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Gesetzentwurf
SPD will Managergehälter begrenzen

Die SPD will die steuerliche Absetzbarkeit von Vorstandsbezügen in Aktiengesellschaften begrenzen. Dazu legte die Bundestagsfraktion einen Gesetzentwurf vor. Demnach sollen Unternehmen die Millionenzahlungen an ihre Spitzenmanager künftig in geringerem Umfang als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen können.

22.02.2017
    Ein Mann mit Aktentasche geht ins Büro und spiegelt sich dabei in den Glasscheiben.
    Die SPD will die Vorstandsvergütung und das Durchschnittsgehalt verknüpfen. (dpa-Bildfunk / Oliver Berg)
    Vorgesehen ist eine Grenze von 500.000 Euro pro Jahr. Außerdem soll ein Maximalverhältnis zwischen der Vorstandsvergütung und dem Durchschnittsgehalt im Unternehmen festgelegt werden. Vorgeschlagen wird auch, dass der Aufsichtsrat bei schlechten Leistungen der Führungskräfte die Bezüge herabsetzen kann.
    SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann sagte: "Wir haben keinen Raubtierkapitalismus in Deutschland, sondern das Leitbild der sozialen Marktwirtschat." In manchen Vorstandsetagen schienen Maß und Mitte verloren gegangen zu sein.
    Eine Neiddebatte gegen Manager wolle die SPD nicht führen. Viele Menschen hätten aber "ein Störgefühl" wenn sie erlebten, dass Manager trotz schlechter Leistungen umfassend abgesichert seien, während normale Arbeitnehmer bei schon bei kleinsten Verfehlungen das Risiko eingingen, fristlos gekündigt zu werden.
    Eine Deckelung der Managergehälter plant die SPD nicht. Der stellvertretende Fraktionschef Hubertus Heil hatte in dieser Woche im Deutschlandfunk erklärt, der Staat könne keine Managergehälter festlegen.
    Union sieht Vorstoß geteilt
    In der Union gibt es unterschiedliche Ansichten: Der CDU-Politiker Michael Fuchs wirft dem Koalitionspartner Heuchelei vor. Mit Blick auf die Millionenabfindung für das ehemalige VW-Vorstandsmitglied Christine Hohmann-Dennhardt hatte Fuchs in der vergangenen Woche im Deutschlandfunk gesagt, die SPD hätte dies im Aufsichtsrat verhindern können. Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil von der SPD hatte der Zahlung als Mitglied im VW-Aufsichtsrat aber zugestimmt. Fuchs betonte, im Koalitionsvertrag sei vereinbart worden, dass gesetzlich geregelt werde, dass die Hauptversammlung über Vorstandsgehälter entscheide. Es werde höchste Zeit, dass Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlege.
    Eine Begrenzung der steuerlichen Absetzbarkeit von Vorstandsbezügen in Aktiengesellschaften lehnt Fuchs ab. Die Vorstände zahlten auf ihre Gehälter bereits 48 Prozent Steuern. "Das muss man dann nicht beim Unternehmen noch mal besteuern, sonst kämen Sie nämlich auf eine Steuerhöhe, die ungefähr bei 70 Prozent liegt. Das ist nicht ertragbar", sagte Fuchs.
    Der Vorsitzende des CDU-Arbeitnehmerflügels dagegen, Karl-Josef Laumann, sprach sich für eine Begrenzung der steuerlichen Absetzbarkeit aus. Man werde Maßlosigkeit nicht mehr steuerlich subventionieren, sagte er der "Frankfurter Rundschau". Er betonte, über die Gehälter sollten Aufsichtsräte weiterhin frei verhandeln können.
    ZEW spricht von einem "steuerechtlichem Dammbruch"
    Das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung meldete verfassungsrechtliche Bedenken an. Eine Begrenzung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Betriebsausgaben wie Gehälter, Abfindungen und Boni-Zahlungen wäre ein steuerrechtlicher Dammbruch, sagte ZEW-Forscher Friedrich Heinemann dem "Mannheimer Morgen". Dadurch würde der Grundsatz der Gleichberechtigung verletzt.
    (hba/nin)