Donnerstag, 28. März 2024

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Geschichte
Der Frankfurter Auschwitz-Prozess (3/3)

Als der hessische Generalstaatsanwalt Fritz Bauer 1963 mit dem Auschwitz-Prozess den größten Strafprozess der deutschen Nachkriegsgeschichte initiierte, war die Adenauer-Republik für die Aufarbeitung des Holocaust noch nicht bereit. Erst die Klage des SS-Polizeiführers Fischer-Schweder auf Wiederherstellung seines Beamtenstatus machte die Exekutionen seines Kommandos bekannt.

Die Museumspädagogin Cilly Kugelmann im Gespräch mit Jochanan Shelliem | 19.01.2014
    Robert Mulka (l), während einer Verhandlungspause im Gespräch mit einem israelischen Journalisten, aufgenommen im Januar 1964 in Frankfurt am Main.
    Robert Mulka (l), während einer Verhandlungspause im Gespräch mit einem israelischen Journalisten, aufgenommen im Januar 1964 in Frankfurt am Main. (picture-alliance / dpa / Günter Schindler)
    So kam es zum Ulmer Einsatzgruppenprozess von 1958 . Anschließend wurde eine zentrale Stelle der Justizverwaltung zur Ermittlung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg eingerichtet. Am 8. Mai 1960 war die Verfolgung aller Totschlagsdelikte verjährt, danach musste in jedem Einzelfall Mord nachgewiesen werden. In diesem Kontext begann das Frankfurter Verfahren als Lernprozess. "Gerichtstag halten über uns selbst", das war Fritz Bauers Anliegen, der den "großen Auschwitz-Prozess" von 1963 bis 1965 nach Frankfurt am Main holte.
    In unserer Gesprächsserie sollen die gesellschaftspolitische Rezeption und die rechtshistorischen Folgen der sogenannten "Strafsache gegen Mulka u.a." ausgeleuchtet werden. Ebenso steht die Frage nach der Bedeutung des Auschwitz-Prozesses für die Demokratisierung der Bundesrepublik im Mittelpunkt.