nacharbeiten, keine Frage.
    Heinemann: Alexander Riedel, der Präsident des Oberlandesgerichts Karlsruhe. Danke schön für das Gespräch und auf Wiederhören!
    Riedel: Ja, ich danke auch.
    Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Der Deutschlandfunk macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.