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Gesetzliche Krankenversicherung
Beschäftigte werden finanziell entlastet

Das neue Versichertenentlastungsgesetz sieht vor, dass Beiträge zur Krankenversicherung wieder je zur Hälfte von Arbeitgebern und Beschäftigten gezahlt werden. Gesundheitsminister Jens Spahn spricht von einem guten Tag für die gesetzlich Krankenversicherten. Arbeitgeber sind weniger begeistert.

Von Volker Finthammer | 06.06.2018
    Versichertenkarten (AOK, TK, BarmerGEK, DAK) liegen übereinander.
    Gesetzlich Krankenversicherte werden durch das neue Versichertenentlastungsgesetz finanziell entlastet (dpa/Jens Kalaene)
    "Wir schaffen eine gerechtere Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung", heißt es im Koalitionsvertrag und weiter: "Ab 1. Januar 2019 werden die Beiträge zur Krankenversicherung wieder in gleichem Maße von Arbeitgebern und Beschäftigten geleistet". Diese Vereinbarung galt von Anfang an neben der geplanten Senkung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung und dem Abbau des Solidaritätszuschlages als ein wichtiger Baustein für die von der Koalition angekündigte Entlastung von kleineren und mittleren Einkommen.
    Das heute im Kabinett angenommene Versichertenentlastungsgesetz von Gesundheitsminister Jens Spahn sieht genau das vor. Seit dem Jahr 2015 ist der paritätisch finanzierte Beitrag für die gesetzliche Krankenversicherung auf 14,6% festgeschrieben. Die Arbeitgeber zahlen davon die Hälfte. Darüber hinaus gehende Ausgaben mussten die einzelnen Krankenkassen über einen Zusatzbeitrag, der von Kasse zu Kasse unterschiedlich hoch ausfallen konnte, finanzieren.
    Finanzielle Entlastung der Beschäftigten
    Bezahlt wurde der Zusatzbeitrag allein von den Arbeitnehmern. Dieser Zusatzbeitrag schwankte in den vergangenen Jahren zwischen 0,83 und 1,1 Prozent im Durchschnitt, war bei einzelnen Kassen aber durchaus höher. Künftig soll dieser Zusatz Beitrag wieder je zur Hälfte von Arbeitgebern und Arbeitnehmern finanziert werden, was faktisch eine Entlastung der Beschäftigten und Mehrkosten für die Arbeitgeber bedeutet. Arbeitnehmer können mit einer individuellen Entlastung von maximal 456 Euro im Jahr rechnen. Für die Arbeitgeber läuft das auf eine Mehrbelastung von 4,9 Mrd. Euro im Jahr hinaus.
    Von einem guten Tag für die gesetzlichen Krankenversicherten in Deutschland spricht Gesundheitsminister Jens Spahn, dessen Entlastungspakt insgesamt ein Volumen von 8 Mrd. Euro umfasst. Denn neben der Rückkehr zur Parität werden die Kassen dazu verpflichtet, ab 2020 Ihre Finanzreserven auf eine Monatsausgabe zu beschränken und überschüssige Reserven abzubauen, wodurch der Beitragssatz für mindestens drei Jahre stabil gehalten werden soll.
    "Das ist ein Riesen Entlastungspaket und ich kann wirklich mit Freude sagen, dass diese Entlastung nur mit der SPD möglich geworden ist. Denn wir haben die Wiederherstellung von halbe, halbe bei der Krankenversicherung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern im Koalitionsvertrag durchgesetzt. Das hatte für uns eine hohe Priorität", erklärte die SPD Partei-und Fraktionsvorsitzende Andrea Nahles.
    Verbesserungen für Kleinselbstständige
    Neben der Rückkehr zur vollen Parität soll es auch lang erwartete Verbesserungen für Kleinselbständige geben, für die bislang ein recht hohes fiktives Einkommen zur Berechnung der Beiträge angesetzt wurde. Deren Mindestbeitrag soll jetzt auf 171 Euro pro Monat halbiert werden. Außerdem soll die soziale Absicherung ehemalige Zeitsoldaten in der gesetzlichen Krankenversicherung verbessert werden.
    Von einer der größten sozialpolitischen Sünden dieser Bundesregierung spricht der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Steffen Kampeter. Die finanzielle Mehrbelastung der Arbeitgeber sei ein Tiefschlag für Wettbewerb, Wachstum und Beschäftigung.