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Gratis-Girokonten
Wettbewerbszentrale geht gegen falsche Angebote vor

Wer für sein Girokonto Gebühren bezahlt, der ist selber schuld. Schließlich gibt es genug Angebote mit kostenlosen Girokonten. Doch in vielen Fällen ist Vorsicht geboten: Nicht immer sind die vermeintlichen Angebote auch wirklich kostenlos. Die Wettbewerbszentrale geht jetzt gegen solche Fälle vor.

Von Michael Braun | 10.01.2017
    Ein Bankkunde hebt in Hamburg mit seiner Girokarte Bargeld von einem Geldautomaten ab.
    Die Wettbewerbszentrale geht gehen vermeintlich kostenfreie Giro-Konten vor. (dpa-Bildfunk / Angelika Warmuth)
    Die Kosten steigen, werden auch weitergegeben, aber die Werbung mit der Kostenfreiheit bleibt. So hat es die Sparda-Bank in Nordrhein-Westfalen angelegt, aber die Bank kam damit nicht durch. Sie bot in der Werbung ein "kostenloses Konto" an, verlangte aber für die Girocard eine Jahresgebühr von zehn Euro. Das sei irreführend, hat das Landgericht Düsseldorf geurteilt. Die Wettbewerbszentrale in Bad Homburg, eine Selbsthilfeeinrichtung der Wirtschaft, hatte das Verfahren betrieben. Die Sparda-Bank ist auch mit ihrer Verteidigung nicht durchgekommen, die Girocard gehöre gar nicht zum herkömmlichen Funktionsumfang eines Girokontos. Kunden könnten sich ja während der Öffnungszeiten eine sogenannte Whitecard ausstellen lassen und damit Geld vom Konto abheben. Doch das, so Peter Breun-Goerke, der bei der Wettbewerbszentrale für Finanzmarkthemen zuständig, habe das Gericht nicht akzeptiert:
    "Nein, das ist kein Ersatz. Die Karte bekomme ich nur während der Schalterzeiten. Sie ist nur einmalig einsetzbar, und ich kann mit dieser Karte weder einen Kontoauszugsdrucker noch ein SB-Terminal bedienen. Das heißt also: Ich kann zum Beispiel keine Überweisungen eingeben, ich kann keinen Kontoauszugsdrucker bekommen. Ich kann eigentlich mein Konto nicht richtig nutzen."
    Kunden werden getäuscht
    Schon bei der mündlichen Verhandlung hatte das Gericht geäußert, dass der Verbraucher sich unter einem "kostenlosen Girokonto" eines vorstelle, bei dem man nicht für die Girokarte zahlen müsse.
    Die Werbestrategie der Sparda-Bank in Nordrhein-Westfalen ist kein Einzelfall. Ein anderes Kreditinstitut hatte mit einem kostenlosen Konto geworben und gleichwohl für die Ausführung von Daueraufträgen Preise berechnet, die in keinem Leistungsverzeichnis aufgeführt waren. Solche Versuche, den Kunden irrezuführen, seien kein Einzelfall, weiß Breun-Goerke:
    "Bankentgelte sind immer ein Thema. Wir haben eine ganze Menge Beschwerden in anderen Fällen zu Bankentgelten. Aber es ist eben eine Tendenz zu versuchen, in den Zeiten, wo die Banken ihre Refinanzierung sicherstellen müssen, eben Kosten auf den Kunden abzuwälzen. Solange ich das offen tue und sage: 'Ich kann das nicht mehr kostenlos anbieten'", ist dagegen gar nichts einzuwenden. Aber durch die Hintertür irgendwelche Kosten einzuführen und weiterhin zu behaupten, das sei alle kostenlos, das geht eben nicht."
    Frühe Aufklärung ist notwendig
    Die Stiftung Warentest verlangt, jedes Konto, das der grundlegenden Teilhabe am Wirtschaftsleben diene, auf dem also das Gehalt einlaufe und von dem die Miete abfließe, müsse einige Posten kostenfrei anbieten. Dazu gehöre, so Heike Nicodemus, Finanzexpertin der Stiftung:
    "Die Girocard, die man ja immer braucht, egal ob zum Einkaufen oder zum Bargeldabheben, darf auf keinen Fall was kosten. Und Überweisungen für Einzelposten wie Überweisungen, Lastschriften, Gutschriften, Daueraufträge etc. sollten sich eben auch gegen Null bewegen. Weil ja natürlich das schon dann erheblich metert, wenn dann ganz viele Bewegungen auf dem Konto im Monat so sind."
    So weit würde die Wettbewerbszentrale nicht gehen. Ehemals kostenlose Girokonten nun zu bepreisen, sei nicht per se wettbewerbswidrig. Abe die Kunden müssten schon offen und rechtzeitig aufgeklärt werden.