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Gesellschaftliches Tabuthema
Gewalt in der häuslichen Pflege

Pflegebedürftige Menschen werden nicht selten Opfer von Misshandlungen - oft handelt es sich dabei sogar um ihre Angehörigen. Die Ursachen sind vielschichtig, das Thema wird tabuisiert. Wie die Gesellschaft für diese Problematik sensibilisiert werden kann, dazu gibt es unterschiedliche Vorschläge.

Von Peter Leusch | 08.03.2018
    Hand einer alten Patientin auf weißem Bettzeug in einer Klinik
    Menschen, die gepflegt werden, sind psychischer oder physischer Gewalt häufig schutzlos ausgesetzt (imago / Photocase)
    "Der Gewaltschutz in der Pflege in Deutschland ist so etwas wie eine Blackbox, es gibt ihn kaum, man weiß, dass die Gewalt kein Einzelfall ist, sowohl in der häuslichen als auch in der stationären Pflege. Aber insgesamt ist das Thema Gewalt aus meiner Sicht immer noch ein Tabuthema bei uns. Was auch zur Folge hat, dass der Gewaltschutz weder politisch, noch rechtlich, noch aus den Sozialwissenschaften thematisiert wird."
    Professor Cornelia Schweppe, die an der Universität Mainz Soziale Arbeit lehrt, spricht ein heikles Thema an, ein Problem, das sich die wenigsten vorstellen können: Untersuchungen belegen aber, dass pflegebedürftige alte Menschen nicht selten zu Hause Opfer von Misshandlung durch ihre Pflegekräfte werden. Und oft handelt es sich dabei um ihre Angehörigen. Was passiert genau?
    Wissenschaftler der Interdisziplinären Alternsforschung an der Universität Frankfurt haben in einer Studie die Formen von Gewalt in der Pflege untersucht. Nadine Konopik:
    "In unserer sozialwissenschaftlichen Analyse zum Forschungsprojekt Menschenwürde und Persönlichkeitsrechte versorgungsabhängiger Menschen im Alter haben wir verschiedene Formen von Gewalt analysiert. Wir haben gefunden: körperliche Gewalt, psychische Gewalt in der häuslichen Pflege, aber auch Einschränkungen von persönlicher Freiheit, Einschränkungen des freien Willens."
    Weites Spektrum der Gewaltformen
    Die Diplompädagogin Nadine Konopik ist wissenschaftliche Mitarbeiterin in diesem Forschungsprojekt, das nationale und internationale Berichte ausgewertet und Interviews mit älteren Menschen in Pflege ebenso wie mit pflegenden Angehörigen geführt hat. Es gibt, so Nadine Konopik, ein weites Spektrum von negativen Erfahrungen, das von offener physischer Gewalt über seelischen Druck und Diskriminierung bis hin zur Vernachlässigung reicht. Besonders häufig wird psychischer Terror ausgeübt. Nadine Konopik:
    "Das passiert zum Beispiel in der Form von Anschreien, von Androhen, von Beleidigen - also auch hier in ganz unterschiedlichen Formen, in unterschiedlicher Häufigkeit und Ausprägung. Und das kann ganz unterschiedliche Folgen haben für die gepflegte Person, das kann zu Depressionen führen, aber auch zu Suizid. Psychische Gewalt ist nicht zu unterschätzen in dem Thema mit schweren Folgen für die Gepflegten."
    Einfach sind die Dinge jedoch nicht. Denn zum skandalösen Tatbestand Gewalt in der Pflege gehört nicht selten eine längere Entstehungsgeschichte. Mit der Zeit hat sich in einer Beziehung ein negatives gereiztes Klima über den neuen ungewohnten Aufgaben der Pflege entwickelt. Die Situation eskaliert, Aggressivität baut sich auf, nicht immer nur gegenüber den Pflegedürftigen, sondern mitunter umgekehrt gegenüber denjenigen, die die Pflege ausüben. Überhaupt bewegt sich die Pflege auf einer schwierigen Gratwanderung zwischen gut gemeintem Schutz und ungewollter Missachtung. Wo wird die pflegebedürftige Person geschützt, vielleicht auch vor sich selber, und wo fängt die Einschränkung der Persönlichkeit an? Cornelia Schweppe:
    "Man muss sich auch noch einmal anschauen diese Gratwanderung von Sorge und Gewalt, sie sind manchmal sehr schwierig zu trennen. Stellen Sie sich vor: ein Mensch, der sich systematisch der Nahrung verweigert. Da muss ich teilweise mit nicht unbedingt schönen Mitteln eingreifen, die Gratwanderung zwischen Gewalt und Sorge ist manchmal sehr schmal."
    Täter-Opfer-Schema hilft nicht weiter
    Ein kriminologischer Ansatz, ein Täter-Opfer-Schema hilft nicht weiter, erklärt Cornelia Schweppe, eine solche Herangehensweise würde den Blick auf die entscheidenden Punkte verstellen.
    "Man darf Gewalt in der häuslichen Pflege nicht personalisieren. Es sind nicht die bösen Menschen, die bösen Täter, sondern es liegt in Strukturen verortet. Die häusliche Pflege in Deutschland - 70 bis 80 Prozent der Menschen werden im häuslichen Zuhause gepflegt - was aber auch aufsseiten der Familie kaum noch geleistet werden kann, zumal sie auch unzureichend Unterstützung bekommen. Und das ist auch häufig herausgearbeitet wurden, dass gerade die Überlastung von Familie gewaltfördernd ist."
    Situationen von Überlastung diagnostiziert auch der Psychologe Professor Frank Oswald von der Universität Frankfurt. Die Pflege, so Oswald, bedeute eine gravierende Veränderung der Beziehung, sie schaffe Herausforderungen, auf die weder der Pflegebedürftige noch sein Partner oder die Familienangehörigen vorbereitet seien.
    "Pflegende Angehörige wird man nicht aus der Wahl eines Berufes heraus, sondern weil die Beziehung zu Hause altert. Und in den meisten Fällen ist diese Beziehung, wenn sie in die Pflege hineingeht auch etwas, was sehr gut funktioniert."
    Aber es gibt Pflegesituationen, die auf Dauer enorm belasten und in eine Überforderung münden können. Frank Oswald:
    "Wenn Sie einen Partner oder eine Partnerin haben, die tatsächlich an Demenz erkrankte oder in eine Demenz sich hinein entwickelt, das ist ein Prozess über Jahre, da tauchen Situationen auf, wo man den Partner beziehungsweise die Partnerin gar nicht mehr erkennt, wo sich andere Wesenszüge entwickeln, wo womöglich das gewohnte Miteinander, die gewohnte Interaktion nicht mehr funktioniert."
    In bester Absicht
    Gerade eine Demenzerkrankung kann in dilemmatische Situationen führen, wo pflegende Angehörige dann unter Druck, wenn auch in bester Absicht, elementare Persönlichkeitsrechte verletzen. Frank Oswald:
    "Stellen Sie sich zum Beispiel vor: Sie wollen einkaufen gehen als pflegende Angehörige und lassen Ihren Mann, Ihre Frau zuhause und für den Moment sagen Sie: "Damit nichts passiert, da schließe ich doch mal die Türe ab." Das ist im Prinzip schon nicht durch das Gesetz abgedeckt. Da sind Sie eigentlich schon im Bereich der Straftat. Also da fängt es an, und dann geht es allmählich in Situationen - aus Hilflosigkeit heraus - die wir auch unter dem Gewaltbegriff adressieren müssen und die Frage ist, wer hilft, wie kann geholfen werden, wie kann professionell unterstützt werden?"
    Es kann nicht darum gehen, pflegende Angehörige zu bestrafen, oder die Pflegebedürftige in ein Heim zu stecken, das will am Ende meist niemand - Ziel ist vielmehr, so Oswald, Unterstützung durch Dritte aufzubauen. Das ist auch die Perspektive der sozialwissenschaftliche Forschung:
    "Also wenn wir uns hier mit Gewalt in der häuslichen Pflege beschäftigen, dann machen wir das nicht, um den Finger darauf zu legen und zu zeigen: Hier schaut her, da sind Opfer, da sind Täter, sondern wir brauchen im Prinzip Unterstützung. Also nicht strafende Intervention, sondern wir brauchen helfende Intervention. Und da fehlt es eigentlich. Gisela Zenz:
    "Was vollkommen fehlt, ist so etwas wie eine soziale Infrastruktur. An wen kann ich mich wenden, wenn ich vermute, dass ein älterer Nachbar möglicherweise nicht gut behandelt wird? Im Falle von Kindern und Jugendlichen würden mir sehr schnell viele Ideen einfallen: Jugendamt, Ombudstellen, Hotlines - es gibt Entsprechendes nicht für die Altenpflege. Es sei denn die Polizei, aber das ist eine Kriminalisierung von Gewalt, es bringt nicht viel weiter. Soziale Dienste, die es ermöglichen Gewalt offen zu legen, darüber zu berichten, sind ganz notwendig."
    Es fehlen Gesetze und Institutionen
    Nicht zufällig zieht Cornelia Schweppe den Schutz von Kindern und Jugendlichen zum Vergleich heran, denn dort hat der Staat Gesetze und Institutionen geschaffen, die es im Bereich der Altenpflege nicht gibt. Und genau diese Parallelen zum Kinderschutz sind hilfreich, hier liege der Schlüssel, erklärt die Rechtswissenschaftlerin Gisela Zenz. Bis zu ihrer Emeritierung lehrte sie Familien-, Jugendhilfe- und Sozialrecht an der Universität Frankfurt.
    "Gewalt gegen Kinder ist seit Langem ein Thema, wir haben zahlreiche Kinderschutzgesetze, wir haben Jugendämter, wir haben Familiengerichte, die nicht strafend sind, es sind keine strafenden Gerichte, sondern Familiengerichte. Sie können und sollen, wenn es um einen bestimmten Fall geht, ermitteln was los ist, was in der Familie für ein Problem ist, und sie sollen Maßnahmen anordnen die helfen können in der Familie, dass es nicht weiter zu Gewalt kommt."
    Sollte man in Parallele zum Jugendamt eine Art Altersamt schaffen? Man könnte jedenfalls Einrichtungen und Maßnahmen aus dem Kinder- und Jugendschutz auf den Gewaltschutz älterer Menschen übertragen. Zum Beispiel sogenannte Familienhelferinnen, die für Entlastung im Haushalt sorgen - wie es das bereits im Kinderschutz gibt. Gisela Zenz hat solche Vorschläge bereits mehrfach in politische Gremien hineingetragen, bis jetzt ohne Erfolg. Marina Wellenhofer:
    "Im Kinderschutz haben wir im BGB den Grundsatz der gewaltfreien Erziehung. Das hat der Gesetzgeber vor Jahren eingeführt, um auch eine klare Absage gegenüber dem früheren elterlichen Züchtigungsrecht zu erteilen. Das hat primär Appellwirkung, aber etwas Vergleichbares für den gepflegten alten Menschen fehlt eigentlich. Und so ein Grundsatz der gewaltfreien Pflege im Gesetz hätte natürlich schon einen publikumswirksamen Effekt, das würde die Gesellschaft stärker sensibilisieren für diese Problematik."
    Professor Marina Wellenhofer, sie lehrt Zivilrecht an der Universität Frankfurt, plädiert dafür, ein Recht auf gewaltfreie Pflege ins Gesetzbuch zu schreiben, damit die Persönlichkeitsrechte alter Menschen in Pflegesituation aus ihrem Schattendasein herausgeholt und öffentlich wahrgenommen werden.
    Ein Bundesland hat einen ersten gesetzlichen Schritt in diese Richtung getan, erläutert Gisela Zenz.
    "Hessen. Das neue hessische Recht hat einen besonderen Namen "Pflege- und Betreuungsgesetz", und in dem Gesetz wird zum ersten Mal auch gesagt: jeder Mensch hat ein Recht auf gewaltfreie Pflege. Und dann gibt es Ausführungsbestimmungen dazu, die besagen, wie die entsprechenden Pfleger geschult werden müssen, wie Kontrollen stattfinden und so weiter. Das gilt aber nur für Heime, wir haben für die häusliche Pflege immer noch keine besondere Lösung."
    Lernen, Konflikte gewaltfrei zu lösen
    Die Parallele zum Kinder- und Jugendschutz ist fruchtbar auch im Hinblick auf ganz konkrete Maßnahmen. Beschlossen hat man nicht nur den Grundsatz gewaltfreier Erziehung, sondern die Jugendhilfe wurde gesetzlich darauf verpflichtet, den Eltern Wege aufzuzeigen, wie Konflikte in der Familie gewaltfrei gelöst werden können. Hier könnte die Altenpflege Strategien und Techniken der Deeskalation übernehmen, erklärt Professor Ludwig Salgo, Rechtswissenschaftler an der Universität. Zum Beispiel das Home Videotraining.
    "Bei Kindern und Jugendlichen wird eine Mittagessenssituation videografiert: Die Mutter greift zu Maßnahmen und wird auch gewaltsam. Sie vergisst, dass eine Kamera läuft. Und dann gucken wir uns diese Sequenz noch einmal zusammen an und spielen sie durch. Wie kann man sozusagen schon viel früher weg von der Gewaltspirale kommen, mit welcher vielleicht paradoxen Intervention kann man die Situation entschärfen, damit es nicht zur Gewalteskalation kommt. Und das könnte man genauso im Bereich der häuslichen Pflege von Alten machen."
    Gewalt in der häuslichen Pflege und die Schutzrechte älterer Menschen sind ein Thema weltweit. 2010 etablierte sich eine wissenschaftliche Arbeitsgruppe bei den Vereinten Nationen New York. Die Juristin Dr. Claudia Mahler vom Deutschen Institut für Menschenrechte in Berlin ist eines der Mitglieder.
    "Die WHO hat einen Bericht herausgebracht, dass eine von sechs Personen weltweit schon einmal negative Erfahrungen mit Gewalt, Vernachlässigung oder Misshandlung gemacht hat in ganz unterschiedlichen Kontexten."
    Menschenrechtskonvention gefordert
    Die Arbeitsgruppe in der UN plädiert für eine internationale Menschenrechtskonvention zum Schutz Älterer vor Gewalt, Misshandlung und Vernachlässigung. Es gibt Gegenstimmen, auch aus Deutschland, die argumentierten, dass die Menschenrechte für jede Person schon verbrieft seien, und die rechtliche Hervorhebung einzelner Gruppen nur bürokratische Hürden auftürme. Claudia Mahler widerspricht.
    "Es hat sich gezeigt, dass die Älteren einfach nicht mehr sichtbar sind in Menschenrechtsschutz-System. Es gibt kaum Berichte darüber, wie es ihnen geht, und sie sind auch nicht laut genug und treten nicht für ihre Rechte ein. Ein ähnliches Phänomen hatten wir auch, bevor es die Behindertenrechtskonvention gab. Seit es die die Behindertenrechtskonvention gibt, weiß jedes Kind mittlerweile, dass es Rechte für Menschen mit Behinderung gibt, und dass sie gleichgestellt sind der restlichen Bevölkerung. Das müssen wir auch für Ältere erreichen."
    Andere Länder haben sich in dieser Frage schon bewegt, wie die Wissenschaftler vom Arbeitsbereich Interdisziplinären Alternswissenschaft in einem Ländervergleich herausgefunden haben. Dr. Anna Schwedler.
    "Es gibt zum Beispiel in den USA ein Berichtsmeldewesen, das heißt, dort sind alle Professionellen verpflichtet, Anzeichen von Gewalt gegenüber Älteren zu melden, und zwar zu melden bei den zuständigen Behörden, da gibt es so etwas wie ein Jugendamt, aber für ältere Menschen, dieses Amt für ältere Menschen die versuchen zu ermitteln, was vorgefallen ist und - wie können wir helfen. Das Spannende ist zu sehen, es geht immer darum, Maßnahmen zu ergreifen, die allen helfen können, und nicht darum zu bestrafen."
    Migranten als Pflegearbeiter
    In Japan ist man noch einen Schritt weiter gegangen. Hier ist jeder Mann, jede Frau dazu verpflichtet, zuständigen Stellen zu melden, falls irgendwo ein Fall von Gewalt gegenüber Älteren wahrgenommen wird. Anna Schwedler:
    "In Japan gibt es die Möglichkeit, dass die zuständige Behörde den älteren Menschen aus der Wohnung herausnehmen kann, das ist wie die Inobhutnahme für Kinder, das gibt es in Japan, das haben wir in England und in den USA nicht."
    "Die ganze häusliche Pflege funktioniert eigentlich nur noch, weil es ganz viele Menschen gibt aus dem Ausland, die sogenannten migranten Pflegearbeiterinnen, es wird geschätzt, dass mittlerweile ungefähr jeder sechste Haushalt eine Pflegearbeiterin hat, meist aus Osteuropa - geschätzt, weil man nur schätzen kann, weil der große Anteil - wieder geschätzt: 90 Prozent unter Bedingungen der Irregularität hier arbeiten."
    Es gibt zwar eine Reihe von Studien zum Thema Migranten als Pflegearbeiterinnnen, aber nicht zum Gewaltaspekt. Wie gut oder wie schlecht ist es auch im Hinblick auf die Sprachbarrieren zwischen Pflegekraft aus Osteuropa und pflegebedürftigen alten Menschen bestellt.
    Dr. Vincent Horn, Sozialwissenschaftler an der Universität Mainz, hat sich insbesondere mit den transnationalen Aspekten von Migration und Pflege beschäftigt.
    "Diese Pflegekräfte oder Haushaltshilfen sind in der Regel nicht professionell vorbereitet auf diesen Beruf. Interessanterweise wird das von den Familien auch gar nicht so hoch bewertet. Ein ganz oft gesagter Satz lautet, wenn man die Familien fragt: ‚Woran merken Sie, dass es ein gutes Arrangement ist?‘, sagen sie: ‚Wenn die Chemie stimmt.‘ Es ist also ganz wichtig, dass sie das Gefühl haben, da ist eine vertrauensvolle, eine zugewandte Beziehung zwischen der Pflegekraft und der Gepflegten."
    Hilfe für die Angehörigen
    Im Gegensatz zur Bauindustrie oder Gastronomie gibt es keine staatlichen Kontrollen bei der häuslichen Pflege, was Gewaltschutz angeht. Viele ältere Menschen schlucken Formen der Missachtung und Misshandlung, weil sie um jeden Preis in ihrem häuslichen Kontext bleiben möchten. Ein gesetzliches Recht auf gewaltfreie Pflege aber könnte helfen. Entscheidend ist aber, dass jemand Drittes in die Verhältnisse vor Ort schaut. Nicht nur zur Kontrolle, sondern auch um Angebote zu machen, die eine bedrückende Situation öffnen können. Gisela Zenz:
    "Was der Familiengerichtstag auch schon lange gefordert hat, dass Ärzte, Hausärzte, wenn Pflege beginnt, den Angehörigen schon sagen: "Wissen Sie, da kann einiges auf Sie zukommen, nehmen Sie es nicht zu leicht, lassen Sie sich beraten." Diese Beratung muss eine zugehende Beratung sein, wir haben Pflegestützpunkte heute, aber pflegende Angehörige laufen nicht dahin und lassen sich beraten, sondern der Arzt muss sagen: "Darf ich Ihre Adresse mal an einen Pflegestützpunkt geben, die kommen und beraten Sie" - das wäre eine ganz wichtige Hilfe heute."