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Handball-Weltmeister verliert Immobilien-Prozess

Vor drei Jahren wurde bekannt, dass zahlreiche Handballprofis sich einem zweifelhaften Berater anvertraut und durch diesen zahlreiche Immobilienkäufe getätigt hatten. Der Berater ist inzwischen insolvent. Nun wurde durch einen Prozess öffentlich, dass auch Ex-Nationalmannschaftskapitän Florian Kehrmann in Millionenhöhe Immobilien erworben hatte.

Von Erik Eggers | 04.03.2013
    Unter dem treffenden Titel "Gier und Scham" publizierte vor knapp drei Jahren das Nachrichtenmagazin SPIEGEL einen Bericht über zweifelhafte Immobiliengeschäfte diverser Handballprofis. Exemplarisch für die über 25 betroffene Profis aus etwa zehn Klubs stand damals der Fall des Isländers Logi Geirsson. Der Ex-Profi des TBV Lemgo hatte rund 20 Objekte für ca. 2,4 Millionen Euro erworben und sich damit schwer verhoben.

    Nun ist der Fall eines deutschen Weltmeisters von 2007 öffentlich. Vor dem Oberlandesgericht Hamm verlor im Januar der Lemgoer Florian Kehrmann ein Berufungsverfahren gegen die Sparkasse Paderborn. Aus diesem OLG-Urteil geht hervor, dass der Ex-Kapitän der Nationalmannschaft seit dem Jahr 2006 insgesamt 30 Objekte zu Steuersparzwecken gekauft hat. Das Finanzierungsvolumen betrug insgesamt 2,8 Millionen Euro.

    Keines der Objekte habe Kehrmann vor dem Kauf besichtigt, heißt es im Urteil. Der heute 35 Jahre alte TBV-Profi hatte sich einem Immobilienberater anvertraut und diesem eine umfassende Vollmacht zum Kauf von Immobilien über zwölf Millionen Euro unterschrieben. Dieser Immobilienberater ist laut Urteil inzwischen privatinsolvent, das Insolvenzverfahren über die Firma des Beraters wurde mangels Masse abgelehnt.

    Der Anwalt Kehrmanns hatte den Darlehnsvertrag für zwei bei der Sparkasse Paderborn finanzierten Objekte angefochten und dem Kreditinstitut vorgeworfen, den Handballprofi im Verbund mit dem Immobilienberater bewusst benachteiligt zu haben. Das Landgericht Paderborn war diesem Vortrag im Urteil vom November 2011 jedoch nicht gefolgt und wurde nun vom OLG bestätigt. Kehrmann wollte auf Anfrage des Deutschlandfunks das Urteil nicht kommentieren.