Freitag, 19. April 2024

Archiv

Hass im Netz
Das ungeliebte Gesetz

Facebook, Twitter & Co. müssen sich seit Anfang Januar an das Netzwerkdurchsetzungsgesetz halten. Sie sind verpflichtet, eindeutig strafbare Inhalte innerhalb von 24 Stunden zu entfernen. Kritiker befürchten aber nach wie vor, dass die sozialen Netzwerke zu viel löschen und so die Meinungsfreiheit gefährden.

Gudula Geuther im Gespräch mit Antje Allroggen | 02.01.2018
    Eine Computertaste mit der Aufschrift "hass" und dem Schatten eines Paragraphen-Zeichens darüber
    Strafbare Hass-Botschaften sollen ab sofort schneller gelöscht werden (imago / Christian Ohde)
    Für Online-Netzwerke mit mehr als zwei Millionen deutschen Nutzern gelten ab sofort strengere Regeln. Weil das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) am 01. Januar voll in Kraft getreten ist, müssen Unternehmen wie Facebook, Google oder Twitter strafbare Hasskommentare schneller aus dem Netz nehmen.
    Dem Gesetz entsprechend müssen "offensichtlich rechtswidrige" Inhalte innerhalb von 24 Stunden gelöscht werden. Andernfall drohen Strafen von bis zu 50 Millionen Euro. Kritiker befürchten deshalb, dass die Anbieter zur eigenen Absicherung lieber zu viel löschen und damit die Meinungsfreiheit im Internet einschränken.
    "Das Problem ist allerdings wesentlich entschärft, seitdem klar ist, dass es Bußgelder nicht wegen einzelner Entscheidungen gibt, sondern erst dann, wenn das Beschwerdesystem versagt", sagte dazu die rechtspolitische Korrespondentin im Deutschlandfunk-Hauptstadtstudio, Gudula Geuther, bei @mediasres.
    Kompliziertes Online-Formular
    Damit User selbst mutmaßlich rechtswidrige Inhalte melden können, haben unter anderem Facebook und Twitter entsprechende Funktionen bereitgestellt. Allerdings müssen die Nutzer dafür auswählen, um welchen möglichen Tatbestand es geht.
    Dafür stehen über 20 Paragraphen zur Auswahl. "Dass man ungefähr schon sagen muss, warum ich etwas für rechtswidrig halte, sehe ich einerseits ein. Es ist aber andererseits schwierig. Facebook schreibt auch gleich dazu, es könnte sinnvoll sein, einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen. Das ist nicht ganz ohne", sagte Geuther.