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Grundschulempfehlungen in Baden-Württemberg
"Es geht hier nicht um die Bevormundung der Eltern"

Eltern in Baden-Württemberg müssen beim Wechsel ihres Kindes auf eine weiterführende Schule die Grundschulempfehlung vorlegen. Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU) hält die Entscheidung für richtig. Es gehe dabei um das Wohl des Kindes und nicht um eine Stigmatisierung, sagte sie im Dlf.

Susanne Eisenmann im Gespräch mit Markus Dichmann | 17.02.2018
    Baden-Württembergs Kultusministerin Susanne Eisenmann spricht und gestikuliert.
    Es gehe nicht darum, Kinder mit der Grundschulempfehlung zu stigmatisieren, sagte Baden-Württembergs Kultusministerin Susanne Eisenmann im Dlf (picture alliance / dpa / Franziska Kraufmann)
    Markus Dichmann: Die Reaktionen aus Baden-Württemberg, zusammengefasst von Diana Hörger, und die spiegeln wir nun hier in "Campus & Karriere" an diejenige, die die Veränderung in Baden-Württemberg zu verantworten hat, nämlich an Schulministerin und Kultusministerin Susanne Eisenmann. Frau Eisenmann, die Schulempfehlung ist nun zu Schuljahresbeginn verpflichtend den weiterführenden Schulen vorzulegen, wie begründen Sie diese Entscheidung?
    Susanne Eisenmann: Ja, das ist richtig, wir haben die Grundschulempfehlung, die bisher in Baden-Württemberg nicht vorgelegt werden musste, dahingehend verändert, dass es eine Vorlagepflicht gibt. Der Hintergrund ist der, dass wir wollen, dass zum einen die weiterführende Schule weiß, mit welcher Empfehlung aus der Grundschule das Kind kommt, und zum anderen darauf aufbauend dann auch Eltern berät, sollte die Schulentscheidung eben nicht mit der Grundschulentscheidung übereinstimmen. Das heißt, wir bauen erstens auf Wissen der weiterführenden Schule und zum Zweiten auf Information und Beratung der Eltern.
    Dichmann: Was hat die weiterführende Schule davon, wenn sie weiß, welche Empfehlung das Kind in der Grundschule erhalten hat?
    Eisenmann: Na gut, sie hat eine sehr konkrete und transparente Darstellung dessen, wie sich ihre Schülerschaft zusammensetzt. Wir setzen aber neben dieser Tatsache schon auch ganz gezielt darauf, dass wir hoffen, dass die Beratung der Rektoren dann für die Eltern, falls die Entscheidung eben anders ausfällt, wie die Grundschule es empfiehlt, dann schon auch Wirkung zeigt. Das ist schon ein Aspekt, den man nicht unterschätzen darf.
    "Für die Argumentation habe ich nicht so arg viel Verständnis"
    Dichmann: Die Elternbeiräte in Baden-Württemberg sind aber gar nicht so glücklich mit dieser Neuerung, Frau Eisenmann, es heißt, da würde unnötig Druck ausgeübt auf Eltern wie auch Schüler, die dann eben doch eine Schulform besuchen, die nicht der Empfehlung entspricht, und das könnte ja je nach Situation auch mal nötig sein, weil Wohnort, Freundeskreis vielleicht auch der Kinder wichtiger sind als das Leistungsniveau.
    Eisenmann: Ja, für die Argumentation habe ich nicht so arg viel Verständnis, und zwar aus dem einfachen Grund: Uns geht es darum, und zwar im Sinne des Wohls des Kindes, eine möglichst optimale Beschulung zu bekommen. Wir wissen, dass in Klasse fünf es durchaus auch wichtig ist, dass das Kind zu diesem Zeitpunkt eben in der richtigen weiterführenden Schule ist. Das heißt ja nicht, dass es nachher die Schulart nicht wechseln kann, aber wenn ich Beispiele höre, die es in Baden-Württemberg gibt, dass es beispielsweise eine Empfehlung des Kindes gab für die Förderschule, für die sonderpädagogische Fördereinrichtung, und die Eltern trotzdem ein Gymnasium wählen, dann muss ich sagen, es geht hier nicht um Bevormundung der Eltern, sondern es geht schon darum, das Wohl des Kindes ein Stück weit stärker in den Mittelpunkt zu rücken.
    Und ein Kind, das in der Schule beschult ist, wo es das Leistungsniveau zu dem Moment nicht hat, ist nicht zum Wohle des Kindes, sondern das ist eine frustrierende Erfahrung, die wir eigentlich Kindern und auch Eltern ersparen wollen.
    Dichmann: Aber wenn Sie von Kindeswohl sprechen, die Sorge ist doch vielleicht berechtigt, dass sich Kinder dann auch stigmatisiert fühlen, wenn ihnen klar ist, na ja, eigentlich gehöre ich auf eine andere Schule, und das wissen ja jetzt auch alle, also mein Klassenlehrer und eben auch meine Eltern. Das ist eine Sorge, die uns auch Daniela Brümele aus Baden-Württemberg verraten hat:
    Daniela Brümele: Ich erlebe gerade in meinem Umfeld, dass durch die aktuell bindende Empfehlung Eltern ihre Kinder unbewusst unter Druck setzen und auch sich rechtfertigen für die schlechten Noten, also unter zwei, sagen, ja, es muss vielleicht auf die Realschule. Das bekommen Kinder mit, und was ist das für eine Botschaft an ein Kind?
    Dichmann: Können Sie diese Argumentation nachvollziehen, Frau Eisenmann?
    Eisenmann: Nein, weil ich finde, die Botschaft an das Kind, dass es beispielsweise in Klasse sechs oder sieben vom Gymnasium weg wechseln muss, weil es das Leistungsniveau einfach nicht bringt, eine viel größere Stigmatisierung ist. Deshalb glaube ich, dass es viel wichtiger ist zu sehen, dass das Kind in Klasse fünf zu dem Zeitpunkt richtig beschult ist. Und ich finde es überhaupt nicht schlimm, wenn ein Kind eine Haupt- und Werkrealschule besucht, eine Realschule, eine Gemeinschaftsschule oder eben ein Gymnasium. Stigmatisierung entsteht dann, wenn Eltern der Meinung sind, dass ausschließlich ein Gymnasium die richtige Beschulung fürs Kind ist, und das ist schon ein Stück weit ein Problem.
    Und deshalb glaube ich, dass die Stigmatisierung und die Entscheidung fürs Kind, eine Schule nachher wechseln müssen, weil es die Leistung nicht bringen kann, viel, viel schlimmer ist.
    Dichmann: Eine andere Studie des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung zeigt dann auf der anderen Seite, wenn wir jetzt noch mal über die Lehrer und deren Empfehlung sprechen, dass Lehrer Kindern aus sozial schwächeren Haushalten bei gleicher Leistung häufig auch schlechtere Noten geben. Das zeigt ja auch, dass Lehrer nicht immer unbedingt objektiv stringent sind bei ihrer Beurteilung.
    Eisenmann: Zunächst mal muss ich sagen, dass das Grundmisstrauen, das bei Grundschullehrerinnen und Grundschullehrern immer mitschwingt, dafür habe ich überhaupt kein Verständnis. Ich wüsste nicht, warum ein Lehrer ein Kind negativer bewerten sollte, als es tatsächlich der Fall ist.
    "Die Eltern entscheiden nachher trotzdem selbst"
    Dichmann: Es gibt ja Forschungen und Untersuchungen, die das zeigen.
    Eisenmann: Das ist der eine Grundsatz, und deshalb ist es ja bei uns in Baden-Württemberg auch so, dass die Eltern trotzdem nach wie vor entscheiden. Es gibt ja keine verpflichtende Grundschulempfehlung wie beispielsweise in Bayern, sondern in Baden-Württemberg gibt es eine Vorlagepflicht, eine Beratungspflicht für Eltern, zum Wohle des Kindes. Die Eltern entscheiden nachher trotzdem selbst. Aber ich würde das, was vier Jahre Grundschule mit sich gebracht hat an Einschätzung fürs Kind, sehr hoch einschätzen, und bei Eltern ist oft auch der Wunsch Vater des Gedankens, ob das immer eine zwingend realistische Einschätzung ist, was das Kind kann oder nicht kann, und welche Wertigkeit man diesem auch zuweist. Deshalb glaube ich, dass die Beratung wichtig ist, aber bei uns in Baden-Württemberg entscheiden ja künftig auch letztendlich die Eltern, welchen Weg sie nachher einschlagen wollen.
    Dichmann: Da Sie das gerade ansprechen und auch die verbindliche Schulempfehlung angesprochen haben, wie Sie in Bayern gepflegt wird, da spielt Ihre Kollegin Yvonne Gebauer in Nordrhein-Westfalen auch mit dem Gedanken, zu diesem Modell zurückzukehren. Das, höre ich bei Ihnen raus, ist für Baden-Württemberg ausgeschlossen.
    Eisenmann: Also wir haben, jetzt beginnend mit dem kommenden Schuljahr ab September 2018, die Vorlagepflicht.
    Dichmann: Und eine verpflichtende Schulempfehlung wird es nicht geben.
    Eisenmann: Das ist der Weg, den wir jetzt gehen, und weitere Änderungen sind zum momentanen Zeitpunkt nicht vorgesehen.
    "Weiterentwicklungen sind immer begrüßenswert"
    Dichmann: Kommen wir dann vielleicht noch auf einen dritten Weg zu sprechen: Nach einer Untersuchung in Nordrhein-Westfalen konnte man nämlich feststellen, dass deutlich passgenauere Schulempfehlungen zustande kommen, wenn man nach der vierten Klasse einen von der Schule unabhängigen Lese- und Mathekompetenztest durchführen würde. Und da zeigt sich tatsächlich, bei einem erheblichen Teil der untersuchten Schüler kommt eine ganz andere Schulempfehlung heraus als die, die von der Grundschule ausgesprochen wurde. Was halten Sie von dieser Idee?
    Eisenmann: Weiterentwicklungen sind immer begrüßenswert. Wenn sich das bewährt hat, dann ist es ja gut, dann frage ich mich, warum Nordrhein-Westfalen, was Sie ja gerade selber angesprochen haben, wieder sich überlegt, eine verpflichtende Grundschulempfehlung einzuführen, wenn es andere Modelle gibt. Wir setzen jetzt auf die Erfahrung der Grundschule und auf eine Beratung der Eltern, aber wir beobachten natürlich sehr genau, ob die Zahl der Schulwechsler weiter so zunimmt in den Klassen sechs, sieben, acht, weg von Gymnasien, weg von Realschulen auf andere Schularten. Wenn dieser Trend zunimmt, werden wir uns auch in einigen Jahren in Baden-Württemberg sicher überlegen müssen, wie wir zum Wohle des Kindes eine passgenauere Beschulung hinbekommen. Und da sind wir natürlich offen für verschiedene Methoden.
    Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Der Deutschlandfunk macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.