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Gesetz zum Bürokratieabbau
Kleine Firmen sollen entlastet werden

Der Schwellenwert für vereinfachte Rechnungen steigt von 150 auf 200 Euro, bestimmte Lieferscheine müssen nicht mehr aufgewahrt werden und Betriebe können Vorabzahlungen einfacher handhaben. Mit dem heute vom Kabinett beschlossenen zweiten Bürokratie-Entlastungsgesetz sollen kleine Betriebe mit zwei bis drei Mitarbeitern finanziell entlastet werden.

Von Theo Geers | 03.08.2016
    Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (r, SPD) kommt am 03.08.2016 zur Sitzung des Bundeskabinetts im Bundeskanzleramt in Berlin mit Kanzleramtsminister Peter Altmaier (CDU). Foto: Kay Nietfeld/dpa | Verwendung weltweit
    Auf der heutigen Sitzung des Bundeskabinetts im Bundeskanzleramt in Berlin beschlossen: das Gesetz zur Bürokratie-Entlastung von kleinen Unternehmen. Im Bild: Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (r, SPD) und Kanzleramtsminister Peter Altmaier (CDU). (dpa / picture alliance / Kay Nietfeld)
    Vom Bürokratieabbau profitieren sollen diesmal vor kleine Betriebe mit zwei bis drei Mitarbeitern. 227 Millionen Euro im Jahr sollen sie allein dadurch sparen, dass sie in Zukunft bestimmte Lieferscheine nicht mehr aufbewahren müssen. Der Schwellenwert für vereinfachte Rechnungen steigt von 150 auf 200 Euro, ebenso die Grenze, bis zu der kleine Unternehmen nur vierteljährlich statt monatlich ihre Lohnsteuer melden müssen. Auch das Handwerk darf künftig mit der Zeit gehen: E-Mail-Adressen und Internetseite dürfen künftig in die Handwerksrolle aufgenommen werden. Summa summarum soll all dies die Betriebe um 360 Millionen Euro im Jahr entlasten. Für den BDI ist dies ein Tropfen auf den heißen Stein, Hubertus Bardt (*), der Geschäftsführer des Instituts der deutschen Wirtschaft, ist im Urteil deutlich milder...
    "Das BMWi geht jetzt von 360 Millionen Entlastungsvolumen aus. Das ist ungefähr 1 Prozent der Bürokratielasten, die unsre Unternehmen zu tragen haben. Aber ist ein kleiner Schritt in richtige Richtung und man braucht hat immer wieder solche Schritte."
    Ein Beispiel dafür ist die Zahlung der monatlichen Sozialbeiträge. Seit 2006 müssen sie vorab geschätzt und gezahlt und deshalb später häufig auch wieder korrigiert werden. Nun fällt die Schätzung weg, Betriebe können den Vormonat zur Grundlage ihre Vorabzahlungen machen. 300.000 Firmen, so glaubt das Wirtschaftsministerium, werden von dieser Vereinfachung Gebrauch machen. Doch das eigentliche Bürokratieproblem, das 2006 geschaffen wurde, bleibt. Damals wurde beschlossen, Sozialversicherungsbeiträge nicht mehr nachträglich für den abgelaufenen Monat, sondern im Voraus für den kommenden Monat zu überweisen. Damit stieg aber auch die Zahl der nachträglichen Korrekturen, wenn ein Unternehmen mit der Schätzung für die Vorauszahlung daneben liegt.
    Eine Lösung wäre, zu der alten nachträglichen Zahlungsweise zurückzukehren, doch Hubertus Bardt weiß auch, warum diese Radikallösung keine Aussicht auf Erfolg hat.
    "In dem Jahr der Einführung gab es 13 Zahlungen statt 12 und würde man das wieder rückgängig machen hätte man in einem Jahr nur 11 statt 12 Zahlungen."
    Und 11 statt zwölf Zahlungseingänge will offenkundig keine Politiker den Sozialversicherungen zumuten – deshalb bleiben die Unternehmen in diesem Beispiel auf den Bürokratiekosten sitzen. Bardt schlägt deshalb vor, sich beim Bürokratieabbau andere Ziele zu setzen. Eines könnte lauten, den Bürokratieaufwand in Deutschland von geschätzten 37 Milliarden Euro im Jahr bis 2020 um zehn Prozent zu senken. Dass die gelingen könnte zeigt ein Blick zurück auf 2006 – damals wurde beschlossen, binnen fünf Jahren – also bis 2011 – die Bürokratiekosten um 25 Prozent zu senken – das gelang – allerdings brauchte es mit sechs Jahren als bisschen länger als gedacht.
    (*) Anmerkung der Redaktion: Der Name war in einer ursprünglichen Version falsch geschrieben.