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Gesetzesreform
Kabinett beschließt besseren Schutz von Einsatzkräften

Wer Polizisten, Retter und Feuerwehrleute im Dienst angreift, muss künftig mit bis zu fünf Jahren Haft rechnen. Das Bundeskabinett hat einen neuen Strafrechtsparagrafen zu "tätlichen Angriffen auf Vollstreckungsbeamte" beschlossen. Anlass war eine Häufung von Übergriffen auf Einsatzkräfte.

08.02.2017
    In den nächsten Monaten sollen alle knapp sechstausend Thüringer Polizeivollzugsbeamtinnen und -Beamte mit einer persönlichen Schutzweste nach aktuellem Stand der Technik ausgerüstet werden.
    Gewalt gegen Polizisten soll künftig schon hart bestraft werden können, wenn die Beamten in Routineeinsätzen sind. (picture alliance/dpa - Michael Reichel)
    Angriffe gegen Polizisten können der neuen Regelung nach schon bestraft werden, wenn diese während "allgemeinen Diensthandlungen" wie einer Streifenfahrt oder Radarkontrollen erfolgen - nach Angaben der Gewerkschaft der Polizei kommt es auch in diesen Routinesituationen immer häufiger zu Attacken. Zuvor war eine Bestrafung von bis zu fünf Jahren Haft nur möglich, wenn es sich beim Polizeieinsatz um eine Vollstreckungshandlung handelte, also etwa die Festnahme des Angreifers.
    In dem geplanten neuen Strafrechtsparagrafen 114 sind nun auch die einfachen Diensthandlungen enthalten. Dort heißt es: "Wer einen Amtsträger oder Soldaten der Bundeswehr, der zur Vollstreckung von Gesetzen, Rechtsverordnungen, Urteilen, Gerichtsbeschlüssen oder Verfügungen berufen ist, bei einer Diensthandlung tätlich angreift, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft."
    Justizminister Heiko Maas (SPD) hatte es im Vorfeld als inakzeptabel bezeichnet, dass Polizisten alltäglich brutal attackiert würden. Der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Oliver Malchow, lobte die geplante Reform: Mit dem längst überfälligen Gesetz werde ein wirksames Instrument geschaffen, um die steigende Gewalt gegen Polizeibeamte wirksamer bekämpfen zu können. Damit setze der Staat "ein unmissverständliches Signal, dass diese Gewalt nicht hingenommen wird".
    Auch Gesetzentwurf zur Fußfessel für verurteilte Extremisten verabschiedet
    Neben dem Schutz für Polizisten hat auch der Gesetzentwurf zu elektronischen Fußfesseln für verurteilte Extremisten das Kabinett passiert. Die Fußfessel soll bei Straftätern zugelassen werden, die wegen schwerer Vergehen, der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, der Terrorfinanzierung oder der Unterstützung von Terrorgruppen verurteilt wurden.
    Bereits verurteilte Extremisten hätten keine Toleranz verdient, sagte Bundesjustizminister Maas. "Wir müssen sie ganz besonders im Blick behalten." Die Fußfessel sei kein Allheilmittel, erleichtere den Sicherheitsbehörden aber die Arbeit. Vergangene Woche hatte das Kabinett bereits eine Regelung verabschiedet, derzufolge islamistische Gefährder mit Hilfe einer elektronischen Fußfessel durch das Bundeskriminalamt (BKA) überwacht werden können.
    (vic/jasi)