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Gesetz für grüne Gentechnik
Ein fauler Kompromiss

Die politisch Verantwortlichen haben sich bei der Neufassung des Gentechnikgesetzes darum gedrückt, wirklich Verantwortung zu übernehmen. So sehen es die Kritiker. In der Praxis bleiben viele Schlupflöcher.

Von Lucian Haas | 02.11.2016
    Ein Wissenschaftler in einem Treibhaus lässt eine Flüssigkeit aus einer Pipette auf eine Pflanze tropfen
    Die sogenannte "Grüne Gentechnik" ist weiterhin hochumstritten. (imago / Westend61)
    Das deutsche Gentechnikgesetz sorgt seit seiner ersten Auflage im Jahr 1990 für Kontroversen. Dieser - nennen wir es - Tradition bleibt auch der Entwurf der nunmehr vierten Novelle des Gentechnikgesetzes treu, den Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt heute ins Bundeskabinett eingebracht hat, wo er auch angenommen wurde.
    Die Neufassung des Gentechnikgesetzes ist kein umfassend neuer Wurf. Sie setzt nur zusätzlich die sogenannte Opt-Out Richtlinie der EU in nationales Recht um. Opt-Out bedeutet, dass EU-Staaten in ihrem Hoheitsgebiet den Anbau von gentechnisch-veränderten Pflanzen unter bestimmten Voraussetzungen verbieten können, auch wenn die spezifischen transgenen Sorten von der EU eine allgemeine Zulassung erhalten haben.
    Alle müssen "Nein" sagen
    Solche nationalen Anbauverbote sollten Gentechnik-Kritikern eigentlich gefallen. Doch Christian Schmidt hat im neuen Gentechnikgesetz die Bedingungen für ein bundesweites Opt-Out politisch geschickt so definiert, dass in der Praxis viele Schlupflöcher bleiben. Die Regeln sehen vor, dass alle "Nein" sagen müssen, damit bundesweit der Anbau von transgenen Pflanzen untersagt werden kann.
    Und "alle" meint in diesem Fall: Alle Bundesländer plus gleich sechs Bundesministerien - darunter das Forschungsministerium, das eher Gentechnik-freundlich eingestellt ist. Schert nur einer dieser Beteiligten aus den Reihen aus, ist zumindest ein nationales Opt-Out nicht mehr möglich. Dann ist es Sache der Bundesländer, für ihre Gebiete regionale Anbauverbote auszusprechen. Weil auch die durchaus unterschiedliche Vorstellungen haben, könnte es in Deutschland einen Flickenteppich unterschiedlicher Regulierungen geben.
    Die Reihen der Kritiker des neuen Gesetzes sind deshalb breit aufgestellt. Umweltverbände wie Bundesländer werfen Christian Schmidt vor, mit dem Gesetz die Möglichkeit zu schaffen, dass der Bund sich beim strittigen Thema Grüne Gentechnik politisch aus der Verantwortung stiehlt. Anstatt dass die Bundesregierung klare Kante zeigt, schafft sie ein Gesetz, mit dem theoretisch alles verboten, aber praktisch auch weiterhin fast alles erlaubt bleiben kann.