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Hauptgutachten von Monopolkommission
Wie es um die Unternehmens-Konzentration steht

Die Monopolkommission hat das 21. Gutachten vorgelegt. Darin nimmt sie die Konzentration der Unternehmen in den Blick und berät die Bundesregierung. Dieses Mal nimmt unter anderem die Zentralvermarktung der Fußballrechte in die Kritik.

Von Volker Finthammer | 20.09.2016
    Neuer Vorsitzender der Monopolkommission, Achim Wambach
    Vorsitzender der Monopolkommission, Achim Wambach (Uwe Anspach/dpa )
    Auch das 21. Gutachten der Monopolkommission ist auf den ersten Blick ein bunter Gemischtwarenladen. Ist es doch die Aufgabe dieses unabhängigen Expertengremiums, alle zwei Jahre die Entwicklung des Wettbewerbs in allen Bereichen der Wirtschaft zu untersuchen und Monopolbildungstendenzen entgegen zu treten, oder angesichts neuer Entwicklungen für die Auflösung bisheriger Strukturen zu werben.
    Sharing Economy
    Letzteres tut die Kommission in ihrem jüngsten Bericht etwa mit Blick auf die neuen Fahrdienste der Sharing Economy, die ihren Service über digitale Plattformen anbieten. Der Fahrdienst Uber ist wohl der bekannteste und umstrittenste davon, weil er in langjährig bestehende Strukturen, wie etwa das Taxigewerbe eingreift. Die Kommission begrüßt diese Entwicklung, sieht zugleich aber Regulierungsbedarf, damit die neuen Konkurrenten zumindest zu gleichwertigen Bedingungen auf den Markt tätig sind. Dazu gehören Mindestanforderungen für Fahrer und Fahrzeuge sowie ein ausreichender Versicherungsschutz. Dann jedoch sollte den neuen Wettbewerbern nichts mehr im Wege stehen:
    "Konzessionsbeschränkungen und behördliche Festsetzungen machen da weniger Sinn. Eventuell ein Höchsttarif, aber kein festgesetzter Tarif wenn man Sorge hat für die Mobilität. Und Ortskundeprüfungen sind in Zeiten von Navigationsgeräten auch nicht mehr notwendig, um da in dem Bereich tätig zu sein."
    So Professor Achim Wambach, der Vorsitzende der Monopolkommission. Der Dauerstreit um die private Vermittlung von Kurzzeit und Ferienwohnungen sollte nach Auffassung der Kommission mit Bagatellgrenzen gelöst werden, also Obergrenzen für die möglichen Übernachtungen pro Jahr.
    "Auch mit dem Unterscheid was ist private und was ist gewerblich - erst ab dieser Grenze ist man gewerblich und hat eine Gewerbeanmeldung zur Vermietung vorzulegen. Vorher ist es privat vermietet und muss natürlich versteuert werden."
    Außerdem sollte man auch da die neuen Technologien stärker nutzen, in dem etwa die Vermittlerportale wie etwa Airbnb in die Durchsetzung der steuerlichen Vorschriften etwa einer lokalen Vermietungsteuer einbezogen werden. Das würde die Erfassung deutlich erleichtern.
    Zentralvermarktung der Fußballrechte
    In die Kritik nimmt die Monopolkommission auch die Zentralvermarktung der Fußballrechte. Unklar sei vor allem, ob die relevanten Rechte allein bei den Vereinen liegen und diese ihre Spiele alternativ zur Zentralvermarktung auch einzeln vermarkten könnten. Da sollte eine weitere gesetzliche Klarstellung erfolgen, sagte Wambach:
    "Das ist der eine Schritt, dass der Markt sauber analysiert wird. Der zweite Schritt ist, dass das auf europäischer Ebene gemacht wird. Wir sehen dieses Rennen auf europäische Ebene, dass eigentlich jeder Stolz ist über die Mehreinnahmen, die er hat, das ist genau das umgekehrte Denken, das man aus einer Wettbewerbssicht hat. Der Monopolist steigert natürlich seine Einnahmen, aber ist es wirklich das Ziel, dass die Einnahmen maximiert werden in diesem Bereich."
    Weitere Liberalisierungsbedarf sieht die Kommission auch bei der Flughafenregulierung. Da würden die Bundesländer eine ungünstige Doppelrolle als Eigentümer und Aufsichtsbehörde der Flughäfen einnehmen. Da solle die wirtschaftliche Kontrolle einer unabhängigen und zentralen Behörde übertragen werden. Außerdem sei durch ein neues System der Slot-Vergabe auf den Flughäfen mehr Wettbewerb möglich. Die Zuteilung sollte sich künftig nicht mehr allein an den alten rechten der Fluggesellschaft orientieren, sondern zu einem gewissen Teil über Auktionsplattformen gehandelt werden, um neuen Gesellschaften einen leichteren Zugang zu den heiß begehrten Start und Landeplätze zu ermöglichen.