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Härtere Strafen

Zwei brutale Schlägereien Jugendlicher in U-Bahnen in München und Frankfurt am Main an diesem Wochenende haben den Befürwortern eines härterer Jugendsttrafrechts Wasser auf die Mühlen getragen. Da lohnt ein Blick über die Grenze, zum Beispiel nach Frankreich, wo nicht zuletzt aufgrund der Jugendgewalt in den Vorstädten das Jugendstrafrecht seit 2002 gleich fünfmal reformiert wurde. Margit Hillmann berichtet.

07.01.2008
    Julie Deschamps ist Anfang 30. Seit gut zehn Jahren arbeitet sie als Sozialarbeiterin für die französische Justiz. Sie kümmert sich - in Zusammenarbeit mit Jugendrichtern - um sozial auffällige und straffällig gewordene Minderjährige: Probleme in Familie und Schule lösen helfen, die oft orientierungslosen jungen Straftäter stabilisieren und mit ihnen konkrete Zukunftsprojekte erarbeiten. Doch diese Art der Prävention von Jugendkriminalität sei immer weniger gefragt, beklagt sich die Sozialarbeiterin. Die kontinuierliche Verschärfung des französischen Jugendstrafrechts - fünf Reformen in fünf Jahren - habe tiefe Spuren hinterlassen.

    "Vor der Verschärfung des Jugendstrafrechts, wenn zum Beispiel ein junger Straftäter mit 12 Jahren einen Diebstahl in Verbindung mit Gewalt begangen hatte, haben die Jugendrichter uns in die Familie des Jugendlichen geschickt, um herauszufinden, was dort nicht stimmt. - Es hätte für den 12 Jährigen keine Strafe gegeben. Der Jugendrichter hätte erzieherische Maßnahmen zum Schutz des Kindes angeordnet. Heute stehen dagegen Tat und Strafe im Mittelpunkt der Justiz, - Alter, Lebensumstände und die Zukunft des Kindes werden immer weniger berücksichtigt. "
    Bis 2002 galt in der französischen Justiz für Minderjährige noch der Grundsatz: soziale Betreuung geht vor Strafe, Prävention vor Gefängnis; Minderjährige waren in keinem Fall erwachsenen Straftätern gleichzusetzen. Heute ist alles anders. Frankreichs Regierungspolitiker - allen voran Staatspräsident Nicolas Sarkozy - brüsten sich, der "laxen" Justiz den Garaus gemacht zu haben. Tatsächlich sind heute in Frankreich Kinder ab 10 Jahre strafmündig, ab 13 Jahre können sie von der Justiz zu Gefängnisstrafen verurteilt werden. Und seit Mitte August vergangenen Jahres gilt für minderjährige Wiederholungstäter ab 16 Jahre, die zum dritten Mal straffällig geworden sind, das Erwachsenenstrafrecht mit den ebenfalls neu eingeführten "peines planchers" - automatischen Gefängnismindeststrafen für Wiederholungstäter. Gekrönt wird das Ganze von den "comparutions immédiates": Von der Polizei auf frischer Tat ertappte Straftäter werden innerhalb weniger Stunden vor Gericht gestellt und verurteilt. Eine Methode, die gerade erst wieder von französischen Rechtsanwälten heftig kritisiert wurde, deren Mandanten nach den Jugendaufständen in Villiers-le-Bel bei Paris im Schnellverfahren zu unverhältnismäßig strengen Haftstrafen verurteilt wurden: Darunter ein 18 jähriger ohne Vorstrafen, der eine Tüte Bonbons eingesteckt hatte, die auf dem Bürgersteig vor einem geplünderten Laden lag. Das Gericht bestrafte den Jugendlichen mit drei Monaten Haft. Eine skandalöse Rechtsprechung, kommentiert Helène Franco, die bis vor kurzem Richterin am Jugendgericht im Pariser Vorort Bobigny war und inzwischen Vorsitzende der französischen Richtergewerkschaft "Syndicat de la Magistrature" ist:

    "Wir haben in den vergangenen Jahren eine Verschärfung der Jugendrechtsprechung erlebt, die mit der Berufsethik eines Jugendrichters in vielerlei Hinsicht unvereinbar ist und auch in wichtigen Punkten gegen Grundsätze der UNO-Kinderrechtskonvention verstößt. Das im August verabschiedete Gesetz der Haftmindeststrafen für minderjährige Wiederholungstäter hat sogar die Unicef auf den Plan gerufen, die sich nur äußert selten in nationale Debatten einmischt. In einem Kommunique hat die UNO-Organisation das Gesetz als sehr gefährlich bezeichnet. "

    Richter, Anwälte, Kinderpsychiater, Kinderschutzvereine und Menschenrechtsorganisationen kritisieren mehrheitlich die Verschärfungen des französischen Jugendstrafrechts. Sie verstoße nicht nur gegen wichtige Prinzipien einer aufgeklärten Gesellschaft, die sich durch eine ausgewogene und humane Justiz auszeichne. - Die repressiven Reformen seien außerdem kontraproduktiv. Jugendrichterin Franco:

    "Studienergebnisse in anderen Ländern, wie etwa den USA oder Großbritannien, zeigen deutlich, dass härtere Jugendstrafen keinerlei Abschreckungseffekt haben. Mit einer Verschärfung des Jugendstrafrechts füllen sich die Gefängnisse, - die Kriminalitätsrate Jugendlicher wird damit nicht gesenkt. "

    Dass die Null-Toleranz-Politik für minderjährige Straftäter in der französischen Bevölkerung insgesamt eher Zustimmung findet, läge vor allem am Talent des französischen Staatpräsidenten, meint die Richterin. Der verfüge über ein großes Geschick, populistische Scheinlösungen als gerechte Politik zu verkaufen. Jedoch hätten auch die französischen Medien mit einer übertriebenen und sehr emotionalen Berichterstattung das Thema Jugendkriminalität aufgebläht und die Angst geschürt.