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Gesetzentwurf
Mehr Geld für Abgeordnete

Nach jahrelanger Debatte will die Große Koalition die Abgeordnetendiäten umfassend reformieren und dabei erhöhen. Außerdem will das Regierungsbündnis der geschrumpften Opposition im Bundestag zusätzliche Befugnisse gewähren.

11.02.2014
    Die Diäten sollen in zwei Schritten angehoben werden und damit auf das Gehalt eines Bundesrichters von 9082 Euro steigen. Dann sollen automatische Erhöhungen folgen. Dieses Prozedere sieht ein Gesetzentwurf vor, den die Fraktionsvorstände von Union und SPD gebilligt haben und der sich an Empfehlungen einer vom Ältestenrat des Parlaments eingesetzten Kommission orientiert.
    Die Bezüge der Abgeordneten sollen ab Juli von 8252 auf 8667 Euro angehoben werden. Das entspricht einem Plus von fünf Prozent. 2015 erhöhen sich die Diäten um weitere 415 Euro. Zuletzt waren die Diäten Anfang 2013 gestiegen. In diesem Jahr kostet die Erhöhung den Staat 1,7 Millionen Euro mehr, für das Jahr 2015 rechnet die Koalition mit 3,5 Millionen Euro zusätzlich.
    Diäten an Entwicklung der Bruttolöhne koppeln
    Nach 2015 will die Bundesregierung die Diäten an die Entwicklung der Bruttolöhne koppeln. Sie sollen jedes Jahr auf der Basis der vom Statistischen Bundesamt berechneten Verdienstentwicklung für Beschäftigte in Deutschland steigen. Dieser Automatismus soll die Abstimmungen im Parlament ersetzen.
    Gekürzt werden soll dafür bei den Pensionen. Nach 27 Mandatsjahren bekommt ein Abgeordneter den Plänen zufolge einen Höchstsatz von 65 Prozent der Diät statt bisher 67,5 Prozent. Die Möglichkeit, schon mit 57 Jahren in Pension zu gehen, will die Große Koalition ganz abschaffen. Stattdessen sollten Abgeordnete ab kommender Legislaturperiode frühestens mit 63 in Pension gehen können.
    Mehr Befugnisse für die Opposition
    Unterdessen hat die Koaliton offenbar ihre Vorstellungen für die zukünftigen Rechte der Opposition skizziert. Medienberichten zufolge will die Koalition die auf 20 Prozent der Mandate im Bundestag geschrumpfte Oppostion zusätzliche Befugnisse gewähren. Der Entwurf von Union und SPD sieht eine Änderung der Geschäftsordnung zur besonderen Anwendung der Minderheitenrechte in der laufenden Wahlperiode vor. Zahlreiche Forderungen von Linken und Grünen sind in dem Gesetzentwurf eingeflossen.
    So soll die Opposition in Zukunft die Möglichkeit haben, Untersuchungsausschüsse einzusetzen. Hintergrund ist, dass im Grundgesetz, einfachen Gesetzen und in der Geschäftsordnung für zahlreiche Minderheitenrechte eine Zustimmung von 25 Prozent der Abgeordneten vorgesehen ist. Da die Opposition diese Stimmenanzahl nicht erreicht, kann sie diese Rechte nicht wahrnehmen. Linke und Grüne hatten deshalb die Änderung mehrerer Gesetze und der Geschäftsordnung des Bundestages vorgeschlagen.