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Größte Bürgerklage der deutschen Geschichte
Verfassungsbeschwerde gegen CETA eingereicht

Es ist die größte Bürgerklage in der Geschichte des Bundesverfassungsgerichts: Stellvertretend für mehr als 125.000 Mitkläger hat die Initiative "Nein zu CETA" Beschwerde gegen das geplante Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada eingelegt. Das Bündnis hält CETA in mehreren Punkten für verfassungswidrig.

31.08.2016
    Beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe (Baden-Württemberg) werden von einer Menschenkette Kartons mit den Vollmachten zu einer Bürgerklage gegen das Freihandelsabkommen Ceta zum Gericht transportiert. Mehr als 125.000 Bürger haben sich der Klage angeschlossen.
    Etwa 200 Unterstützer reichten in einer Menschenkette Kartons bis vor das Gerichtsgebäude in Karlsruhe weiter. Dort wurden sie zu dem großen Schriftzug "125.000 gegen Ceta" gestapelt. (picture alliance / dpa / Uli Deck)
    Unter Jubel und Applaus wurden gut 70 Kartons mit Vollmachten vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe abgegeben. Sie waren am Dienstag in Erfurt in einen Lastwagen verladen und auf den Weg nach Karlsruhe gebracht worden.
    Organisatoren der Klage sind die Nichtregierungsorganisationen Campact, Foodwatch und "Mehr Demokratie". Die Klage ausgearbeitet hat der Kölner Völkerrechts-Professor Bernhard Kempen. "Wir kämpfen für unsere Demokratie", rief Foodwatch-Volkswirtin Lena Blanken. Das kurz vor der Unterzeichnung stehende Abkommen der EU mit Kanada müsse dringend verfassungsrechtlich überprüft werden.
    Schon die fünfte Verfassungsbeschwerde gegen Ceta
    In der unterschriftsreifen CETA-Vereinbarung sehen die Initiatoren einen Wegbereiter für das umstrittene EU-Freihandelsabkommen TTIP mit den USA, das aber noch nicht ausverhandelt ist. Die CETA-Vereinbarung verstößt nach ihrer Auffassung in mehreren Punkten gegen das Grundgesetz. So schränke sie das Recht der Bürger ein, über ihr eigenes politisches Schicksal zu bestimmen. Das Recht der EU und ihrer Mitgliedstaaten, eigenständig Gesetze und andere Regeln zu verabschieden, werde geschwächt. Das in Europa geltende Vorsorgeprinzip im Gesundheits-, aber auch dem Umwelt-, Verbraucher- und Lebensmittelschutz, werde nicht ausreichend abgesichert. Schließlich kritisieren die Gegner, dass nach dem Abschluss Vertragsteile nicht gekündigt werden könnten. Per Eilantrag wollen sie verhindern, dass CETA mit der für Ende Oktober geplanten Unterzeichnung für vorläufig anwendbar erklärt wird.
    Es ist bereits die fünfte Verfassungsbeschwerde gegen CETA. Erst am Samstag hatte eine 70 Jahre alte Musiklehrerin aus Nordrhein-Westfalen eine Bürgerklage mit mehr als 68.000 Vollmachten eingereicht. Für den Erfolg der Beschwerde spielt die Zahl der Kläger keine Rolle.
    (pg/am)