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Henke: Mangel an Spenderorganen lässt sich nicht allein gesetzlich regeln

Das heute vom Bundestag verabschiedete Transplantationsgesetz entlaste die Hinterbliebenen, sagt Rudolf Henke, Vorsitzender der Ärztevereinigung Marburger Bund. Die Hoffnung auf mehr Organspenden durch die Gesetzesreform teilt er indes nicht: Nötig sei weiterhin eine breite Debatte über den Stellenwert der Nächstenliebe.

Rudolf Henke im Gespräch mit Peter Kapern | 25.05.2012
    Peter Kapern: 12.000 Menschen in Deutschland warten darauf, dass sie ein Spendeorgan erhalten. Drei von ihnen sterben jeden Tag, weil eben diese Spendeorgane Mangelware sind. Das will die Bundesregierung ändern, und zwar dadurch, dass sie alle Deutschen regelmäßig unter Druck setzt, sich doch als Organspender zur Verfügung zu stellen, was bislang viel zu wenige Menschen tun. Der Bundestag hat heute deshalb das neue Transplantationsgesetz verabschiedet.
    Bei uns am Telefon ist nun Rudolf Henke, der erste Vorsitzende des Marburger Bundes, also der Vereinigung der Krankenhausärzte. Guten Tag, Herr Henke.

    Rudolf Henke: Guten Tag, Herr Kapern.

    Kapern: Herr Henke, behebt das Transplantationsgesetz den Mangel an Spendeorganen?

    Henke: Das wird man sehen müssen. Es ist ja nicht vorhersehbar, wie sich jetzt das Verhalten der Menschen verändert. Ich glaube, das Wichtigste, was erreicht wird, ist zunächst mal, dass es viel mehr Information im Leben gibt, darüber, dass diese Entscheidung beim Eintritt des Todes notwendig wird, und wenn ich die Entscheidung selbst zu meinen Lebzeiten treffe, dann bürde ich sie nicht den Angehörigen auf. Das finde ich einen ganz wichtigen Punkt, weil wir natürlich aus den Gesprächen mit Angehörigen und auch aus später dann noch mal einsetzendem Gedankenaustausch mit Angehörigen wissen, wie schwer das den Angehörigen fällt, diese Entscheidung zu treffen. Deswegen wenn das jeder selbst tut, dann nimmt er eine große Last von seinen Angehörigen.

    Kapern: Aber insgesamt klingen Sie nicht sehr optimistisch, dass der Organmangel dadurch behoben werden könnte?

    Henke: Also das liegt daran, dass wir ja bei der ursprünglichen Verabschiedung des Transplantationsgesetzes auch schon mal gesagt haben, jetzt wird es eine große Mehrzahl an Organspenden geben, und dann hat sich das nicht so bewahrheitet. Ich glaube, man wird das auch nicht gesetzlich regeln können, sondern man wird dazu einer gesellschaftlichen Diskussion bedürfen, und in dieser gesellschaftlichen Diskussion muss der Stellenwert der Nächstenliebe zum kranken Nachbarn ein höheres Gewicht bekommen. Und wenn uns das gelingt, dass die Debatte über dieses Transplantationsgesetz und die Auseinandersetzung mit der Frage, bin ich bereit, mich zum Organspender zu erklären, dass das mehr Verbreitung findet, dann wird es auch mehr Organspenden zu realisieren geben.

    Kapern: Andere Länder haben das aber gesetzlich geregelt, zum Beispiel Österreich mit der Widerspruchslösung. Dort ist jeder Organspender, außer er widerspricht.

    Henke: Ja, aber das bedeutet natürlich, dass der Staat im Grunde genommen nach dem Tod über den Körper dessen verfügt, der keine Erklärung abgegeben hat, und das ist, glaube ich, mit dem Wunsch danach, eine freie Entscheidung zu treffen und diese Entscheidung auch nach seinem Tod wirksam zu sehen, nicht gut zu vereinbaren. Und ich glaube, wenn man diese Widerspruchslösung jetzt eingeführt hätte in Deutschland, dann hätten wir eine riesige Kontroverse. Es wäre nicht zu einem Konsens im Deutschen Bundestag in dem Umfang gekommen, wie er jetzt heute Morgen eingetreten ist. Und deswegen glaube ich, der Versuch, diese Widerspruchslösung einzuführen, hätte mehr geschadet als genützt.

    Kapern: Das Gesetz hat einen zweiten Teil. Dieser zweite Teil soll dafür sorgen, dass künftig transparenter geregelt wird, wie Spendeorgane unter den Bedürftigen verteilt werden. Wie intransparent ist das Ganze bislang Ihrer Meinung nach abgelaufen?

    Henke: Ja es ist natürlich für die Fachleute nicht so übermäßig intransparent, sondern es gibt ja da Regeln, die davon ausgehen, dass beispielsweise eine lebensbedrohliche Erkrankungssituation, die akut ist, dann natürlich jemanden auf der Liste auch nach vorne bringt. Es gibt aber Verdächte, ob dieses Argument vielleicht von Ärzten, die sich ihren Patienten verpflichtet fühlen, vielleicht auch mal zu großzügig genutzt wird.

    Kapern: Ist dieser Verdacht zutreffend?

    Henke: Na ich glaube nicht, dass dieser Verdacht generell zutreffend ist, aber ich kann ja auch nicht alle Einzelfälle überprüfen. Und deswegen, glaube ich, ist die Entscheidung, jetzt mehr Transparenz herbeizuführen, eine richtige. Aber die Transparenz heißt auch, dass die Bevölkerung einfach weiß, was die Fachleute alle wissen: Erfolgsaussicht ist ein Kriterium für die Warteliste, Dringlichkeit ist ein Kriterium für die Warteliste und diese Kriterien, über die muss man sich, glaube ich, austauschen. Es hat ja einige Kritik an der Deutschen Stiftung Organtransplantation gegeben. Ich glaube, dass der Bundestag da jetzt die Zügel anzieht. Da wird man dann auch wieder nach einer Weile sehen, ob das hilft oder nicht hilft. Aber insgesamt muss man, glaube ich, an einer großen Transparenz viel Interesse haben.

    Kapern: Was bringt denn in diesem Zusammenhang der Transplantationsbeauftragte, der nun von allen Kliniken eingerichtet werden muss?

    Henke: Also der bringt, glaube ich, eine größere Gelassenheit im Umgang mit der Aufgabe. Sehen Sie, ein junger Arzt, der plötzlich auf der Intensivstation konfrontiert wird mit den trauernden Angehörigen von einem eben verstorbenen Patienten, der jetzt den Hirntod erlitten hat, für den ist es ja unendlich schwer, jetzt mit den Angehörigen das Gespräch zu suchen, weil er da kaum geschult ist. Und jetzt wird in jedem Krankenhaus dafür gesorgt, es gibt jemanden, der auch die Zeitreserven dafür eingeräumt bekommt, diesen Prozess so zu organisieren, dass er seine Kollegen mit darauf vorbereiten kann, dass er sich selbst um die organisatorischen Abläufe kümmern kann. Ich glaube, dass doch eine zu große Zahl von Krankenhäusern sich bisher hinter der Schwierigkeit der Aufgabe auch versteckt hat, und deswegen die ja schon existierende Pflicht, an der Organspende mitzuwirken, aus dem ursprünglichen Transplantationsgesetz nicht ausreichend erfüllt hat, und hier erwarte ich mir von den Transplantationsbeauftragten einfach, dass sie die EU-rechtlichen Vorgaben kennen, dass sie die deutschen rechtlichen Regelungen kennen, dass sie beispielsweise die Kriterien für die Warteliste kennen, dass sie einfach besser in der Lage sind, Fragen zu beantworten, die Angehörige haben, und dass sie vielleicht auch ein besseres Gespür haben dafür, wie kann ein Krankenhaus seine Mitwirkung am Organspendeprozess verbessern.

    Kapern: Rudolf Henke, der erste Vorsitzende des Marburger Bundes, heute Mittag im Deutschlandfunk. Herr Henke, danke für das Gespräch, das wir an dieser Stelle beenden müssen, weil die Kollegen von der Nachrichtenredaktion warten.

    Henke: Volles Verständnis.

    Kapern: Ich danke Ihnen vielmals für das Gespräch. Auf Wiederhören!


    Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Deutschlandradio macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.