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Glücksspiel-Staatsvertrag bleibt Spielball der Politik

Mittlerweile haben sich alle Bundesländer auf einen neuen Glücksspiel-Staatsvertrag geeinigt, aber der Europäische Gerichtshof prüft noch, ob das neue Vertragswerk zulässig ist. Für den organisierten Sport ist diese Hängepartie ein Problem, denn der DOSB erwartet Einnahmen in Höhe von 80 bis 100 Millionen Euro aus den Sportwetten.

Von Heinz Peter Kreuzer | 30.03.2013
    "Und die alte Monopolwette Oddset, da gab es am Ende noch einen Umsatz, deutlich unter 200 Millionen lag auf dem Weg in Richtung 100 Millionen, die hätte sich auch bald nicht mehr gelohnt."

    Nach den freiwilligen Steuerzahlungen der privaten Sportwetten-Anbieter im zweiten Halbjahr 2012 in Höhe von 80 Millionen Euro fühlt sich Vesper in seiner Prognose bestätigt. Der Umsatz auf dem Sportwetten-Markt werde auf fünf bis sechs Milliarden Euro geschätzt, die Steuereinnahmen auf mindestens eine viertel Million Euro. Ein Drittel davon fordert der organisierte Sport. Michael Burkert, Geschäftsführer der Saarland-Toto GmbH und Sprecher des Deutschen Lotto- und Totoblocks hält dem entgegen:
    "Ich glaube, dass der Sport sicherlich einen Fehler gemacht hat, in dem er sehr stark auf die Liberalisierung, Teilliberalisierung des Sportwetten-Marktes gesetzt hat. Und jetzt möglicherweise die Erfahrung macht, die man auch in Frankreich macht, dass die einzigen Nutznießer von dieser Liberalisierung einige Profisportvereine sein werden, und ansonsten die Einnahmen in die Länderhaushalte über die Konzessionsabgaben führen."

    Die Profiklubs profitieren in erster Linie von den Werbeeinahmen. Ob Fußball, Handball oder Basketball, überall sind die privaten Wettanbieter präsent. Insgesamt werden die Werbeausgaben der Wettanbieter auf eine Summe im mittleren dreistelligen Millionenbereich geschätzt. Dabei ist Werbung derzeit offiziell noch verboten, aber er herrscht ein Stillhalteabkommen. Wer eine Sportwetten-Lizenz beantragt hat, wird von den Ordnungsbehörden nicht belangt. Michael Burkert:
    " Ich habe nur den Eindruck, dass die Aufsichtsbehörden abwarten bis zum 1. Juli, dann werden wir in Deutschland maximal 20 Sportwetten-Konzessionen haben. Und natürlich werden dann diejenigen, die illegal in Stadien werben, auch sicherlich mit entsprechenden Rechtsmitteln konfrontiert werden."

    Dabei ist die rechtliche Situation noch nicht einmal endgültig geklärt. Denn Deutschland ist in Sachen Glücksspiel-Staatsvertrag noch geteilt. Zur Erinnerung: In Schleswig-Holstein war im März 2012 ein Glücksspielgesetz in Kraft getreten, am 1. Juli des vergangenen Jahres hatten die anderen 15 Bundesländer einen neuen Glücksspiel-Staatsvertrag verabschiedet. Nach dem Regierungswechsel in Schleswig-Holstein im August 2012 ist die neue rot-grüne Regierung dem Vertrag der 15 beigetreten. Aber die bis dahin an die Glücksspielunternehmen vergebenen Konzessionen bleiben bestehen. Was zu zweierlei Recht führt. Im Schleswig-Holsteinischen Glücksspielgesetz ist es erlaubt, dass die, die eine Lizenz haben, auch Kasinospiele anbieten dürfen und in anderen Glücksspielbereichen tätig sind. In den anderen Bundesländern ist dies ausgeschlossen. Hans-Jörn Arp, CDU-Fraktions-Geschäftsführer im schleswig-holsteinischen Landtag und einer der Initiatoren des Glücksspielgesetzes, ist überzeugt:

    "Eine Firma, die in Schleswig-Holstein eine Lizenz hat, darf hier Poker oder Kasinospiel anbieten, in anderen nicht. Daran sehen sie, dass es so, wie es jetzt ist, nicht funktionieren wird. Und deshalb glaube ich, dass der Vertrag der 15 noch in diesem Jahr überarbeitet werden muss. Weil er auch auf der anderen Seite das Problem hat, das wir in Hessen weit über 100 Anträge haben, und am Ende nur 20 eine Lizenz geben wollen. Das muss mit jemand erklären, wie das diskriminierungsfrei funktionieren soll."

    Trotzdem ist Burkert zuversichtlich. Denn der Bundesgerichtshof habe kürzlich in seiner Entscheidung ausgeführt, dass dieser Sonderweg aus Schleswig-Holstein wahrscheinlich vernachlässigbar sei.
    Der BGH har jedoch dem Europäischen Gerichtshof auch einige Fragen vorgelegt. Unter anderem die Beschränkung der Sportwetten-Lizenzen auf 20 im Glücksspiel-Staatsvertrag. Das war schon in der Vergangenheit von der Europäischen Kommission kritisiert worden. Das sei eine Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit. Hans-Jörn Arp:

    " Die Kommission hat ja ganz deutlich gesagt, derjenige, der als erstes keine Lizenz bekommt, also der die 21. verweigert bekommt, derjenige wird natürlich, logischerweise vor Gericht gehen. …Von daher sowohl die Kommission, die natürlich keine Vorschriften macht, aber der EuGH, der einschreiten wird, und andere werden deutlich sagen, dass das Ding schon gescheitert ist, bevor sie überhaupt die ersten Lizenzen herausgeben."