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Großes "V" auf gelbem Grund

Immer mehr Menschen in Deutschland verzichten freiwillig auf Fleisch. Ebenso steigt die Zahl der Veganer. Der Bundesrat hat sich am vergangenen Freitag für eine rechtliche Definition der Begriffe vegetarisch und vegan eingesetzt. Die Frage ist nun, ob tierfreie Lebensmittel gekennzeichnet werden sollen - und wenn wie.

Von Dieter Nürnberger | 24.09.2013
    Einen ernst zu nehmenden Markt für vegetarische und vegane Produkte gibt es längst in Deutschland. Laut Angaben des Vegetarierbundes, kurz Vebu, sind es hierzulande mindestens sieben Millionen Verbraucher, die fleischlos konsumieren wollen, darunter 700.000 Veganer. Doch finden diese oft nicht die gewünschten Informationen direkt auf den Produkten. Denn weder auf Bundes- noch auf europäischer Ebene gibt es derzeit eindeutige Kriterien für vegetarische und vegane Lebensmittel. Und so kann es passieren, dass in den Produktionsprozessen oder auch im Lebensmittel selbst tierische Bestandteile eine Rolle spielen. Till Strecker vom Vegetarierbund Deutschland spricht deshalb von vorhandenen Defiziten.

    "Beispiele dafür sind Aromen -das sind oft zusammengesetzte Zutaten. Da steht dann einfach nur Aroma drauf. Es gibt beispielsweise einen Hersteller von Kartoffelchips, der verwendet Wildextrakte, also Fleisch, in seinen Aromen. Es gibt auch Produktionshilfsstoffe, beispielsweise Gelatine. Die wird eingesetzt zur Klärung von Saft, Wein oder Sekt. Das muss derzeit nicht explizit auf der Zutatenliste draufstehen."

    Dass sich der Bundesrat am vergangenen Freitag in einem Entschließungsantrag für eine bessere Kennzeichnung starkmachte, wird vom Vegetarierbund einhellig begrüßt. Und auch der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde, der BLL - das ist der Spitzenverband der deutschen Lebensmittelwirtschaft - schließt sich dem an. Man will vor allem mehr Klarheit, auch für die Hersteller, sagt BLL-Geschäftsführer Peter Loosen:

    "Hier geht es vor allem darum, für alle Anbieter dieselben Vorgaben zu machen. Damit für Verbraucher die Sicherheit besteht, dass überall dort, wo ein 'V' draufsteht, wie auch immer das Zeichen später einmal aussehen wird, dieselben Kriterien angewendet werden."

    Handlungsbedarf besteht ohnehin, seitdem in Europa die Lebensmittelinformationsverordnung gilt. Doch hapert es an der Umsetzung. Die Bundesratsinitiative will nun den Beteiligten Beine machen, damit schneller ein Ergebnis vorliegt. Neben einer eindeutigen Definition vegetarischer und veganer Lebensmittel geht es hier vor allem auch um ein einheitliches Verbraucher-Label zur Orientierung beim Einkauf. Der Vegetarierbund will künftig eine verpflichtende Kennzeichnung für alle Lebensmittel. Till Strecker:

    "Es wird nicht so sein, dass jeder Hersteller seine Produkte als vegetarisch oder vegan labeln wird. Deshalb fordern wir eine verpflichtende Kennzeichnung: Damit gleich beim ersten Blick auf jedes Produkt klar ist, ist dieses nun vegetarisch, vegan oder nicht nicht?"
    Doch gerade in dieser Frage herrscht derzeit zumindest kein Konsens, denn für den Spitzenverband der Lebensmittelwirtschaft würde auch eine freiwillige Kennzeichnung ausreichend sein. So wie bisher schon bei den vorhandenen Labels für Vegetarier und Veganer, die ein großes "V" auf gelbem Grund zeigen. BLL-Geschäftsführer Peter Loosen:

    "Ich persönlich glaube, dass wir zumindest in einem ersten Schritt über freiwillige Angaben reden sollten. Eine Verpflichtung könnte vielleicht ein zweiter Schritt sein. Vorgesehen ist erst einmal, dass dies eine freiwillige Angabe bleibt. Hersteller müssen somit ihre Lebensmittel nicht kennzeichnen, dürfen es aber. Das sollte man so angehen und schauen, ob dies als Vorgabe für die Kennzeichnung nicht ausreicht."
    Wichtig für beide Verbände: Sie wollen eine schnelle Lösung, damit Verbraucher vegetarische und vegane Produkte künftig besser erkennen können. Sie blicken beispielsweise auch nach Großbritannien, wo es eine recht einfache Definition gibt: Hier darf sich nur vegetarisch nennen, was nicht aus oder mithilfe von Erzeugnissen hergestellt wurde, die aus verendeten, geschlachteten oder aufgrund ihres Verzehrs zu Tode gekommenen Tieren stammen. Diese einfache Definition wird seit Jahren von der britischen Lebensmittelsicherheitsbehörde verwendet. Sie habe ihre Praxistauglichkeit bewiesen, sagen beide Verbände.