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Gesetz zu Lohntransparenz
Jetzt wird über Geld geredet

Ob es wirklich gleichen Lohn für gleiche Arbeit gibt, das sollen Arbeitnehmer - zumindest in größeren Betrieben - nun beim Arbeitgeber erfragen können. Dafür soll das vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Entgeltgleichheit sorgen. Aber es gibt auch Kritik.

Von Thomas Weinert | 30.03.2017
    Das Bild aus dem Jahr 2006 zeigt einen Mann, der den Inhalt seiner Lohntüte prüft.
    Wer verdient wie viel? Betriebe müssen dies künftig offenlegen. (picture alliance / dpa / Jens Büttner)
    14 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben in Zukunft einen individuellen Auskunftsanspruch über die Lohnstrukturen in ihrem Betrieb. Sie bekommen eine Antwort auf ihre Frage, nach welchen Kriterien bezahlt wird, wie sie im Vergleich zu Kollegen dastehen und ob es dabei gerecht zugeht. Diese Frage ist vielen Beschäftigten unangenehm, deswegen sollen – wo vorhanden – Betriebsräte diese Informationen vom Arbeitgeber einholen. Manuela Schwesig, die Familienministerin, wird beim Thema Lohngerechtigkeit sehr deutlich und nimmt zunächst einmal alle Betriebe in die Pflicht, die mehr als 200 Beschäftigte haben:
    "Es geht darum, mit einem Tabu zu brechen. Und zwar mit dem Tabu: Über Geld redet man nicht."
    Betriebe mit mehr als 500 Beschäftigen werden in Zukunft einen entsprechenden Lagebericht vorlegen müssen, der Auskunft gibt über den Stand von Gleichstellung und Lohngleichheit. Diese Berichte sind dann für alle einsehbar und sollen so für rund 6,6 Millionen Beschäftigte mehr Transparenz bringen. An dieser Stelle greift vor allem auch die Kritik am Gesetz: zu viel Bürokratie!
    Arbeitgeber soll Einhaltung der Entgeltgleichheit überprüfen
    Alle privaten Arbeitgeber mit mehr als 500 Beschäftigten werden darüber hinaus aufgefordert, regelmäßig ihre Lohnstrukturen auf die Einhaltung der Entgeltgleichheit zu überprüfen. Das ist zwar kein Muss, soll aber die gesellschaftliche Debatte zum Thema Lohngleichheit quasi immer neu befördern, bis schließlich nach dem Willen der Ministerin Gerechtigkeit auf diesem Gebiet herrscht. Teilzeit ist oft noch Frauensache, desgleichen arbeiten Frauen per se öfter in schlecht zahlenden Branchen wie Kinderbetreuung oder Pflege. Rechnet man diese Strukturunterschiede raus, bleibt immer noch ein Unterschied von sieben Prozent. Manuela Schwesig:
    "Kein Mann kann wollen, dass seine Partnerin schlechter bezahlt ist, nur weil sie eine Frau ist, und kein Vater kann wollen, dass seine Tochter trotz bester Ausbildung, gutem Studium, schlechter bezahlt wird, nur weil sie eine Frau ist."
    Dieses Argument der "Gerechtigkeit" stützt das Familienministerium übrigens mit einer aktuellen Studie, die gestern die "Rheinische Post" veröffentlichte: Der Anteil der Männer wächst, die sich die Erwerbs- und Erziehungsarbeit mit ihrer Partnerin teilen wollen. SPD-Kanzlerkandidat Martin Schulz hat die Durchsetzung von Lohngleichheit unterdessen in sein Wahlprogramm aufgenommen, die Partei will das heute im Bundestag verabschiedete Gesetz nunmehr auch mit einem Recht auf die Rückkehr in einen Vollzeitjob flankieren, wenn zuvor in Teilzeit gearbeitet worden ist.