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Gerichtsverhandlung
Prozess gegen NPD-Chef Pastörs wegen Justizpanne eingestellt

Wegen einer Justizpanne ist ein Strafverfahren gegen den Bundesvorsitzenden der NPD, Udo Pastörs, eingestellt worden. Es wurde vergessen, einen Antrag auf Aufhebung der Immunität des Landtagsabgeordneten aus Mecklenburg-Vorpommern zu stellen.

12.08.2014
    Der Parteivorsitzende der NPD, Udo Pastörs, steht am 17.06.2014 während einer NPD Kundgebung vor dem Haus der Presse in Dresden (Sachsen) vor einem Logo seiner Partei.
    Gegen NPD-Chef Udo Pastörs ist ein Verfahren eingestellt worden. (picture alliance / dpa / Arno Burgi)
    Dies sei übersehen worden, bestätigte der Sprecher des Amtsgerichts Hanau, Thomas Berner. Wegen dieses Hindernisses konnte er auch nicht strafrechtlich verfolgt werden. "Das ist schon eine Panne", räumte Berner ein.
    Die Hauptverhandlung in Hanau fand bereits am 5. August statt. Einzelheiten wurden aber erst jetzt bekannt. Pastörs soll gegen das Versammlungsgesetz verstoßen haben. Ihm war zur Last gelegt worden, als Versammlungsleiter eine unangemeldete Demo am 1. Mai in Hanau abgehalten zu haben.
    Pastörs stand schon öfter vor Gericht
    Es war nicht das erste Mal, dass sich Pastörs vor Gericht verantworten musste. In einem anderen Fall hatte der Landtag in Schwerin im Januar 2014 die Immunität des NPD-Fraktionschefs aufgehoben. Damit konnte ein Urteil gegen ihn vollstreckt werden.
    Er war 2012 wegen Verleumdung und Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener vom Amtsgericht Schwerin zu einer Bewährungsstrafe von acht Monaten und einer Zahlung von 6000 Euro verurteilt worden. Pastörs hatte 2010 indirekt den Völkermord an den Juden geleugnet.
    (tzi/tgs)