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Haftungsobergrenze, aber dennoch Haftungsunion

Der Bund der Steuerzahler begrüßt das Urteil aus Karlsruhe. Zumindest werde nun aus dem ESM keine unbegrenzte "Bad Bank" für kriselnde Eurostaaten. Doch wie wasserdicht ist die Haftungsgrenze von 190 Milliarden Euro, auf die die Verfassungsrichter nun bestehen?

Von Andreas Baum | 12.09.2012
    Für die Bundesregierung bestätigt das Urteil von Karlsruhe die eigene Politik: Insbesondere die Auflage, die Höhe der Haftung im Rettungsschirm ESM auf 190 Milliarden Euro zu begrenzen, sei lange vor der Klage die Auffassung der Bundesregierung gewesen. Jetzt geht es laut Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble nur noch darum, völkerrechtlich sicherzustellen, dass die Haftungsgrenzen auch fix sind: Eine reine Formsache, so sieht es auch Steffen Seibert, der Sprecher der Bundesregierung.

    "Wenn das Gericht die Ratifikation des ESM daran knüpft, das völkerrechtlich sichergestellt wird, dass die Haftungsobergrenze 190 Milliarden Euro Nicht ohne Zustimmung des deutschen Vertreters überschritten wird, dann entspricht auch das exakt der Auffassung der Bundesregierung und das wird auch entsprechend umgesetzt werden, übers weitere Verfahren stimmen wir uns jetzt in der Regierung zeitnah ab."

    Über die Wichtigkeit der Haftungsgrenzen sind sich plötzlich alle einig, Regierung wie Opposition, selbst die Linkspartei geht milde mit der Kanzlerin um, der ESM soll endlich anfangen zu arbeiten. Wer aber glaubt, dass die mit der Euro-Rettung verbundenen finanziellen Risiken für Deutschland nun ein für alle Mal gebändigt sind, könnte sich irren – denn unter Umständen wird das Einstehen für die Staatsschulden anderer doch noch teuer, so sieht es Jörg Krämer, Chefvolkswirt der Commerzbank, denn wenn der Bundestag zustimmt, kann die Haftung höher sein.

    "Ich nenne das Haftungsunion. Die Kernländer, also Deutschland, Niederlande usw. übernehmen teilweise damit Verbindlichkeiten von Krisenländern, die sich an den Rettungsfonds ESM gewandt haben, aber wichtiger noch, als der ESM ist die europäische Zentralbank. Die wird jetzt vermutlich bald im großen Stil Staatsanleihen kaufen und viel mehr zu einer Vergemeinschaftung der Schulden beitragen als der ESM. Und zudem steht die EZB in ihrem Handeln nicht unter der Kontrolle des Parlaments."

    Das sieht auch der CDU-Politiker Wolfgang Bosbach so: die Risiken sind enorm, wenn die Europäische Zentralbank in unbegrenzter Höhe Staatsanleihen aufkauft, mag die Schuldenunion beim ESM jetzt auch abgewendet sein, stehen bei der EZB die Tore weit offen. Der Bundesregierung ist das Thema hörbar unangenehm, Finanzminister Schäubles Sprecher Martin Kotthaus zieht sich der Einfachheit halber auf die Position zurück, dass beide Baustellen nichts miteinander zu tun haben.

    "Das ist das berühmte Spiel mit den Äpfeln und den Birnen, vielleicht in dem Fall noch die Pflaumen, die man nicht in einen Korb werfen sollte."

    Und die FDP vertraut darauf, dass die Vorgaben des Gerichts auch umgesetzt werden – auch, dass es gelingt, die Geheimhaltungspflicht des ESM-Rates aufzuheben – ein Gremium, das eigentlich unabhängig ist. Der FDP-Euro-Kritiker Frank Schäffler jubelt, dem ESM seien die Zähne gezogen – und der liberale Finanzexperte Hermann Otto Solms glaubt, dass es nun nicht zu Haftungsvermischungen kommt.

    "Jeder muss für sein Handeln haften. Das gilt im Zivilrecht. Genauso muss es für Staaten gelten. Und es darf nicht so sein, dass die Haftung auf andere übertragen werden kann, um sich dann aus der Verantwortung herauszustehlen."

    Ganz im Gegenteil: Wäre der ESM verhindert worden, wäre die Gefahr gewachsen, dass die EZB auf Dauer Anleihen aufkauft; das ist die Haltung der FDP.